Donnerstag, 28. März 2024
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Julian Hessenthaler: Pressestimmen zum Urteil über 3 1/2 Jahre unbedingter Haft (Urteil derzeit nicht rechtskräftig)

Julian Hessenthaler, Foto: eXXpress.at / Symbolbild Gefängnis, Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Die Presse / „Ibiza-Detektiv“: Schuldspruch ja – „aber keine Verschwörung“

Drogen, Urkundenfälschung: dreieinhalb Jahre Haft für Julian Hessenthaler, den Mann, der Heinz-Christian Strache in die Videofalle gelockt hatte.

Am sechsten Verhandlungstag war es endlich soweit: Der im Landesgericht St. Pölten laufende Prozess gegen Julian Hessenthaler, den Macher des Ibiza-Videos, ging zu Ende. Herausgekommen ist ein Schuldspruch – und der Vorsitzende des Schöffensenats sagte sinngemäß, es müsse doch noch erlaubt sein, den Angeklagten zu verurteilen, ohne gleich als Teil „eines korrupten Verschwörungs-Konstrukts“ zu gelten.

Aber nein, es war kein trotziger Justament-Standpunkt, den der Richter (er möchte seinen Namen keinesfalls in der Zeitung lesen) einnahm. Vielmehr gab es eine schlichte Erklärung für den Schuldspruch – und die dreieinhalb Jahre Haft: Die Belastungszeugen waren für das Gericht glaubwürdig. Und so wurde Hessenthaler wegen der Weitergabe von 1,25 Kilo Kokain mit einem vom Gericht angenommenen Reinheitsgehalt von 50 Prozent verurteilt. Diese Menge wechselte demnach zwischen Anfang 2017 und Ende 2018 in drei Portionen (einmal 250, zweimal 500 Gramm) in Salzburg, Niederösterreich und Oberösterreich den Besitzer.

Außerdem wurde der 41-Jährige, der mit seinem 2017 auf Ibiza gedrehten und 2019 in Auszügen veröffentlichten Video erst den blauen Vizekanzler Heinz-Christian Strache und dann die türkis-blaue Bundesregierung zu Fall brachte, wegen Urkundenfälschung und Fälschung besonders geschützter Urkunden verurteilt.

Flucht nach Berlin

Und Ibiza? Darum ging es nicht. Darum konnte es schon deshalb nicht gehen, weil sich Hessenthaler nach Berlin abgesetzt hatte, dort im Dezember 2020 festgenommen wurde und später per Auslieferungsverfahren nach Österreich überstellt wurde. Somit durfte man ihn nur wegen der Delikte verfolgen, die als Grund für die Rückführung des Häftlings von den deutschen Behörden festgeschrieben wurden. Das heimliche Filmen von Strache und Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus zählte jedenfalls nicht dazu. Dies ist an sich auch gar nicht strafbar.

Also hat der Prozess mit Ibiza gar nichts zu tun? Hessenthaler zum Richter: „Schauen Sie hinter mich. Diese Presseleute sitzen nicht da, weil es um 1,2 Kilogramm Kokain geht.“ Dieser Punkt ging wohl an ihn. Überhaupt machte der Angeklagte – laut Richter – einen guten persönlichen Eindruck: „Sie sind uns allen sympathisch. Sie sind ein smarter und intelligenter Typ.“ Das ändere aber nichts daran, dass der Senat den Belastungszeugen glaubte. Also etwa dem Abnehmer des Suchtgifts, Slaven K. Und auch einer Bekannten von K.Diese beiden wurden selbst bereits wegen Drogendelikten zu Haftstrafen verurteilt.

Ja, so der Richter, es habe Widersprüche in deren Angaben gegeben. Das sei in diesem Milieu aber normal. Man finde hier selten völlig untadelige und über sämtliche Bedenken erhabene Personen. Es gebe auch keinen Beweis dafür, dass Gert Schmidt, der Betreiber der Plattform eu-infothek.com (er ist auch für seinen Konnex zu dem im Ibiza-Video erwähnten Glücksspielkonzern Novomatic bekannt), K. zu einer Aussage gebracht habe, die Hessenthaler (viele nennen ihn „Ibiza-Detektiv“) belasten sollte. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass K. und ein weiterer Mann, S., 55.000 Euro von Schmidt bekommen hatten. Für Infos zum Ibiza-Video, wie Schmidt angibt.

