Samstag, 5. Oktober 2024
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EU-Agrarsubventionen: Wann kommt die nächste Reform?

In Deutschland werden die EU-Agrarsubventionen nach demselben Prinzip wie in Österreich verteilt: Auch dort sind Konzerne, diverse Organisationen und Institutionen die größten Nutznießer. Lebensmittelriesen wie die Südzucker AG oder die Hamburger August Töpfer & Co KG, das Land Schleswig-Holstein sowie die Centrale Marketinggesellschaft erhielten für 2014 Förderungen in Millionenhöhe.

Südzucker ist mit stolzen 34 Millionen Euro die klare Nummer Eins. So richtig glücklich können die Deutschen über den Geldregen aus Brüssel allerdings nicht sein – weil es im Nachbarland ebenso viele Skeptiker und Frustrierte im landwirtschaftlichen Bereich gibt wie in Österreich.

Die Bundesrepublik zahlt jährlich mehr als neun Milliarden Euro für die EU-Agrarpolitik, wobei sechs zurückfließen. Insgesamt machen die EU-Agrarförderungen rund 40 Prozent des EU-Haushalts aus – also etwa 58 Milliarden Euro im Jahr. Frankreich, Spanien, Deutschland und Italien erhalten in absoluten Zahlen die größten Brocken, gefolgt von Großbritannien, Polen, Griechenland, Rumänien und Irland. Österreich führt unter ferner liefen jene Mitgliedsstaaten an, die am wenigsten erhalten – das sind etwa die Niederlande, Dänemark und Schweden.

Das permanente Tauziehen um‘s Geld ist naturgemäß mit veritablen Skandalen gespickt: So etwa muss Frankreich gut eine Milliarde Euro an die EU zurückzahlen. Französische Bauern hatten nämlich jahrelang überhöhte Flächenangaben gegenüber den Behörden gemacht und deshalb zu hohe Zuschüsse für ihre Äcker kassiert. Wiederholt mahnte Die EU hat Frankreich mehrmals aufgefordert, ein besseres Kontrollsystem aufzubauen, nachdem der Europäische Rechnungshof die Schlampereien schon 2006 Fehler aufgespürt hatte. Doch die Missstände wurden erst ziemlich spät geahndet.

Die Milliarden rollen – aber sinnvoll?

Die Agrarsubventionen stammen aus zwei EU-Quellen: Der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sorgt für die Direktzahlungen an Landwirte und Maßnahmen zur Regulierung der Agrarmärkte, wie Interventionsmaßnahmen und Ausfuhrerstattungen. Diese Ausgaben unterliegen der geteilten Verwaltung mit den Mitgliedstaaten. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wiederum ist für die Programme der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums zuständig. Dabei geht es um Klima- und Umweltpolitik, maritime Angelegenheiten und Fischerei, sowie um Gesundheit und Verbraucherschutz. Auch diese Förderungen werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vergeben – in Form von flächenbezogenen Zahlungen (wie z. B. für Agrarumweltmaßnahmen und Ausgleichszahlungen an Betriebs-inhaber in Gebieten mit naturbedingten Nachteilen) und nicht  flächenbezogenen Maßnahmen (wie z. B. Modernisierung landwirt-schaftlicher Betriebe und Dienstleistungseinrichtungen zur Grund-versorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung).

Der Europäischen Rechnungshof in Luxemburg ortete in einem Ende April veröffentlichten Sonderbericht (Nr. 5/2015) Mängel in der Vergangenheit, was die Finanzinstrumente im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums anlangt: Er kritisierte, dass Finanzinstrumente (Kredit- und Garantiefonds) bisher nicht erfolgreich eingesetzt wurden. Dies hätte in erster Linie darauf beruht, dass sie überkapitalisiert waren und zudem „ihr Potenzial in Bezug auf Hebelwirkung und revolvierenden Effekt nicht wie gewünscht entfalteten“. Im Klartext: Mit Finanzinstrumenten sollte einerseits zusätzliches öffentliches und/oder privates Kapital mobilisiert werden – das ist die Hebelwirkung – und anderseits eine Wiederverwendung der ursprünglichen Mittelzuweisungen ermöglicht werden – damit ist der revolvierende Faktor gemeint.

