Samstag, 5. Oktober 2024
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Jean-Claude, das Recht und die Wirklichkeit

Bild © European Community AV-Services (Ausschnitt)

Jean-Claude Juncker hat in einer großen programmatischen Rede neben viel Unsinn und dem absurden Verlangen, dass jetzt alle EU-Staaten den Euro einführen sollten, einen prinzipiell sehr richtigen Satz gesagt: „Rechtsstaatlichkeit ist in der Union keine Option, sie ist eine Pflicht.“ Volle Zustimmung. Nur: Mir fallen zu einem solchen Satz aus Junckers Mund noch ein paar andere Sätze ein, vor allem eine ewige Weisheit aus der Bibel. Denn Juncker hat diese Kritik nur Richtung Ungarn gesagt, weil dieses einen Mehrheitsbeschluss der EU-Innenminister nicht umsetzen will.

Die biblische Weisheit lautet: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, den Balken aber in deinem Auge bemerkst du nicht?“ Diese Frage ist an Herrn Juncker zu richten. Warum tobt er so gegen Ungarn, weil dieses den (formalrechtlich zweifellos verbindlichen) Beschluss zur Umverteilung von mehr als 100.000 sogenannten Flüchtlingen nicht umsetzen will, während er viel schlimmere Rechtsverletzungen, auch der EU-Kommission selbst, ignoriert?

Hängt das vielleicht damit zusammen, dass er Ungarn und dessen selbstbewussten Premier Orban einfach nicht mag, wie Juncker schon mehrfach gezeigt hat? Oder mit dem Versuch zu verwischen, dass die EU-Kommission bis heute kein taugliches Konzept zur Beendigung der Völkerwanderung entwickelt hat? Oder damit, dass in Ungarn ein Konservativer regiert, während Juncker selbst vom allerlinkesten Rand der Christdemokratie kommt und sich etwa mit dem früheren sozialistischen EU-Parlamentspräsidenten Martin Schulz prächtig verstanden hat, mit vielen bürgerlichen Politikern aber nicht (bis auf Angela Merkel, sofern die noch als bürgerlich zu bezeichnen ist)? Oder damit, dass auch schwache Politiker wie Juncker mutig werden, wenn sie glauben, mit der großen Mehrheit gegen einen Außenseiter zu stehen? Oder gar mit der Überzeugung, selbst über dem Recht zu stehen und solcherart autoritär bestimmen zu können, welche Regeln von wem einzuhalten sind und welche nicht?

Mit zweierlei Maß

Zu diesem Umverteilungsbeschluss, den Ungarn nicht einhalten will, sind jedenfalls ein paar Fakten festzuhalten:

  1. Es würde sich heute mit Sicherheit nicht mehr eine solche Mehrheit für eine zwangsweise Umverteilung finden. Deswegen gibt es auch keine weiteren Umverteilungsbeschlüsse mehr, obwohl ja die Massenmigration weitergeht, obwohl die EU-Kommission solche gerne hätte.
  2. Besonders absurd: Die von der Migration am meisten heimgesuchten Länder Deutschland und Österreich werden durch diesen Beschluss nicht „Flüchtlinge“ los, sondern sind im Gegenteil verpflichtet worden, noch weitere aufzunehmen.
  3. Eine Reihe von Ländern setzt den Beschluss so wenig wie Ungarn um, tut das halt nur stillschweigend.
  4. Wenn es also für Ungarn Strafen geben sollte, muss es diese auch für die anderen Länder geben. Denn zu bestrafen sind in einem korrekten Rechtssystem ja nur konkrete Handlungen und Unterlassungen, nicht aber bloße politische Deklarationen.
  5. Auch Österreich hat jenen Beschluss bis heute nicht umgesetzt. Bundeskanzler und Verteidigungsminister haben sogar ein paar Tage lang so wie Ungarn erklärt, den Beschluss nicht umsetzen zu wollen, dann das aber doch wieder zugesagt. Nur wird die Umverteilung dennoch verschleppt.
  6. Fast keiner der zwangsweise Umzuverteilenden will überhaupt in ein osteuropäisches Land, alle wollen Richtung Deutschland und Österreich mit ihren üppigen Sozialsystemen.
  7. Zu dem Bedürfnis, „Flüchtlinge“ umzuverteilen, ist es überhaupt erst gekommen, weil andere Länder und die EU selber die Pflicht zum Schutz der EU-Außengrenzen bis heute nicht verwirklichen. Während das als fast einziges Land Ungarn durch den Bau des Zaunes getan hat (Dieser Zaun ist ja anfangs von allen ausländischen Medien wild denunziert worden, wird aber heute von fast allen Europäern begrüßt).
  8. Die EU-Kommission hat es jahrelang wissentlich ignoriert, dass Griechenland und Italien entgegen ihren Rechtspflichten einen Gutteil der „Flüchtlinge“ einfach unkontrolliert nach Norden weitergelassen oder gar weitergeschickt haben.
  9. Ein bloßer Mehrheitsbeschluss des EU-Innenministerrates steht an rechtlicher Qualität weit unter den europäischen Verträgen.

