Donnerstag, 2. Juli 2026
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Das „Freihandelsabkommen“ der EFTA mit dem Mercosur (Teil 2)

Sondierungsdialog zur Abstimmung der EFTA- und der EG/EU-Position zum Mercosur

Wie in Teil 1 bereits erwähnt, schloss die Europäische Gemeinschaft (EG) und ihre Mitgliedstaaten Mitte Dezember 1995 ein „Interregionales Rahmenabkommen“ über die Zusammenarbeit mit dem Mercosur und seinen vier Mitgliedstaaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) ab, das Anfang Juli 1999 in Kraft trat. Zu dessen näherer Ausgestaltung wurden in der Folge Verhandlungen über die Errichtung einer interregionalen Assoziation aufgenommen, die aber erst nach 20 Jahren (sic), nämlich am 28. Juni 2019, zu einer politischen Einigung auf einen Abkommenstext führten[102], der sechs Jahre später, Anfang September 2025,  von der Europäischen Kommission als „Assoziationsabkommen[103] vorgestellt wurde.

Beinahe zeitgleich sahen sich die EFTA-Mitgliedstaaten veranlasst, mit den vier Mitgliedstaaten des Mercosur ebenfalls in Kontakt zu treten. Die besondere Wichtigkeit des EFTA-Mercosur-Freihandelsabkommens erschließt sich vor allem daraus, dass damit eine Schlechterstellung der EFTA-Staaten gegenüber der EU verhindert werden soll, die ja ebenfalls ein Partnerschaftsabkommen mit dem Mercosur abgeschlossen hat.

Dementsprechend unterzeichneten sie am 12. Dezember 2000 eine „Gemeinsame Erklärung über gegenseitige Kooperation im Bereich von Handel und Investitionen (samt Aktionsplan)[104], mittels derer sich die beiden Parteien verpflichteten, gemäß dem anliegenden Aktionsplan besondere Präferenzbeziehungen zur gegenseitigen Förderung von Handel und Investitionen auszuarbeiten, wozu sie auf der institutionellen Ebene auch ein „Gemeinsames Komitee“ einsetzten.

Da sich die EFTA-Staaten dabei aber sinnvoller Weise mit den Ergebnissen der vorerwähnten EU-Mercosur–Verhandlungen – die allerdings zehn Jahre lang unterbrochen waren – inhaltlich abstimmen wollten, wurde ein Sondierungsdialog („exploratory dialogue“) eingerichtet, der im März 2015 begann und im Jänner 2017 im Rahmen des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos mit der Unterzeichnung einer Gemeinsamen Deklaration abgeschlossen wurde. Dementsprechend konnte die erste Verhandlungsrunde bereits im Jänner 2017, in Buenos Aires, beginnen, der insgesamt 14 Verhandlungsrunden folgen sollten. Die Verhandlungen konnten dann, am 24. August 2019, in Genf „in der Substanz“ erfolgreich abgeschlossen werden.[105]

 

EFTA-Mercosur–Freihandelsabkommen

In der Folge wurde am 12. bzw. 15. Dezember 2000 von den EFTA-Staaten und den Mercosur-Staaten die „Declaration on Trade and Investment Co-operation and Action Plan between the EFTA-States and the MERCOSUR Member States[106] verabschiedet, die aber immer wieder nachgeschärft wurde. Daher konnten die Verhandlungen erst am 2./3. Juli 2025 im Rahmen des Mercosur-Gipfels in Buenos Aires offiziell abgeschlossen[107] und das EFTA-Mercosur–Abkommen[108] definitiv am 16. September 2025 in Rio de Janeiro unterzeichnet werden.

