Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat am 11. März 2021 einen bedeutenden Beschluss gefasst: die umfangreiche Beschwerde des Julian H. gegen die verhängte U-Haft wurde abgewiesen. Erfahrene Strafverteidiger raten ihren Klienten, keine Beschwerden einzureichen, weil ein Urteil des Oberlandesgerichtes die Vorhalte eher richtungsweise bestätigt und bei einer möglichen Hauptverhandlung im Strafverfahren …
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