Obwohl im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung am 11. und 12. Juni der ESM, also der Europäische Rettungsmechanismus, ganz im Vordergrund der Beratungen standen, hielt es Klaus Regling nicht für nötig, als sachkundiger Dritter dem Gericht seine Aufwartung zu machen.
Lesen Sie mehr...