Fünf Monate nach der bewusst selektiven Ausstrahlung von Teilen des sogenannten Ibiza-Videos gibt es wichtige, klärungswürdige Themen. Jener Wiener Rechtsanwalt persischer Abstammung, welcher als einer der Urheber der Ibiza-Untat gilt, darf noch immer Rechtsanwalt sein und seine Kanzlei ist für ihm geneigte, neue Kunden geöffnet. Wer meint, das sei gar …
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