Donnerstag, 3. Oktober 2024
Startseite / Allgemein / EU-Rat für Allgemeine Angelegenheiten: Eröffnung einer neuen Verhandlungsrunde mit der Türkei und Erhöhung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit

EU-Rat für Allgemeine Angelegenheiten: Eröffnung einer neuen Verhandlungsrunde mit der Türkei und Erhöhung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit

Auf der Tagung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten in Luxemburg beschlossen die Minister für Europäische Angelegenheiten der Europäischen Union eine neue Verhandlungsrunde mit der Türkei zu eröffnen. Die Minister bereiteten außerdem das nächste Treffen des Europäischen Rates vor und diskutierten, wie ein digitaler Binnenmarkt in der EU geschaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöht werden können.

[[image1]]„Ich freue mich zu sagen, dass nach über dreijähriger Verhandlungspause mit der Türkei das Kapitel 22 zur Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente eröffnet wird. Wir haben ebenfalls beschlossen, die Beitrittskonferenz für den 5. November in Brüssel anzusetzen“, sagte der litauische Außenminister Linas Linkevičius als Vorsitzender des Rates.

„Das präsidierende Litauen wird anstreben, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei dynamisch bleiben. Wir glauben fest daran, dass der weitere Verlauf der Verhandlungen mit der Türkei sehr zügig fortschreiten wird“, sagte der litauische Außenminister.

Die Minister bereiteten ebenfalls das Treffen des Europäischen Rats am 24.-25. Oktober vor, indem sie den Entwurf der Schlussfolgerungen mit einem Fokus auf die digitale Agenda, Innovation und Dienstleistungen, außerdem Jugendbeschäftigung, die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Reform der Wirtschafts- und Wahrungsreform einschließlich ihres sozialen Aspektes erörterten. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates enthalten zusätzlich politische Leitlinien für den Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Vilnius und geben eine Antwort auf die jüngsten Tragödien im Mittelmeer.

Schlussfolgerungen zum Mehrwert der makroregionalen Strategien der EU

Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten verabschiedete Schlussfolgerungen zum Mehrwert der makroregionalen Strategien der EU – einer der Prioritäten des präsidierenden Litauens. In ihnen werden die Bedeutung guter Steuerung und nationaler Eigenverantwortung beim Umsetzen der Ziele der makroregionalen Strategien hervorgehoben und Empfehlungen für die Entwicklung aktueller und zukünftiger Strategien ausgesprochen.
„Der Erfolg der makroregionalen EU-Strategien für den Ostseeraum und für den Donauraum zeigt eindeutig den Nutzen einer verstärkten territorialen Zusammenarbeit für die Bürger“, sagte Linas Linkevičius. „Es ist wichtig zu betonen, dass diese Strategien in der jetzigen Phase der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten ohne zusätzliche EU-Finanzierung oder neue Institutionen funktionieren und dass bei ihrer Umsetzung eine effektive Kostenallokation sehr wichtig ist“.

Gestützt auf den vom präsidierenden Litauen vorbereiteten Bericht erörterten die Minister Empfehlungen, wie man aus den Lehrstunden, die der Verlauf des Europäischen Semesters 2013 mit sich brachte einen Nutzen ziehen könne.
„Das Europäische Semester war erfolgreich, doch wir müssen die Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten auch weiterhin verbessern. Beispielsweise den Prozess der nationalen Eigenverantwortung stärken, uns mehr auf die länderspezifischen Empfehlungen zu Fragen, die den größten unmittelbaren Einfluss auf Wachstum und Beschäftigung haben konzentrieren, die Umsetzung der Empfehlungen besser beobachten und den Zeitplan der Gesamtverlaufs des Europäischen Semesters besser abstimmen. Diese Empfehlungen sollten einen Beitrag zum Europäischen Semester leisten“, sagte der litauische Minister und fügte hinzu, dass der Jahreswachstumsbericht 2014 im November vorgelegt wird.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

EuGH: Erhöhung der Zahl der Generalanwälte von acht auf elf

Beinahe unbemerkt von der europäischen Öffentlichkeit hat der Rat von seiner Befugnis Gebrauch gemacht und dem Gerichtshof drei weitere Generalanwälte (GA) zugewiesen – allerdings zeitlich gestaffelt: die Aufnahme der Amtstätigkeit des ersten GA wurde bereits für den 1. Juli 2013 vorgesehen, während für die beiden anderen GA dafür erst der 7. Oktober 2015 ins Auge gefasst wurde.