Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat den Drahtzieher der Ibiza-Falle, den Anwalt Dr. Ramin Mirfakhrai mit Teilurteil vom 29.03.2022 verpflichtet, Mag. Johann Gudenus Auskunft zu geben, wem gegenüber Mirfakhrai das Ibiza-Video ganz oder teilweise offengelegt, verbreitet, überlassen, zugänglich gemacht oder veröffentlicht hat. Das Gericht hat damit nach zwei mehrstündigen Verhandlungsterminen …
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