Also hat der Prozess nun etwas mit Ibiza zu tun oder nicht? „Der Sachverhalt hat noch immer nichts mit einem Video zu tun, das 2017 auf Ibiza gedreht wurde“, ließ Staatsanwalt Bernd Schneider wissen. Im November 2019 habe man bei der Bekannten von K. hundert Gramm Kokain in einem Versteck im Keller gefunden. Die Frau habe darauf eine Lebensbeichte abgelegt und Hessenthaler als einen ihrer Lieferanten genannt. Daher: „Hessenthaler wurde von seiner Vergangenheit eingeholt.“

„Anfällig für Korruption“

Darauf stützte sich auch der Richter. Selbst wenn man eine groß angelegte Verschwörung zulasten des Angeklagten annehme, sei dadurch nicht erklärbar, dass die Bekannte von K. von Anfang an von sich aus Belastungen gegen Hessenthaler erhoben hat.

Die Verteidiger, Wolfgang Auer und Oliver Scherbaum, erklärten das Gegenteil: „Das Ganze hat sehr wohl mit Ibiza zu tun.“ Seit 2019 habe Österreich die von der EU vorgegebene Whistleblower-Richtlinie nicht umgesetzt. Nun würde das „sehr korruptionsanfällige System in Österreich“ einen Whistleblower wie Hessenthaler verfolgen, um ein Exempel zu statuieren.

In einem schriftlichen Statement gingen die Anwälte im Anschluss an den Prozess darauf ein, dass der Senat den Belastungszeugen zwar glaubte, aber dennoch auch auf gewisse Unterschiede bzw. Widersprüche in den Aussagen hinwies: „Der verfassungsgesetzlich geschützte Grundsatz ,im Zweifel für den Angeklagten´ bedeutet, dass das Gericht für den Fall, dass es nicht in der Lage ist, sich aufgrund der Beweisergebnisse für eine von mehreren möglichen, den Denkgesetzen und der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechenden Annahmen mit voller Überzeugung zu entscheiden, die für den Angeklagten günstigste Version dem Urteil zugrunde zu legen hat. Wenn der Vorsitzende in der heutigen Urteilsbegründung massive Zweifel des Senats hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen einräumt, der Senat dann aber dennoch einen Schuldspruch fällt, ist das mit dem rechtsstaatlichen Prinzip unseres Landes nicht in Einklang zu bringen.“

Im Prozess meinte Scherbaum: „Dieses Verfahren ist kein normales Verfahren.“ Und: „Es würde mich nicht wundern, wenn es verfilmt würde.“ Zum Schluss meldeten die Anwälte Rechtsmittel gegen das Urteil an. Um im Filmjargon zu bleiben: Fortsetzung folgt.

Quelle:

Kurier / Korruption und Kokain

Hessenthaler-Prozess. Ibiza-Detektiv Julian Hessenthaler wurde im Landesgericht St. Pölten
wegen Drogenhandels zu 3,5 Jahren Haft verurteilt; nicht rechtskräftig

Nach sieben Verhandlungstagen ist Julian Hessenthaler, Drahtzieher des Ibiza-Videos, sprachlos. Gerade wurde der 41-Jährige im Landesgericht St. Pölten wegen Kokainhandels (es geht um 1,25 Kilo) und Urkundendelikten zu 3,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; nicht rechtskräftig.

