Dienstag, 19. März 2024
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Julian Hessenthaler direkt aus dem Gefängnis in St. Pölten: Das unfassbare Interview auf Puls 24 TV

Julian Hessenthaler, Foto: eXXpress.at / Symbolbild Gefängnis, Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)
Kommentar von RA DDr. Schimanko, Wien.
RA DDr. Heinz-Dietmar Schimanko / Bild: Fotostudio Wilke

1.) Das am 01.04.2022 in Puls 24 TV veröffentlichte Interview von PULS 24 Chefredakteur Stefan Kaltenbrunner mit Julian Hessenthaler, das nach der vom Schöffensenat des Landesgerichts St. Pölten am 30. März 2022 vorgenommenen strafrechtlichen Verurteilung Julian Hessenthalers wegen Drogenhandels erfolgt ist, enthält die nachstehend aufgelisteten wesentlichen Aussagen Hessenthalers:

– es gebe eine „politische Dimension hinter dieser Haft“;

– die „Vorsitzführung“ des dem Schöffensenat als Vorsitzender vorstehenden Berufsrichters sei „ans absurde grenzend teilweise“ gewesen;

– er habe den vorsitzenden Richter „polternd erlebt“;

– der Richter habe „Suggestivfragen gestellt“ und „Zeugen Antworten in den Mund gelegt“;

– der Richter habe „permanent versucht, die Verteidigung zu unterwandern, zu unterbrechen“;

– ihn erinnere diese Art der Vorsitzführung „an die 30er und 40er Jahre des vorigen Jahrhunderts“ [Anm.: was sichtlich ein Vergleich mit der Verfahrensführung des berüchtigten Roland Freissler des nationalsozialistischen Volksgerichtshofs ist];

– der Richter sei „von Anfang an auf ein Urteil aus gewesen“ [Anm.: womit offensichtlich gemeint ist, dass der Richter ihn seit Beginn des Verfahrens unabhängig von den Beweisergebnissen habe verurteilen wollen];

– dieser „Eindruck“ bestehe auch deshalb, „wie er mit unseren Beweisanträgen umgegangen ist“;

– Gert Schmidt, „ein Novomatic-Lobbyist, der ja diesen Zeugen [Anm.: einen Belastungszeugen] zahlte, dem wir vorwerfen, dass diese Zahlungen einen gewissen Zweck hatten, oder das zumindest vermuten“;

– für „gewisse Kreise“ sei es „unannehmbar, dass der Hersteller des Ibiza-Videos straffrei davonkommt“, „gewisse Kreise“ hätten „ein Interesse an dieser Verurteilung“;

–  er sei leichter angreifbar als ein unbescholtener Anwalt [Anm.: bezogen auf Ramin Mirfakhrai, den Drahtzieher der Ibiza-Falle]; 

– „es schien bei Herrn K. [Anm.: dem Belastungszeugen] recht offensichtlich zu sein, einerseits erhielt er recht hohe Geldzahlungen, durch dritte Personen im Dunstkreis der Ibiza-Täter wurde er hineingezogen für sich Profit hinauszuschlagen“;

– „es bestehen Indizien dafür, dass die Zeugin K. [Anm.: K.H.] von Polizeibeamten in ihrer Aussage angeleitet wurde“, sie sei „eine labile Person“ und „leicht beeinflussbar“; 

Mit diesen Aussagen versucht der – nunmehr, wenngleich nicht rechtskräftig wegen Drogenhandels verurteilte – Hessenthaler weiterhin, sich als Unschuldslamm und politischer Märtyrer zu präsentieren.

Dies in dreistem Verschweigen der Fakten und mit übler Nachrede gegenüber Amtsträgern. Was soll man von jemandem halten, der daran mitwirkt, renommierte Politiker in eine üble Falle zu locken und dann mit einer manipulativen Veröffentlichung von Auszügen aus den dabei hergestellten Film- und Tonaufnahmen eine Staatskrise auszulösen, könnte man meinen.

So jemand ist eben skrupellos.

Und er wird bestärkt von einigen Medienschaffenden, die ihn aus politischem Kalkül reinwaschen und dabei das Ibiza-Video hochhalten, weil es ihren politischen Gegnern geschadet hat, wenngleich mit gänzlich unlauteren Methoden. Die Objektivität ist auch bei diesen Medienschaffenden entgegen der Idealvorstellung von journalistischer Tätigkeit nicht sehr ausgeprägt.