Mit der Unterzeichnung ist das Abkommen aber noch nicht definitiv in Kraft getreten, da dafür alle acht Vertragsparteien – der EFTA und des Mercosur – das Abkommen ratifizieren müssen, was voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Um aber nicht allzu viel Zeit zu verlieren, ist ein provisorisches Inkrafttreten vorgesehen: Das EFTA-Mercosur–Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach der Notifikation des Abschlusses der internen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss des Abkommens durch mindestens einen EFTA- und einen Mercosur-Staat provisorisch in Kraft.[109]

Ziel des EFTA-Mercosur – Abkommens ist die Schaffung einer Freihandelszone mit fast 300 Mio. Konsumenten und einem BIP von über 4,3 Billionen US-$. Dafür werden 97% der Exporte der Vertragspartner von Zöllen befreit und liberalisiert.[110] Der bilaterale Warenhandel der EFTA mit dem Mercosur belief sich 2024 auf insgesamt 8,33 Mrd. Euro, davon EFTA-Exporte im Wert von 5,26 Mrd. Euro und Mercosur-Importe im Wert von 3,07 Mrd. Euro.[111]

Eine Sonderrolle nimmt in diesem Zusammenhang, wie vorstehend bereits erwähnt,[112] Bolivien ein, das dem Mercosur erst am 14. Juli 2024 beigetreten ist. Damit ist Bolivien zwar Mitglied des Mercosur, aber noch nicht Vertragspartner des Handelsabkommens EFTA-Mercosur, wozu es bis 2028 Zeit hat, um seine Gesetzgebung und das Zollsystem an die der Mercosur-Staaten anzupassen, und damit seinen Beitrittsprozess abzuschließen.[113]

 

Die EFTA-Staaten und deren Freihandelsabkommen

Weltweit unterhalten die EFTA-Staaten bisher 34 Freihandelsabkommen (FHA) mit mehr als 46 Staaten[114], unter denen sich 8 lateinamerikanische Staaten befinden: Chile, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Kolumbien, Mexico, Panama und Peru. Das FHA mit dem Mercosur wäre somit das 35. FHA der EFTA.[115]

Trotz ihrer Kleinheit in Bezug auf das Staatsgebiet und die Einwohnerschaft (knapp 15 Mio.) verfügen die EFTA-Staaten über ein gemeinsames Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Höhe von mehr als 1,2 Billionen $ (1,4% des weltweiten BIP) und nehmen damit eine markante Position im gesamten Welthandel ein, nämlich den fünften Rang im Bereich des Dienstleistungshandels und den neunten Rang in dem des Warenhandels.

Was das BIP per capita der EFTA-Staaten betrifft, so beträgt es 82.300 $ und ist damit dem BIP per capita der EU-Mitgliedstaaten von bloß 36.700 $ weit überlegen. Liechtenstein liegt dabei mit 165.000 $ pro Einwohner weltweit an zweiter Stelle, die Schweiz mit 82.800 $ an sechster Stelle, Norwegen mit 81.800 $ an siebter und Island mit 73.200 $ an elfter Stelle.[116]

 

Zentrale Elemente des Freihandelsabkommens EFTA-Mercosur

Im Gegensatz zum EU-Mercosur–­Handelsabkommen, dessen integrationspolitische Einordnung in der einschlägigen Literatur nicht eindeutig vorgenommen wird,[117] handelt es sich beim EFTA-Mercosur–Handelsabkommen eindeutig um ein umfassendes Freihandelsabkommen, das folgende Bereiche abdeckt: den Warenhandel, den Dienstleistungshandel, Investitionen, Rechte an geistigem Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen, den Wettbewerb, Ursprungsregeln, handelspolitische Schutzmaßnahmen, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, technische Handelshemmnisse, sowie rechtliche und horizontale Fragen, einschließlich der Streitbeilegung und eines Kapitels über „Handel und nachhaltige Entwicklung“ mit einer zusätzlichen Absichtserklärung zum Schutz der Umwelt und der Arbeitnehmerrechte.[118]

In diesem Kapitel verpflichten sich die Vertragsparteien zur Umsetzung der grundlegenden Arbeitsrechte, wie diese in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen (1998/2022)[119] festgelegt sind: Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, effektive Abschaffung der Kinderarbeit, Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Vereinigungsfreiheit und wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen sowie eine sichere und gesunde Arbeitsumwelt. Des Weiteren verpflichten sich die Vertragsparteien dazu, Maßnahmen zu entwickeln, die mit den Zielen der IAO-Agenda für menschenwürdige Arbeit[120] im Einklang stehen, wie zB Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle, Arbeitsinspektion und Nichtdiskriminierung in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, auch für Wanderarbeitnehmer.

