Freitag, 19. April 2024
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Reform des EU-Solidaritätsfonds: einfachere und schnellere Hilfe nach Katastrophen

Johannes Hahn, EU-Kommissar für Regionalpolitik, hat heute einen Vorschlag für die Reform des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) vorgelegt. Die von der Europäischen Kommission heute angenommenen Pläne sollen den Fonds reaktionsfähiger und seinen Einsatz leichter machen. Gleichzeitig werden die Kriterien dafür, wem der Fonds zugute kommen kann, vereinfacht.

[[image1]]Seit seiner Einrichtung im Jahr 2002 kam der EUSF bei 52 Katastrophen in Europa zum Einsatz, u. a. bei Erdbeben, Waldbränden, Dürren, Stürmen und Überschwemmungen. 23 Länder wurden mit insgesamt mehr als 3,2 Mrd. EUR unterstützt. Wird der heute unterbreitete Vorschlag vom Europäischen Parlament und von den EU-Mitgliedstaaten gebilligt, können Länder und Regionen, die von einer Katastrophe heimgesucht werden, auf eine erheblich verbesserte Funktionsweise des Solidaritätsfonds hoffen.

EU-Kommissar Hahn: „Wir müssen schneller reagieren, wenn es darum geht, Ländern bei Rettungs- und Wiederaufbaumaßnahmen nach einer Katastrophe zu helfen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission bringt die Solidarität mit den europäischen Ländern und Regionen in Zeiten größter Not klar zum Ausdruck. Dank der vereinbarten Änderungen und seiner klareren Bestimmungen wird der Solidaritätsfonds schneller und einfacher zum Einsatz kommen können. Außerdem hält der Vorschlag die Länder an, mehr für Krisenprävention und -management zu tun. Ich fordere nunmehr das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, unserem Vorschlag zuzustimmen, damit wir schnellstmöglich einen Solidaritätsfonds haben, der effizienter und wirksamer eingesetzt werden kann.“

Mit dem neuen Legislativvorschlag werden die bestehenden Vorschriften vereinfacht, sodass die Hilfen schneller als bisher ausgezahlt werden können. Ferner wird es zum ersten Mal die Möglichkeit von Vorschusszahlungen geben. Es wird klarer festgelegt, wer und was förderfähig ist – insbesondere bei regionalen Katastrophen. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Strategien für Katastrophenprävention und -management mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Die Grundsätze des Fonds und seine Finanzierungsmethode – außerhalb des regulären EU-Haushalts – bleiben unverändert.

Wichtigste Elemente der Reform

• klare Definition des Interventionsbereichs des EUSF (Beschränkung auf Naturkatastrophen; Vorkehrungen für Dürren)
• klarere Regeln für die Förderfähigkeit bei regionalen Katastrophen und Einführung eines einheitlichen Schadensschwellenwerts von 1,5 % des regionalen Bruttoinlandsprodukts
• erstmalige Möglichkeit von Vorschusszahlungen in Höhe von 10 % der zu erwartenden Finanzhilfen, gedeckelt auf 30 Mio. EUR
• verkürzte Verwaltungsverfahren durch die Zusammenführung von zwei Phasen der Genehmigung bzw. Durchführung in einem einzigen Dokument
• Einführung von Maßnahmen für eine effizientere Katastrophenprävention: bessere Berichterstattung und mögliche Bedingungen für die Gewährung der Hilfe

Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) wurde eingerichtet, um EU Mitgliedstaaten und Beitrittsländern nach Naturkatastrophen größeren Ausmaßes finanzielle Hilfe zu leisten. Der Fonds wurde nach mehreren schweren Überschwemmungen in Mitteleuropa im Sommer 2002 ins Leben gerufen. Liste aller Finanzhilfen aus dem EUSF

 

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