Das OLG Wien hat heute der Berufung des Julian Hessenthaler NICHT Folge gegeben. Darüber hinaus wurde auch die vorzeitige bedingte Entlassung abgelehnt. Dies wird mit der beträchtlichen kriminellen Energie begründet. Nicht einmal in der Haft wäre Julian Hessenthaler sanktionsfrei geblieben (rechtskräftiges Straferkenntnis nach dem Strafvollzugsgesetz: Julian Hessenthaler besaß in der …
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