Lesen Sie auf www.eu-infothek.com einen Auszug aus dem betreffenden Hauptverhandlungsprotokoll. Anmerkung: Dieser steht in Übereinstimmung mit § 54 StPO und den Bestimmungen der DSGVO, zumal nur jene Bereiche dargestellt werden, an denen ein öffentliches Interesse besteht, und jene Bereiche nicht, die nur die eigentliche Strafsache betreffen. Ein Veröffentlichungsverbot nach § 301 Abs. 1 …
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