Julian Hessenthalers Verteidigungsstrategie, wonach die beiden Hauptbelastungszeugen „H.“ und „S.K.“ unglaubwürdig seien und es sich deshalb beim Urteil des Schöffengerichtes in St. Pölten um ein „Fehlurteil“ handle, weil angeblich nicht dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ entsprochen wurde, ist mit dem (nicht rechtskräftigen) Urteil zusammengebrochen. Wie auch bereits das …
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