Wörtlich heißt es im Bericht weiter: „In einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte finanziellen Sachzwängen unterliegen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass mit weniger Mitteln mehr Investitionen erreicht werden. Finanzinstrumente haben das Potenzial, die Nutzung der knappen öffentlichen Gelder zu verbessern, indem bei gleichem Budget Mittel für mehr Investitionen bereitgestellt werden“. Die Mitgliedstaaten, wird obendrein ausgeführt, hätten von 2009 bis 2014 elf Garantiefonds und drei Kreditfonds eingerichtet. Bis Ende 2013 haben EU und Mitgliedstaaten rund 700 Millionen Euro in diese Instrumente investiert. Die Europäische Kommission möchte, dass sich die Mitgliedstaaten für den neuen Programmplanungszeitraum (2014 – 2020) verpflichten, den Einsatz dieser Instrumente in wichtigen Investitionsbereichen mindestens zu verdoppeln.

Optimal ist anders…

Der EuRH stellte allerdings fest, dass die Argumente für die Einrichtung von Finanzinstrumenten im Zeitraum 2007 – 2013 nicht klar waren. Darüber hinaus lagen keine zuverlässigen quantifizierbaren Informationen vor um die Art der eingerichteten Finanzinstrumente zu begründen, die Nachfrage nach diesen Geldquellen im Agrarbereich zu bestimmen und nachzuweisen, dass der für einen Fonds vorgesehene Kapitalbetrag angemessen war. Dies führte dazu, dass die Garantiefonds bis Ende 2013 um 370 Millionen Euro überkapitalisiert waren. Die Prüfer gelangten zu der Schlussfolgerung, dass die Instrumente in dieser Hinsicht nicht wie erwartet funktionierten. Außerdem hätten weder Kommission noch Mitgliedstaaten angemessene Begleitsysteme eingeführt, um anhand zuverlässiger Daten aufzuzeigen, ob die Ziele mit diesen Instrumenten wirksam erreicht worden waren.

Der Rechtsrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 habe jedenfalls das Potenzial, Verbesserungen in Bezug auf diese Instrumente herbeizuführen, doch stehen ihrem umfassenderen Einsatz immer noch Hindernisse im Weg, die den umfassenderen Einsatz dieser Instrumente weiterhin beeinträchtigen könnten. Gemeint sind eine anhaltende Überkapitalisierung und das Risiko einer andauernden Abhängigkeit von Zuschüssen.

Die wichtigsten Empfehlungen des EuRH an die Kommission und die Mitgliedstaaten lauten so:

• Die Mitgliedstaaten sollten verstärkte Anreize erhalten, im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums Finanzinstrumente einzurichten und die Nachfrage der Landwirte und anderer Begünstigter anzuregen (beispielsweise, indem sie einen bestimmten Anteil der für die Entwicklung des ländlichen Raums verfügbaren Haushaltsmittel für Finanzinstrumente vorsehen und dafür sorgen, dass diese Instrumente attraktiver sind als Zuschüsse).

•  Die Wirksamkeit der Finanzinstrumente im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums sollte für den Planungszeitraum  2014 bis 2020 gesteigert werden, beispielsweise durch Festlegung angemessener Standards und Zielvorgaben hinsichtlich der Hebelwirkung und des revolvierenden Effekts.

Fazit: Es ist hoch an der Zeit, dass in Brüssel für die so genannte  GAP – also Europas Gemeinsame Agrarpolitik – , die schon oftmals reformiert worden ist, endlich eine neue, sinnvolle strategische Ausrichtung gefunden wird

ZWEI HINWEISE: Der vollständige Bericht des Rechnungshofs ist auf dessen Website www.eca.europa.eu abrufbar. Der Entwurf des Gesamthaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2015 ist auf //eur-lex.europa.eu/budget/data/DB/2015/de/SEC00.pdf zu finden.

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Die Fachbegriffe

Garantiefonds leisten finanzielle Garantien für an landwirtschaftliche Betriebe und Organisationen vergebene Kredite und erleichtern es diesen somit, bei Banken eine Finanzierung zu erhalten. Sie werden als „revolvierende“ Fonds bezeichnet, weil die Garantien bei Rückzahlung der Kredite einzelner Projekte freigegeben werden und neue Garantien vergeben werden können.

Kreditfonds stellen Mittel für Kredite für kleinere Projekte zur Unternehmensentwicklung bereit.

Hebelwirkung wird danach berechnet, wie viele Euro (öffentlicher und/oder privater) Mittel für jeden Euro öffentlicher Mittel (der EU und der Mitgliedstaaten) bereitgestellt wurden, um im Bereich landwirtschaftlicher Tätigkeiten als Garantie zu dienen oder ausgezahlt zu werden.

Überkapitalisierung liegt vor, wenn der in das Kapital eines Finanzinstruments eingezahlte Betrag im Vergleich zu dem an die Endempfänger vergebenen Kredit-  oder Garantiebetrag zu hoch ist.

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