Darüber hinaus verpflichten sich die acht Vertragsstaaten dazu, die von ihnen ratifizierten multilateralen Umweltübereinkommen wirksam umzusetzen. Im Bereich des Klimawandels verpflichten sie sich dazu, die im Rahmen des Pariser Klimaabkommens (2015) und des Rahmenübereinkommens der VN über Klimaänderungen (UNFCCC) (1992)[121] eingegangenen Verpflichtungen ebenfalls wirksam umzusetzen. Was wiederum die Biodiversität betrifft, so stehen die wirksame Umsetzung sowohl des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD)[122] und des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) (1973)[123] im Mittelpunkt, daneben aber auch das Engagement für das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (KMGBF) aus 2022.[124]

Des Weiteren bestehen Verpflichtungen zum Schutz der Wälder und der Rechte indigener Völker sowie zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Auch soll die Überfischung und der illegale Fischfang verhindert, und keine Absenkung der Standards in den Bereichen Arbeit und Umwelt vorgenommen werden.[125] Es liegen diesbezüglich aber auch kritische Stellungnahmen vor.[126]

 

Institutionelle Bestimmungen und Streitbeilegung

An Institutionen ist im Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur lediglich ein „Gemeinsamer Ausschuss“ vorgesehen, der aus je einem Vertreter der acht Mitgliedstaaten zusammengesetzt ist und der für die ordnungsgemäße Verwaltung des Abkommens sowie dessen weitere Entwicklung verantwortlich ist. Der „Gemeinsame Ausschuss“ tritt normalerweise alle zwei Jahre zusammen und kann bei dieser Gelegenheit auch die Anhänge des Abkommen inhaltlich weiter ausgestalten. Daneben bestehen noch einzelne Fachunterausschüsse.

In einem eigenen Anhang sieht das Abkommen nicht nur die Einsetzung eines Schiedsgerichts sondern zugleich auch dessen Verfahrensordnung vor. Der Mechanismus zur Streitbeilegung besteht dabei aus zwei Etappen: In einer ersten kommt es zu einem intensiven Austausch der Streitparteien, die eine amikale Lösung der Streitfrage erreichen sollen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann kann die klagende Partei die Einsetzung eines „Dreier-Schiedsgerichts“ beantragen, dessen Urteile verbindlich sind. Sollten dessen Urteile nicht befolgt werden, kommt es zur Anwendung von kompensatorischen Maßnahmen.[127]

 

Sonderfall Schweiz

Die Schweiz nimmt innerhalb der vier EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) sowohl politisch als auch wirtschaftlich eine dominante Stellung ein. Für die Leistungsfähigkeit einer offenen Volkswirtschaft wie die der Schweiz, die über keine bedeutenden Rohstoffe und nur einen begrenzten Binnenmarkt verfügt, spielt der Zugang zu ausländischen Märkten eine unabdingbare Rolle. Insgesamt hat die Schweiz 35 Freihandelsabkommen mit 45 Staaten oder Staatenverbindungen abgeschlossen.[128]

Diesbezüglich ist die EU mit einem Anteil von rund 59% am Warenhandel der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz. Aus diesem Grund stehen die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen mittels des bewährten bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU im Zentrum der bundesrätlichen Außen- und Wirtschaftspolitik.[129] Diesbezüglich wurde auch ein eigenes Schiedsverfahren eingerichtet.[130]