Dabei hatte Hessenthaler zuvor viel zu sagen. 40 Minuten lang dauert am Mittwoch seine angekündigte Erklärung, die er handschriftlich auf A5-Zetteln verfasst hatte. „Sagen Sie halt, was Sie zu sagen haben“, fordert ihn der Richter auf. Hessenthaler holt aus: „Seit 16 Monaten bin ich in Untersuchungshaft, obwohl ich nichts gemacht habe. Die Vorwürfe machen kaum Sinn.“

Kein Detail, das in seinen Augen nicht zusammenpasst, lässt er unerwähnt. Und auch keinen Polit-Skandal der vergangenen drei Jahre: geschredderte Festplatten, Inseratenaffäre, die Weitergabe der Nowitschok-Formel an Jan Marsalek. „All das hätte vor drei Jahren noch kein Mensch geglaubt“, sagt Hessenthaler. Mutmaßliche Korruption, wohin man blickt – das soll die Aussage sein. Vor dem Gericht wurde zur Solidaritätsdemo aufgerufen. Gekommen sind zwei Personen. „Stoppt Korruption“ steht auf ihren Schildern.

Politisch verfolgt?

Hessenthaler zeichnet von sich das Bild eines politisch Verfolgten. Eines Mannes, der mit dem Ibiza-Video einen Skandal aufdeckte und die türkis-blaue Regierung zu Fall brachte – und nun dafür bezahlen soll. „Der Staatsanwaltschaft ist es völlig egal, ob in dem Verfahren gelogen wird. Hauptsache, es ist belastend.“ Und in Richtung der Schöffen appelliert er: „Sie brauchen keinen Richter. Verwenden Sie Ihren rationalen Hausverstand.“

„Seien Sie ein faires und mutiges Gericht. Das ist kein normales Verfahren. Ein Freispruch ist keine Niederlage“,

Oliver Scherbaum Rechtsanwalt

Auch Anwalt Oliver Scherbaum schlägt in diese Kerbe, spricht sogar von Hexenverbrennungen. „Sie müssen überzeugt sein, dass Julian Hessenthaler Drogen verkauft hat. Wenn Sie es für möglich halten, dass die Vorwürfe fingiert wurden oder er reingelegt worden ist, müssen Sie ihn freisprechen.“

Mehrfach will er die Schöffen dazu ermutigen. „Seien Sie ein faires und mutiges Gericht. Das ist kein normales Verfahren. Ein Freispruch ist keine Niederlage.“

Speziell die Glaubwürdigkeit der beiden Hauptbelastungszeugen wird immer wieder thematisiert. Es handelt sich um Hessenthalers ehemaligen Kompagnon K. und dessen Geliebte. Beide verkauften selbst Drogen, beide sind starksüchtig. Beide belasten Hessenthaler. Und ihre Aussagen widersprechen sich zum Teil.

Doch für den Staatsanwalt passen die Anschuldigen unterm Strich zusammen. Und er betont: „Dieses Verfahren hat nichts mit Ibiza zu tun. Das hier hat mit einem Zufallsfund Kokain in einem Staubsauger im Keller begonnen.“ Den Angeklagten würde nun die Vergangenheit einholen. Die vergangenen Verhandlungstage sind aus Sicht des Staatsanwaltes ein „Ablenkungsmanöver“ gewesen.

Nach einer Stunde Beratung kommt auch das Schöffengericht zu diesem Ergebnis. Und der Richter, der im Laufe des Verfahrens und am letzten Prozesstag besonders oft und laut schnaufte, bekundet sogar eine gewisse Sympathie für Hessenthaler: „Sie sind ein smarter und eloquenter Typ. Vieles, was Sie sagen, kann ich unterschreiben.“

Aber: Vor den Karren des Angeklagten und seiner Verteidiger will er sich nicht spannen lassen. „Sie wollen mich in Bedrängnis bringen, dass nur ein Freispruch ein richtiges Urteil wäre. Und Sie äußern den Verdacht, dass ich sonst Teil eines korrupten Verschwörungskonstrukts bin. Ich kann Ihnen versichern, das ist nicht der Fall.“

Hessenthalers Anwälte melden Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. „Es würde mich nicht wundern, wenn dieses Verfahren einmal verfilmt wird“, meint Anwalt Scherbaum.