Wenn Hessenthaler leichtfertig mit seinen Worten dem Richter eine schwere Voreingenommenheit unterstellt, dann behauptet er auch, der Richter habe ein gravierendes Disziplinarvergehen und eine Straftat in Form des gerichtlich strafbaren Amtsmissbrauchs (§ 302 StGB) begangen. Denn ein Richter hat nicht erst dann, wenn er befangen ist, dem Gerichtspräsidenten davon Mitteilung zu machen, sondern bereits dann, wenn Umstände vorliegen, die den Anschein seiner völligen Unvoreingenommenheit beeinträchtigen können. Richter haben nach § 22 Abs. 2 Gerichtsorganisationsgesetz Gründe zu melden, „welche ihre Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen geeignet sind.“ Diese Bestimmung dient der Sicherung des fairen Verfahrens, eines Verfahrens das objektiv und neutral, alleine der Vollziehung der Rechtsvorschriften verpflichtet durchgeführt wird. 

Ebenso unterstellt er dem Richter Amtsmissbrauch, wenn er wahrheitswidrig behauptet, der Richter habe Suggestivfragen gestellt und Zeugen Antworten in den Mund gelegt, weil solche Fragen nach der Strafprozessordnung streng verboten sind (§ 161 Abs. 3 und § 164 Abs. 4 StPO). Erst recht sind manipulative Zeugenbefragungen verboten.

Ebenso schwerwiegend ist es, wenn er schlüssig behauptet, die vernehmenden Polizeibeamten hätten die Belastungszeugin manipuliert. Das kleidet er vordergründig in die Formulierung, dass dafür Indizien bestehen, was aber frei erfunden ist.

Das ist auch im Zuge einer Strafverteidigung und durch die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt.

3.) Zu betonen ist neuerlich, dass die im Zusammenhang mit dem Beweisverfahren relevanten Umstände bereits mehrfach vom Oberlandesgericht geprüft sind, und Hessenthalers Behauptungen damit widerlegt sind. 

Es gab eine unrichtige Strafanzeige des deutschen Strafverteidigers des Julian Hessenthaler, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg in Berlin, weshalb gegen Prof. Schmidt bei der Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren anhängig war. Dieses Verfahren hat ergeben, dass die von RA Eisenberg erhobenen Anschuldigungen, Prof. Schmidt soll zum Nachteil des Julian Hessenthaler Verleumdungen begangen, Personen zur falschen Beweisaussage angestiftet und Beweismittelfälschung zu verantworten haben, zur Gänze falsch sind. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, und der dagegen von RA Eisenberg für Hessenthaler gestellte Fortführungsantrag wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien rechtskräftig abgewiesen (Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 16.12.2020 zu 130Bl 74/20a).

Bereits aus der im Strafverfahren gegen Julian Hessenthaler im April 2021 ergangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien ergibt sich auch, dass keine Zahlungen an Informanten aus Geldern des Novomatic – Konzerns erfolgt sind (OLG Wien 08.04.2021 zu 19 Bs 75/21z, ON 1221, S 9): „Die Behauptung, von der „Novomatic“ zur Bekämpfung des illegalen Glückspiels erhaltene Gelder seien an S. und K. ausbezahlt worden, damit diese Julian Hessenthaler belasten, steht für sich und überzeugt nicht im Geringsten.“

Das Oberlandesgericht Wien hat im Dezember 2021 in einer weiteren Entscheidung auch festgestellt, dass die Info-Honorarzahlungen von EU-Infothek keinen Einfluss auf das Aussageverhalten des Zeugen Slaven K. haben.

Dazu führt es insbesondere folgendes aus (OLG Wien 22.12.2021 zu 19 Bs 329/21b, S 2f, 9 und 10):

„Julian Hessenthaler ist – entsprechend der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 27. Mai 2021 (ON 530) – nach wie vor dringend verdächtig, er habe – soweit hafttragend und somit hier beschwerderelevant – (A./) Slaven K. in wiederholten Angriffen vorschriftswidrig Suchtgift, nämlich Kokain (Wirkstoff: Cocain) mit einem Reinheitsgehalt von zumindest 70%, in einer insgesamt das 25-fache der Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge durch gewinnbringenden Verkauf zu einem Grammpreis von 40 Euro überlassen, und zwar […].

Die Belastungen durch Slaven K. und Katarina H. haben zwischenzeitig auch durch deren wiederholte, jeweilig intensive Befragungen zu den einzelnen Suchtgiftübergaben, ihrem jeweiligen (persönlichen) Verhältnis zu Julian Hessenthaler sowie zu zahlreichen, mit dem Julian Hessenthaler treffenden Anklagevorwurf nach dem SMG in keinem Zusammenhang stehenden Begebenheiten rund um das Ibiza-Video sowie zu Slaven K.s Rolle als Informant des Zeugen Prof. Schmidt (EU-Infothek) in den am 8. September 2021 (ON 566a S 44 ff [H.], S 51 ff [K.]), 13. Oktober 2021 (ON 583 S 11 ff [H.]), 23. November 2021 (ON 596 S 5 ff [H.], S 30 ff [Slaven K.]) durchgeführten Hauptverhandlungen, keine Änderung erfahren.