Mit dem Abschluss des Freihandelsabkommens EFTAMercosur-Staaten stärkt die Schweiz ihre wirtschaftlichen Beziehungen zu einer dynamischen Wachstumsregion mit insgesamt rund 270 Mio. Konsumenten. 2024 betrug das Exportvolumen der Schweiz in die Mercosur-Staaten rund 4 Mrd. Franken (ohne Edelmetalle, Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten), importiert wurden Waren im Wert von 762 Mio. Franken. Die beiden Länder mit dem größten Exportanteil – Brasilien mit 3,1 Mrd. CHF und Argentinien mit 720 Mio. CHF – liegen aber nur auf Rang 18 bzw. 40 der wichtigsten Schweizer Exportländer. Dementsprechend groß ist das Wachstumspotenzial. Auch bei den Direktinvestitionen gibt es großen Spielraum: Ende 2023 lag der Schweizer Bestand bei 15.3 Mrd. CHF in Brasilien und 3 Mrd. CHF in Argentinien.

Mit dem Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur werden knapp 95% der Schweizer Exporte in die vier Mercosur-Staaten innerhalb von 15 Jahren vollständig zollbefreit. Angesichts der bislang sehr hohen Zölle der Mercosur-Staaten, mit Zollspitzen bis zu 35%, ist das Zolleinsparungspotential für die Schweizer Wirtschaft von ca. 180 Mio. Franken pro Jahr hoch und stellt das höchste Einsparpotential aller 35 Schweizer Freihandelsabkommen dar.[131] Des Weiteren gewährt die Schweiz den vier Mercosur-Staaten 25 bilaterale Kontingente für sensible Agrarprodukte, wie beispielweise Fleisch, allerdings mit einer Begrenzung auf unter 2% des gesamten Schweizer Verbrauchs.

Im Agrarbereich erhält die Schweiz für wichtige Exportinteressen ua Konzessionen für Käse, Kaffee, Zuckerwaren, Schokolade, Biskuits, Energy Drinks, Baby- und Kleinkindnahrung sowie Tabakprodukte. Über 110 Schweizer geographische Ursprungsbezeichnungen werden in den Mercosur-Staaten speziell geschützt, wie zB Gruyère und Sbrinz[132].

Im Gegenzug gewährt die Schweiz den Mercosur-Staaten zollfreien Marktzugang für Industrieprodukte und gewährt im Agrarbereich Konzessionen für sensible Exportprodukte der Mercosur-Staaten. Dazu gehören Zollkontingente für Produkte wie Fleisch (3.000 t Rindfleisch, 1.000 t Geflügelfleisch, 200 t Lammfleisch und 200 t Schweinefleisch), Speiseöle (3.000 t Soja- und Erdnussöl, 1.000 t Olivenöl), Weizen für die menschliche Ernährung (1.500 t), bestimmte Obst- und Gemüsesorten, Honig (2.000 t), Futtergetreide (Weizen 1.000 t, Mais 8.000 t) sowie Rotwein (50.000 hl).

Die Schweiz hat dem Mercosur für sensible Produkte im Agrarbereich insgesamt 25 bilaterale Kontingente (außerhalb der WTO-Kontingente) gewährt, von denen 14 zollfrei sind.[133] Die meisten Kontingente sind klein (2% des Gesamtkonsums) oder der Umfang der Konzessionen entspricht der Höhe der aktuellen Importe. Sie sind daher für die Schweizer Landwirtschaft problemlos verkraftbar.

 

Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf den Agrarsektor der Schweiz

Was die Quantifizierung der Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf den Schweizer Agrarsektor betrifft, so wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am 18. Juli 2019 eine eigene Studie bei Agroscope in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen eines Abbaus tarifärer Handelshemmnisse im Agrarbereich aus schweizerischer Perspektive – anhand des partiellen Gleichgewichtsmodell CAPRI – untersuchen soll.[134] Die Resultate der am 30. Juni 2020 publizierten Studie zeigen, dass die Schaffung bilateraler Kontingente kaum nennenswerte Effekte auf den landwirtschaftlichen Handel hat, obwohl die zusätzlich geschaffenen bilateralen Kontingente seitens der Mercosur-Staaten  weitestgehend ausgenützt werden.

