Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde von Julian Hessenthaler, dem Urheber des Ibiza-Videos, abgewiesen. Hessenthaler hatte behauptet, dass seine strafrechtliche Verfolgung wegen Drogenhandels hierzulande politisch motiviert gewesen sei, da er eine zentrale Rolle in der sogenannten Ibiza-Affäre gespielt habe. Die Veröffentlichung des Videos hatte im Jahr 2019 …
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