Quelle:

Krone / 3,5 Jahre Haft für Ibiza-Detektiv

> Senat fällt Schuldspruch wegen Handel mit 1,25 Kilo Kokain > Nicht rechtskräftig

Als Drogenhändler wurde Ibiza-Detektiv Julian Hessenthaler (41) verurteilt: dreieinhalb Jahre Haft für den Handel mit 1,25 Kilo Kokain. Seiner Behauptung, er sei nur Opfer eines korrupten rechten Polit-Netzwerkes, schenkte der Senat keinen Glauben. Vielmehr folgte er den Aussagen der Belastungszeugen, die von der Verteidigung ja heftig kritisiert worden sind.

Fünf Tage wurde bereits verhandelt, am sechsten war klar, dass es in St. Pölten (NÖ) zu einem Urteil kommen würde. Julian Hessenthaler, aus dem Ibiza-Video bestens als Begleiter der angeblichen Oligarchen-Nichte bekannt, betonte neuerlich, dass er zu Unrecht von seinem früheren Geschäftspartner Slaven K. und dessen Geliebter beschuldigt werde. Seine Verteidiger Oliver Scherbaum und Wolfgang Auer setzten diese Argumentation in ihrem Schlussplädoyer fort: zu viele Widersprüche in den Aussagen der beiden, zu viele Unstimmigkeiten.

Die drei von der Anklage behaupteten Übergaben des Suchtgiftes würden immer wieder anders geschildert. Nicht einmal die Übergabeorte seien klar, kritisierten sie. Julian Hessenthaler sei ein Whistleblower, der zu Unrecht als Drogenhändler kriminalisiert werde. Von einem rechten Netzwerk mit beträchtlichen Geldmitteln im Hintergrund.

Ein Whistleblower sollte mithilfe zweier Dealer kriminalisiert werden. In den Aussagen gibt es zu viele Widersprüche,

Verteidiger Oliver Scherbaum

Für Staatsanwalt Bernd Schneider war die Sache hingegen klar: „Auch wenn die Verteidigung einen Zusammenhang herstellen will, geht es hier nicht um das Ibiza-Video.“ Der Ankläger schildert, dass der Drogenverdacht gegen Julian Hessenthaler rein zufällig aufgekommen ist: „Nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos gab es Hausdurchsuchungen. Dabei fanden wir in einem Staubsaugerbeutel hundert Gramm Kokain.“ Die Besitzerin legte eine Beichte ab und belastete den Angeklagten schwer.

Die Drogenvorwürfe sind erwiesen. Die Verteidigung hat in den sechs Verhandlungstagen nur versucht abzulenken,

Staatsanwalt Bernd Schneider

Der Richter folgte dieser Argumentation: „Dass Aussagen nicht völlig übereinstimmen, kommt in Drogenverfahren häufig vor.“ Sehr kritisch wendete er sich gegen die insistierenden Forderungen der Verteidigung nach einem Freispruch: „Es wurde hier der Eindruck erweckt, nur ein Freispruch sei ein richtiges Urteil und wer einen Schuldspruch fällt, sei Teil des Polit-Netzwerkes. Das ist nicht der Fall.“ Und eine von der Verteidigung thematisierte Zahlung von 50.000 Euro an einen Belastungszeugen würde in keinem Zusammenhang zu seiner Aussage stehen: „Da fehlt der zeitliche Konnex.“ Hessenthaler berief sofort.

Quelle:

4 Kommentare

  1. Gibt es nicht das Delikt der „arglistigen Täuschung“
    Dass der Richter Julian H als sympathisch und intelligent einschätzt, bestätigt einmal mehr, dass er ganz gezielt unter falschen Voraussetzungen (der Oligarchin wurden schon Anteile an der Krone angeboten) HC Strache zu ganz gezielten Äußerungen drängen wollte.

  2. Vielleicht trifft der smarte Herr im Häfen ja den einen oder anderen HC-Fan, wäre jedenfalls eine tröstliche Hoffnung auf Gerechtigkeit.

  3. erpressung geht sich jedenfalls aus

  4. der scherbaum und „die presse“ müssen Kunden des HJ gewesen sein, wenn sie sich gleich in Filmen etc sehen. Da sieht man was das für Gesellen sind.

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