Daneben hat das SECO, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), im Juni 2019 eine Umweltverträglichkeitsprüfung des FHA Schweiz-Mercosur in Auftrag gegeben, die vom World Trade Institute der Universität Bern durchgeführt wurde. Als Ausgangslage für die Analyse diente dabei eine Modellierung der potenziellen Handelsströme, die auf dem Verhandlungsresultat vom August 2019 basiert. Die Resultate beziehen sich jeweils auf das Referenzjahr 2040. Durch das FHA wären die Schweizer Exporte in die Mercosur-Staaten im Jahr 2040 um 55% höher als ohne FHA, die Exporte der Mercosur-Staaten in die Schweiz wären wiederum um 5% höher.[135]

 

Widerstand des Agrarsektors

Da der Landwirtschaft in den vier EFTA-Staaten nicht die gleiche Bedeutung wie in der EU zukommt, hält sich auch die Kritik an deren Liberalisierung in Grenzen. Der Widerstand in der Schweiz gegen das EFTA-Mercosur–Freihandelsabkommen konzentriert sich diesbezüglich vor allem auf den Umweltschutz und einige spezielle Auswirkungen auf dem Agrarsektor. Auch werden die Vereinbarungen zum Schutz der indigenen Bevölkerung in Lateinamerika und zur Begrenzung der Entwaldung, die im Freihandelsabkommen enthalten sind, zum Teil als unzureichend empfunden.

Diese Bedenken erreichen aber nicht die Intensität des Beeinspruchens wie die des Partnerschaftsabkommens EU-Mercosur, die sogar zu dessen Ablehnung durch einige EU-Mitgliedstaaten, geführt hat, wie in Teil 1 bereits ausgeführt wurde. Es war daher mit einer zügigen Ratifikation des EFTA-Mercosur–Freihandelsabkommens zu rechnen, vor allem auch deswegen, da der Wirtschaftsminister Guy Parmelin den Bauern 158 Mio. Franken als Ausgleich für die negativen Folgen angeboten hatte, die die zollfreie Einfuhr von Rindfleisch und Wein aus den Mercosur-Staaten in der Schweizer Landwirtschaft anrichten könnte.

Der Präsident des Bauernverbandes, Markus Ritter, wies dieses Angebot aber zurück, und in der Folge bildete sich eine „unheilige“ Allianz von SVP, SP und den Grünen, die am 17. Juni 2026 zu einem Scheitern des Mercosur-Freihandelsabkommen im Nationalrat – mit 96 zu 86 Stimmen – führte.[136] Der Grund dafür war der Umstand, dass sich die Bauernlobby und die Befürworter eines 880 Mio. Franken Kredits zur Abfederung der Agrarausfälle nicht durchsetzen konnten. Die Vorlage ist damit aber nicht endgültig gescheitert, sondern geht nun als Nächstes an den Ständerat. Für eine Annahme fordert der Schweizer Bauernverband verbindliche Kompensationen.

 

[102] Vgl. De Azevedo, B. – De Angelis, J. – Michalczewsky, K. – Toscani, V. Acuerdo de Asociación Mercosur – Unión Europea (2019).

[103] Comisión de Juristas para la Integración Regional (CJIR), Declaración No 03/2025 „Sobre la presentación de la Comisión Europea del texto del Acuerdo de Asociación Mercosur – Unión Europea“ (Fn. 21).               

[104] EFTA, Declaration on Trade and Investment Co-operation and Action Plan between the EFTA-States and the Mercosur Member States, Geneva, 12 December 2000, Florianópolis, 15 December 2000.

[105] Note by the EFTA Secretariat, EFTA-MERCOSUR FREE TRADE AGREEMENT: Conclusion in substance of the EFTA-MERCOSUR free trade negotiations, 24 de agosto de 2019; vgl. Michalczewsky, K. – De Angelis, J. – De Azevedo, B. – Toscani, V. Acuerdo entre MERCOSUR y Asociación Europea de Libre Comercio, Septiembre de 2019.

