In den letzten Jänner-Tagen des Jahres 2020 bekamen die verantwortlichen Produzenten des Ibiza-Videos und deren Rechtsanwälte mehrere unerfreuliche Schriftstücke vom Oberlandesgericht und der Staatsanwaltschaft Wien zugestellt. Am 23. Jänner 2020 wies das OLG Wien in aller Deutlichkeit eine Beschwerde des Wiener Rechtsanwaltes, welcher maßgeblich für das „Ibiza-Video“ verantwortlich ist, zurück. Der seit Juni 2019 …
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