Es ist aus all diesen Gründen schon mehr als seltsam, wenn der EU-Kommissionspräsident nur im ungarischen Verhalten eine Rechtsverletzung sieht.

Balken im Auge

Der Balken in Junckers Auge wird aber noch viel größer, wenn man nicht nur die „Flüchtlings“-Umverteilung, sondern das gesamte Verhalten der Union und Junckers untersucht. Dabei stößt man auf eine Reihe weiterer eklatanter Rechtsverletzungen, die aber nie zu Konsequenzen geführt haben, während man Ungarn jetzt wegen seiner Rechtsverletzung strafen will. Die schlimmsten davon:

  1. Am folgenreichsten war die Verletzung des im EU-Vertrag stehenden Bailout-Verbots, also des Verbots, anderen Mitgliedsstaaten in Pleitegefahr beizustehen. Das ist im Falle Griechenlands eindeutig geschehen und hat die anderen Euro-Staaten bisher mehrere hundert Milliarden gekostet.
  2. Ebenso wurden die vertraglich präzise festgehaltenen Maastricht-Kriterien als Voraussetzung einer Euro-Teilnahme von der ersten Stunde an brutal ignoriert. Nur dadurch gelang es Ländern wie Italien, Belgien und Griechenland, in den Euro hineinzukommen. Um nur die ärgsten drei Mitgliedsstaaten zu nennen, die Staatsverschuldungen von über 100 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung (BIP) hatten und haben.
  3. Völlig gleichgültig ist es der EU-Kommission und dem Gerichtshof offensichtlich auch, dass Griechenland viele Jahre lang seine Wirtschaftsstatistiken eindeutig brutal gefälscht hat, um besser dazustehen. Bis heute ist dafür niemand bestraft worden, weder das Land noch die Akteure.
  4. Ebenso weggeschaut haben alle EU-Gremien, als auch in der Folge viele Länder die Defizit- und Stabilitätsregeln dutzendfach gebrochen haben, wobei ausgerechnet die Schwergewichte Frankreich und Deutschland die ersten Übeltäter waren. Deutschland hat das zwar in der Folge nicht zum Dauerrechtsbruch gemacht, Frankreich hingegen schon, andere Länder ebenso. Die diesbezüglichen Warnungen und Ermahnungen der EU-Kommission sind längst in die Kategorie irrelevanter Sonntagsreden abgeglitten.
  5. Zumindest der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof hat mehrfach Finanz-Entscheidungen von EU und EZB als Vertragsbruch eingestuft (sich aber dann nie getraut, gegen den EU-Gerichtshof, der ja fast immer alles Handeln der EU-Zentrale blind für rechtskonform erklärt, die Konsequenzen durchzuziehen).
  6. Ungeheuerlich, wenn auch wahrscheinlich keine direkte Rechtsverletzung war ein weiterer – ebenfalls Richtung der Osteuropäer gefallene – Satz Junckers: „Wer Andersfarbige oder Andersgläubige nicht aufnehmen will, kommt aus einer Vorstellungswelt, die ich nicht für kompatibel halte mit dem Ur-Auftrag der EU.“ Als ob es außerhalb der Verträge irgendwo einen mythischen „Ur-Auftrag“ geben würde, den nur Eingeweihte wie Juncker kennen. Oder als ob in den Verträgen eine Pflicht stünde, Nicht-EU-Bürger aufzunehmen.
  7. Eindeutig eine Rechtswidrigkeit gibt hingegen ein weiterer Spruch des Luxemburgers zu: „Wir können den Stabilitätspakt nicht blind anwenden.“ Dabei wird in Rechtsstaaten gerade die Gerechtigkeit immer mit gutem Grund blind dargestellt, weil das Recht für Groß und Klein, für Arm und Reich immer gleich angewendet werden sollte. Juncker hingegen sieht das anders. Denn er hat ohne Scham hinzugefügt: „Weil es Frankreich ist.“ Deshalb habe er von Strafen gegen Paris abgesehen, obwohl dieses die Defizitgrenzen regelmäßig überschreitet. Danke, jetzt ist es uns allen klar. Weil es Frankreich ist. In der EU gibt es Gleiche und Gleichere.
  8. Dass vor allem die Großen von der EU bevorzugt werden, wurde auch rund um den Brexit eindeutig. Damals hat die Kommisssion den Briten Restriktionen bei der Personenfreizügigkeit angeboten. Was an sich vernünftig war und ist. Was aber zur groben Ungerechtigkeit wird, seit in Brüssel behauptet wird, für Österreich soll eine solche Regelung (Kürzung der Familienbeihilfen auf das jeweilige Landesniveau herunter) nicht möglich sein. Dabei hat die Alpenrepublik ganz ähnliche Probleme mit der großen Zahl osteuropäischer Arbeitsmigranten.
  9. Und last not least: Völlig ignoriert wird von der Juncker-Kommission auch die fast gleichzeitig zum ungarischen Eklat durch ein anderes Mitgliedsland offen erklärte Missachtung für einen internationalen Schiedsspruch. Das tut Kroatien seit Juni gegenüber einem Erkenntnis, welches die lange strittig gewesene Grenze zu Slowenien regelt, welches aber den Kroaten nicht gefällt. Aber wahrscheinlich hat sich der kroatische Premier dem EU-Kommissionspräsidenten gegenüber unterwürfiger verhalten, als das Viktor Orban tut.