[106] EFTA, Declaration on Trade and Investment Co-operation and Action Plan between the EFTA-States and the MERCOSUR Member States (Fn. 104).

[107] Note by the EFTA Secretariat, Conclusion of the EFTA-Mercosur Free Trade Negotiations; https://www.efta.int/sites/default/files/uploads/2025-07/EFTA-Mercosur%2C%20Chapter%20by%20Chapter%20factsheet.pdf

[108] https://www.efta.int/sites/default/files/documents/legal-texts/free-trade-relations/MERCOSUR/EFTA-MERCOSUR%20-%20Main%20Agreement.pdf; EFTA, Gemeinsame Erklärung der Unterzeichnerstaaten des MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) und der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) zur Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens, vom 29. 9. 2025, S.  1.

[109] Ministerio de Relaciones Exteriores, Comercio Internacional y Culto/Ministerio de Economía (eds.), Tratado de Libre Comercio MERCOSUR – EFTA. Principales aspectos, 18.07.2025, S. 6; Ramirez, L. M. MERCOSUR-EFTA: un puente hacia segmentos comerciales especializados, S. 2  (https://aduananews.com/mercosur-efta-un-puente-hacia-segmentos-comerciales-especializados/); Tratado de Libre Comercio MERCOSUR-EFTA, Principales Aspectos, 18 de julio de 2025, S. 6.

[110] EFTA-MERCOSUR Free Trade Agreement, Joint statement by the Signatory State Parties of MERCOSUR (Argentina, Brazil, Paraguay and Uruguay) and the EFTA States (Iceland, Liechtenstein, Norway and Switzerland) on the signing of a Free Trade Agreement, S. 1.

[111] EFTA-Mercosur Free Trade Agreement, Conclusion of the EFTA-Mercosur Free Trade Negotiations, Note by the EFTA Secretariat.

[112] Siehe Teil 1).

[113] Islas, P. Mercosur oder EFTA – wer profitiert stärker vom Freihandelsabkommen?, S. 2; https://www.swissinfo.ch/ger/aussenpolitik/mercosur-oder-efta-wer-profitiert-stärker-vom- freihandelsabkommen/89649203

[114] EFTA-Staaten schließen Freihandelsabkommen mit MERCOSUR-Staaten, BusinessPortal Norwegen, vom 3. Juli 2025, S. 3.

[115] EFTA-Staaten schließen Freihandelsabkommen mit MERCOSUR-Staaten (Fn. 114); zum Vergleich: Argentinien unterhält 31 Freihandelsabkommen mit europäischen Staaten (Tratado de Libre Comercio MERCOSUR – EFTA (Fn. 109), S. 1.

[116] BID/INTAL Serie MERCOSUR (ed.), Acuerdo MERCOSUR-Asociación Europea de Libre Comercio (2019), S. 4.

[117] Siehe Teil 1).

[118] EFTA-MERCOSUR Free Trade Agreement, Joint statement by the Signatory State Parties of MERCOSUR (Argentina, Brazil, Paraguay and Uruguay) and the EFTA States (Iceland, Liechtenstein, Norway and Switzerland) on the signing of a Free Trade Agreement, S. 1 f. (Fn. 107); Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein/Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur, Freihandelsabkommen zwischen EFTA- und Mercosur-Staaten abgeschlossen, vom 7. Juli 2025; https://www.llv.li/de/medienmitteilungen/freihandelsabkommen-zwischen-efta-und-mercosur-staaten-abgeschlossen

[119] https://www.ilo.org/de/resource/erklärung-der-iao-über-grundlegende-prinzipien-und-rechte-bei-der-arbeit 

[120] https://www.ituc-csi.org/decent-work-decent-life?lang=de

[121] https://unfccc.int/resource/docs/convkp/convger.pdf

[122] ABl. 1993, L 309, S. 3 ff.

