Donnerstag, 28. März 2024
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Klaus Regling: Der stille Machthaber

Obwohl im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung am 11. und 12. Juni der ESM, also der Europäische Rettungsmechanismus, ganz im Vordergrund der Beratungen standen, hielt es Klaus Regling nicht für nötig, als sachkundiger Dritter dem Gericht seine Aufwartung zu machen.

[[image1]]Er hatte zwei untere Chargen – natürlich mit einem deutschen Pass – entsandt die, in jeweils zweiminütigen Beiträgen dem Gericht erklärten, dass mit dem ESM alles zum Besten stände. Im Übrigen würde der ESM auch für den Fall eines sofortigen Kapitalabrufes immer auf Deutschland und das deutsche Parlament Rücksicht nehmen.

Derweil bastelt ESM-Chef Regling in aller Stille, an einer neuen Architektur des ESM. Kaum hat sich dieser an den Finanzmärkten als ein Emittent ersten Ranges etabliert, da hat sein Chef nichts Besseres zu tun, als über die Aufgabenerweiterung nachzudenken. Er gibt ganz unverblümt zu, sich für die Abwicklung von Banken kompetent zu fühlen. Zu den Banken hat Reglings Fonds eine besonders innige Beziehung. Sie sind seine wichtigsten Kunden bei der Refinanzierung  seiner Engagements bei Finanznotstandsstaaten und sie bleiben für den Fall, dass es Ihnen schlecht geht aufgrund der Akkumulierung dieser Risiken, seine ersten Patienten, wenn es darum geht, sie zu rekapitalisieren.

Die Bankenunion soll dies alles viel leichter machen. Der ESM soll in der Lage sein, direkt mit der Bank, die Geld braucht, zu verhandeln. Staatliche, demokratisch legitimierte Instanzen, braucht es dann nicht mehr. Regling findet hier daran nichts Schlimmes. Wie gerne möchte der ehemalige Hedgefonds-Manager und Ministerialdirektor im Bundesfinazministerium für jene Banken, bei denen die Sanierung fehlgeschlagen ist, Abbruchunternehmer sein! Die bislang in der europäischen Institutionenlandschaft noch nicht beheimatet Abwicklungsbehörde hat sein Interesse erweckt. Warum extra ein Netzwerk von nationalen Bankaufsichten etablieren, die sich gemeinsam um die Liquidation einer gestrauchelten Bank kümmern, statt gleich ihm die Kompetenz dafür zu übertragen?!

Wie die Interessenkonflikte bewältigt werden sollen, in die die Bankenunion bei einer solchen Konfiguration geraten könnte, kann Regling auch nicht erklären. Er wäre dann auf die Banken bei der Refinanzierung angewiesen, die Banken wären auf ihn angewiesen bei der Rekapitalisierung  und sie könnten auch auf ihn rechnen, wenn es darum geht, eine besonders wohlwollende Form der Liquidation zu finden.

Europäische Integration aus der Zentralisierung

Die Interviewäußerung von Regling (FAZ vom 14. Juni 2013, S. 14) sollte nicht nur dem kritischen Beobachter sondern auch den Damen und Herren des zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht eins deutlich machen: die Europäische  Integration aus der Zentralisierung  geht auch dann voran, wenn es hierfür überhaupt gar keine Legitimation gibt. Alles was Regling vorschlägt und vieles von dem, was er in seinen Leitlinien an Produkten entworfen hat, hat mit der Ermächtigungsgrundlage seiner Satzung nichts mehr zu tun.

Europa ist auf dem Weg in den Meta Staat. Als am 11./12. Juni die acht Richterinnen und Richter des zweiten Senats zum Teil mit skrupulösen Fragen die Damen von EZB und Bundesbank einem Kreuzverhör unterzogen , konnten sie nicht wissen, dass am Freitag darauf der Chef des ESM frank und frei seine Bereitschaft für höhere Weihen erklärte.

Teilnehmer und Beschwerdeführer  in der mündlichen Verhandlung wiesen auf ein Phänomen hin: Die Denaturierung des Maastricht Vertrages erfolgte nicht auf einen Schlag sondern scheibchenweise: Erst die Griechenlandhilfe, dann die europäische Stabilitätsfazilität sowie ihre Aufrüstung und schließlich der ESM. Doch damit nicht genug. Kaum ist der ESM etabliert, geht es weiter. Und in trauter Gemeinsamkeit mit der für Bankenaufsicht nicht geeigneten EZB, ist man dabei, einen völlig verselbstständigten Sektor bestehend aus Banken, EZB und ESM zu schaffen, der sich jedweder demokratischen Legitimation und, so ist zu fürchten, auch jedweder Rechenschaftspflicht entziehen wird.

 

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