Am 17. Mai 2021 langte die digitale Ausfertigung des Beschlusses des Handelsgerichts Wien vom 15. Mai 2021 bei unserem RA DDr. Schimanko ein, womit es den auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gerichteten Antrag der NEOS abweist. Das Handelsgericht Wien trifft darin insbesondere die nachstehend wiedergegebene entscheidungswesentliche Tatsachenfeststellung: Dr. Stephanie …
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