Rechtsstaatlichkeit ohne Ausnahme

Es geht jedoch um weit mehr als persönliche Animositäten (die man ja noch als anekdotisch und amüsant abtun könnte). Es geht vielmehr um die Zukunft der ganzen EU. Diese kann nur überleben, wenn Rechtsstaatlichkeit in der Tat keine bloße Option, sondern eine selbstverständliche Pflicht ist. Aber sie muss eine Pflicht für alle sein, auch für die Kommission, die großen Länder, die Zentralbank und die Euro-Gruppe, ohne dass jemand wie einst ein absolutistischer Herrscher über den Gesetzen stehen würde. Wird jedoch Recht so oft ignoriert, so oft gebrochen, scheinen immer wieder bestimmte EU-Staaten sowie die EU-Zentrale über dem Recht zu stehen, dem Kommissionspräsidenten unsympathische Staaten hingegen nicht, dann ist es so gut wie unmöglich geworden, auf dieses Fundament zurückzukehren.

PS: Eine Anmerkung zu Junckers gleichzeitig erhobener Forderung, jetzt sollten alle EU-Staaten den Euro einführen und dem Schengen-Vertrag (der Aufhebung aller EU-internen Grenzkontrollen) beitreten: Wohl im Druck des Wahlkampfs haben dem praktisch alle deutschen und österreichischen Spitzenpolitiker zu Recht eine umgehende Absage erteilt. Hingegen hat der EU-Abgeordnete Karas verlangt, dass sich Österreich an die Spitze der Juncker-Unterstützer stellt. Was wieder einmal zeigt, wie weit sich EU-Mandatare schon von dem Volk entfernt haben, das sie angeblich vertreten.

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