112 file:///C:/Users/c31064/Downloads/cites.pdf

[124] https://www.cbd.int/doc/decisions/cop-15/cop-15-dec-04-en.pdf

[125] Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, für Bildung und Forschung (DEFR)/Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Freihandelsabkommen EFTA-MERCOSUR – Handel und nachhaltige Entwicklung, vom 2. Juli 2025, S. 2; vgl. Schnurrenberger, L. Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur: Positive Signalwirkung in geopolitisch unsicheren Zeiten, economiesuisse, vom 19. 03. 2026.

[126] https://www.publiceye.ch/de/themen/handelspolitik/bilaterale-handelspolitik/mercosur; Schweiz und Efta einigen sich mit Mercosur auf Freihandelsabkommen, vom 2. Juli 2025.

[127] EFTA-Sekretariat (Hrsg.), EFTA-Mercosur Free Trade Agreement. Conclusion of the EFTA-Mercosur Free Trade Negotiations, S. 10; BID/INTAL, Acuerdo MERCOSUR – Asociación Europea de Libre Comercio (2019), S. 14.

[128] Chandrasekhar, A. Wer profitiert von Freihandelsabkommen mit der Schweiz?, SWI swissinfo.ch, vom 3. August 2024, S. 1.

[129] Vgl. Hummer, W. Die komplexe Ausgangslage der aktuellen Verhandlungen der Schweiz mit der EU. Gelingt der Schweiz die Beibehaltung bzw. sogar die Erweiterung des Bilateralismus?, EU-Infothek vom 16. April 2024, S. 1 ff.; Hummer, W. Beziehungen Schweiz – EU: Scheitern des „Rahmen“- bzw. „Institutionellen Abkommens“ (InstA) und Bündelung einiger bilateraler Abkommen im sog. „Paketansatz“ („Bilaterale III“), EU-Infothek vom 20. Januar 2025, S. 1 ff.; vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 13. Juni 2025, Paket Schweiz-EU: Der Bundesrat heisst die Abkommen gut und eröffnet die Vernehmlassung; https://www.europa.eda.admin.ch/de/vernehmlassung-paket-schweiz-eu

[130] Pirker, B. Plus c’est la même chose, plus ça change – Schiedsverfahren im Rahmen des Pakets Schweiz-EU, EuZ 08/2025, H 1 ff.

[131] Economiesuisse, Freihandelsabkommen mit Mercosur; https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/freihandelsabkommen-mit-mercosur-erfolgreich-abgeschlossen

[132] EFTA-MERCOSUR Free Trade Agreement, conclusion of the EFTA-MERCOSUR Free Trade Negotiations, Note by the EFTA Secretariat; Europäische Kommission, Abschluss des EFTA-MERCOSUR-Freihandelsabkommens: GIs und mehr, vom 16. Juli 2025.

[133] Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)/Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Factsheet EFTA-MERCOSUR: Güterhandel, vom 4. Juli 2025, S. 1, 3.

[134]  Portmann, M. – Ritzel, Chr. Ex-ante-Evaluation eines Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und den Mercosur-Staaten. Auswirkungen für die Landwirtschaft, Agroscope Science, Nr. 102, Juni 2020, S. 8, 12 ff.

[135] Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur: Studien zu möglichen Auswirkungen, Bern, am 30. Juni 2020; https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=79669; vgl. Willemin, R. ua. Unmute biodiversity risks of free trade? The EFTA-Mercosur Agreement (Swiss) case study, Environmental Sciences Europe (2025) 37:26.

[136] Vonplon, D. Krachende Niederlage für Bundesrat Parmelin: Der Nationalrat erteilt dem Mercosur-Abkommen eine Abfuhr, nzz.ch, vom 17. 06. 2026; Benz, M. Mercosur-Abkommen torpediert: Die Erpressung durch Bauern und Linke wird langsam unerträglich, nzz.ch, Kommentar, vom 18. 06. 2026.

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