Dienstag, 16. April 2024
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CORONA: Wie funktioniert die staatliche Hilfe für Unternehmer?

Bilder © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitte)

Eine wichtige Säule der Maßnahmen zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft sind Staatsgarantien für „schnelle, unbürokratische“ Kredite der jeweiligen Hausbank an Unternehmen.

Nicht selten heißt es in Interviews, diese Kredite können „ohne Bonitätsprüfung“, direkt von der jeweiligen Hausbank, vergeben werden.

EU-Infothek fragte die Finanzmarktaufsicht (FMA) wie die Banken in der Praxis tatsächlich mit diesen staatlichen Bankgarantien die Kreditvergabe behandeln und beurteilen (müssen).

Bitte lesen Sie hier die Antwort der FMA:

Kreditgarantien für Unternehmer – das sagt die FMA

Grundsätzlich fallen die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes für Arbeitnehmer, private Haushalte und Unternehmen – insbesondere der Realwirtschaft – nicht unter die direkte Aufsicht der FMA (Finanzmarktaufsicht), sondern betreffen das Verhältnis der abwickelnden Institution (AWS, COFAG, …) und einer gegebenenfalls kreditgewährenden Bank.

Die FMA ist insoweit betroffen als sie zu beaufsichtigen hat, dass ihre konzessionierten Institute, insbesondere in diesem Fall die Banken, auch in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit die regulatorischen Vorgaben zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes und zum Teil zum Schutz der Kunden (die ja in der Regel zivilrechtlich zu klären sind), einhalten.

Regulierte Flexibilität

Grundsätzlich sind alle regulatorischen Vorgaben (insbesondere die CRD IV und die CRR) auch weiterhin einzuhalten. Europäische und österreichische Regulatoren sowie Aufsicht haben sich aber dazu bekannt, bei der Anwendung der regulatorischen Vorschriften größtmögliche Flexibilität walten zu lassen.

Das heißt etwa, die Banken sind nach wie vor verpflichtet, Risiken zu identifizieren und deren Entwicklung laufend zu messen. Nur so ist es möglich, die Risiken auch angemessen zu managen. Es macht einfach keinen Sinn, bei einer Krankheit einfach das Fieberthermometer wegzuschmeißen, statt nach der bestmöglichen Therapie zu suchen und den Krankheitsverlauf mit dem Thermometer zu kontrollieren. Die größtmögliche Flexibilität bezieht sich etwa darauf, bestimmte in den guten Jahren gebildete Eigenkapitalpuffer freizugeben, damit die Banken in schwierigen Zeiten gegensteuern können. Oder sehr flexibel dabei zu sein, wie Moratorien (Zahlungsaufschübe) mit Eigenkapital zu unterlegen sind, oder wie sich staatlich Garantien auf Unterlegungspflichten, Risikovorsorgen oder Wertberichtigungen auswirken.

Wenn Banken ins Risiko gehen – und bei 80 oder 90% staatlicher Garantie sind das immer noch 10/20% Risiko bei der Bank, hat sie das Risiko ordnungsgemäß zu identifizieren, zu monitoren und zu managen.
Im Übrigen müssen die Banken zum Teil auch prüfen, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für die Garantien überhaupt erfüllt.

Grundsätzlich sind alle bemüht, so rasch und unbürokratisch wie möglich zu unterstützen und zu helfen. Nur müssen diese Hilfen auch gesetzeskonform und ordnungsgemäß abgewickelt werden, schließlich handelt es sich dabei letztlich um Steuergeld.

Kurz zusammengefasst: Einerseits gelten die Regularien zu Identifikation, Beobachtung und zum Management von Risiken weiterhin, andererseits wird größtmögliche Flexibilität in der Auslegung der Regularien gewährt, um eine möglichst unbürokratische und rasche Unterstützung der Realwirtschaft zu ermöglichen.

Lösung für schnellere Kreditvergaben und Garantiezusagen

Eine Lösung zu schnelleren Kreditvergaben an Unternehmer gab Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Samstag, den 26.04.2020 bekannt. Die strenge Auslegung der regulatorischen Erfordernisse durch Banken und FMA hatte für viele Unternehmen zu langen Wartezeiten geführt.

Obwohl laut Blümel in den ersten sechs Wochen bereits Hilfen von 14 Milliarden Euro bereitgestellt wurde, ortete Blümel einiges an Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Kreditvergaben. „Wir haben durch viele Rückmeldungen erfahren müssen, dass die Umsetzung in der Praxis leider nicht immer so funktioniert hat, wie das von der Regierung gefordert wurde.“, so Blümel. Es müsse hinsichtlich des Regelwerke Flexibilität an den Tag gelegt werden.

Nun hat das Finanzministerium mit den Banken, der FMA und dem AWS eine Lösung ausgearbeitet, um den Kreditvergabeprozess zu beschleunigen, indem die Hürden bei der Genehmigung von Garantien und den Kreditvergaben abgebaut werden.

Eidesstattliche Erklärung durch Unternehmer und vereinfachte Bonitätsprüfung

Anstelle einer Prüfung durch die Banken, müssen Unternehmen selbst die Garantieerfordernisse eidesstattlich bestätigen. Die Einhaltung wird von den Steuerbehörden nachträglich geprüft. Bei falschen Angaben drohen harte Strafen.

Auch bei bestehenden Kreditkunden wird die Bonitätsprüfung gelockert und auf Businesspläne und Liquiditätsrechnungen verzichtet. Die Bonität des Unternehmens vor der Krise ist relevant.

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