Insoweit überzeugt die Beschwerdekonstruktion – zusammengefasst – der Zeuge Prof. Gert Schmidt stehe hinter Falschbelastungen, wenig, mag den Beweisergebnissen nach Genannter – zusammengefasst – auch […] K./S. als Informanten rund um das Ibiza-Video bezahlt haben.“

Die von Hessenthalers Verteidigern dagegen erhobene Beschwerde hat auch der Oberste Gerichtshof im Jänner 2022 als unberechtigt angesehen (EU-Infothek 01.02.2022, „Ibiza-Gate: Oberster Gerichtshof weist Beschwerde des Julian Hessenthaler ab“).

Der von Hessenthaler und seinen Verteidigern inflationär zitierte Grundsatz des „im Zweifel für den Angeklagten“ (in dubio pro reo) ist also nicht anzuwenden. Es besteht kein Zweifel, der sich für Hessenthaler auswirken könnte.

Auffallend still sind angesichts einer solchen ungeheuren Attacke auf einen unabhängigen Richter die Richtervereinigung und – auch als jener, der für die Ernennung von Richterinnen und Richtern zuständig ist (Art. 86 B-VG) – der Bundespräsident.

4 Kommentare

  1. Ich habe dieses Interview auf puls 24 gesehen. Es war an Präpotenz nicht zu überbieten!!!
    Auf die Frage, ob sich das Ibiza Video ausgezahlt hat hat Julian H gemeint, dass er einen großen Schaden abgewendet hat.
    Dass die ÖVP/FPÖ Regierung mehrheitlich gewählt wurde ist für Julian H und seine Fans nicht entscheidend. Politisch anders Denkende müssen vernichtet werden.
    Ich bin neugierig, ob der Ex Kanzler S. Kurz auf die Aussage, dass mind. 20 % der Wiener darunter auch ein Ex Kanzler Drogen konsumieren, reagieren wird.
    Ich habe auch das Duell von Klenk und Gudenus auf puls 24 gesehen. Die beiden haben sich gegenseitig verbal angegriffen und als Gudenus F. Klenk vorwarf der Falter lebe von Inseraten, wollte Herr Klenk das Duell abbrechen.

  2. Das passt gut ins Bild der sonstigen Berichterstattung, und zwar auch was Russland betrifft. Das mag zunächst seltsam erscheinen, weil sich Puls 4+24, ORF und Co. ja als Gegner Putins geben. Doch in Wahrheit lassen sie sein Netzwerk unangetastet, zu dem auch die Beschützer Hessenthalers gehören…

  3. Einfach widerlich, der „Held“ und das Interview. Postdemokratie.

  4. Das Interview von Hessenthaler auf puls24 war schon eine reine Propaganda Sendung aber der ORF1 Beitrag, der talentierte Herr Strache …. ist der absolute Höhepunkt der öffentlichen Medien.
    Ich weiß nur nicht wo ich diese Sendung einstufen soll als Unterhaltung, als Krimi, Lustspiel oder doch als Tragik Komödie.
    Mich würde interessieren wie glaubwürdig der Körpersprache Experte Stefan Verra die einzelnen Teilnehmer beurteilen würde.
    Der Hass von Oliver R auf Strache hat ihn nicht zu einer Kündigung veranlasst sondern auf Kosten der Partei über Jahre gegen seinen Chef zu spitzeln. Damit zeigt er wohl seinen Charakter.
    Kopiert aus einem euinfothek Beitrag:

    Anfangs geht es generell um HC Strache:

    „Er ist ideologiefrei und will scheinbar nur an die toepfe der republik.“

    „Pruefung. Nein. Eher auf Schilderungen beziehen.“

    „Was macht r (Straches Bodyguard, Anm.) dann glauben das nicht du die Quelle v buzz bist“

    „Weil die Orte werden ihn glauben lassen bist nicht du aber er weiss das er so ein Gespräch nie hatte u da du erwähnt bist musst du zwingend drin hängen“

    „Es gab zwei Gespräche zu dritt w. und ein neos typ“

    „Schon klar“

    Wie sind diese Chats der beiden Haupttatverdächtigen zu verstehen?

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