Ende Oktober 2017 stellte die Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2018 vor, aus dem sowohl die anderen Organe der EU, als auch die Bürger und Bürgerinnen entnehmen können, welche neuen Initiativen die Europäische Kommission zur Beschlussfassung vorlegen, welche nicht verabschiedeten Vorschläge sie zurückziehen und welche bestehenden sekundärrechtlichen Vorschriften in der EU sie überprüfen wird. Nachstehend soll in aller Kürze aufgezeigt werden, inwieweit dieses Arbeitsprogramm geeignet ist, den ambitionierten Vorgaben gerecht zu werden, die sich in den zehn politischen Prioritäten finden, die Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 angekündigt hat.
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