Freitag, 19. April 2024
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Goldesel Hypo VIII – Freiberufler/Rechtsanwälte/Wirtschaftsprüfer

In diesem Kapitel seien jene Berufsstände vor den Vorhang geholt, die von den in der HAA verursachten Zuständen massiv profitierten, ohne selbst die eigentlichen Verursacher dieser Zustände zu sein. Die bisher beschriebenen Berater waren direkt in die Zahlungsströme involviert, sie agierten sozusagen als ihr „Motor“.

[[image1]]Um die Zahlungsströme zu kanalisieren, bedurfte – und bedarf – es aber spezieller Talente, nämlich der „Architekten“ der Systeme:

– Rechtsanwälte
– Wirtschaftsprüfer
– Notare

Sie kreierten die Schachtelkonstruktionen und damit die „Relaisstationen“, über die die Mittel „umverteilt“ wurden. Also jene Beteiligungs- und Beratungsfirmen, über die die Immobilien-Transaktionen mit den märchenhaften Gewinnen, aber auch die „wertvollen“ Beratungsleistungen abgewickelt wurden. Und sie verfassten die Verträge, die nötig waren, um den Scheintransaktionen jeweils einen legalen Anstrich zu geben.

Benötigt wurden ihre Talente von einer Vielzahl der bisher beschriebenen Glückskinder – und der noch zu beschreibenden:

– HiG 1: Unternehmer in SüdOst-Europa
– HiG 3: 10% Club
– HiG 7: Begünstigte der Haider- und Kärnten-Festspiele
– HiG 11: „Direkt-Betrüger“

Die für internationale „System-Architekturen“ erforderliche Energie war nicht unbedeutend. Grenzüberschreitende Planung bedingt Aktionen in zahlreichen Jurisdiktionen. Eine gute internationale Vernetzung, vor allem in Steueroasen, ist Grundvoraussetzung – eine intensive Reisetätigkeit die (unangenehme) Nebenerscheinung.

Aber „Architektur“ hat auch etwas Schönes: sie will auch unterhalten werden. Sind die Gesellschaften einmal gegründet, ist der Klient vom Berater abhängig – und es gibt dabei so viel zu tun:

– Die Gründung selbst stellt nur den Anfang dar.
– Der laufende Unterhalt, die jährlichen Feststellungen, Bilanzen, Berichte, Sitzungen und vieles mehr sorgen dafür, dass der Zahlungsstrom an die involvierten „Systemerhalter“ nicht versiegt.
– Prohibitive Kosten der Auflösung sorgen dafür, dass der Klient nicht auf die Idee kommt, dieses Schlaraffenland allzu frühzeitig zu beenden. Davon kann jeder berichten, der selbst schon einmal versucht hat, ganz legale Gesellschaften in klassischen Offshore-Destinationen abzuwickeln.

Der „Nachteil“: Systemerhalter verdienen immer deutlich weniger als diejenigen, deren Phantasie und Kontakte für die Herkunft der Mittel sorgt

Gründungs-Honorare bemessen sich in der Regel am eingesetzten Stammkapital, der laufende Unterhalt am geparkten Kapital. Diese Beträge sind naturgemäß wesentlich niedriger als die Honorare jener, die die „Umverteilung“ aktiv mit gestalten. Um Spuren effizient zu verwischen, bedarf es eines möglichst komplexen Geflechts, sodass als Trostpflaster eine grosse Anzahl von „Relaisstationen“ betreut und abgerechnet werden darf.

Diese Gruppe von Begünstigten ist angesichts der vielfältigen Interessenlagen und Jurisdiktionen besonders schwer zu schätzen.
Ausgangspunkt: die in früheren Artikeln bereits erwähnten ca. € 25 Mrd an Geschäftsvolumen, von denen etwa 60% „umverteilt“ wurden. Von diesen € 15 Mrd. dürften maximal 1,5-2% für die „Architektur“ der Umverteilung ausgegeben worden sein, inklusive deren laufender Unterhaltung,
also etwa € 225 – 300 Mio.

Anbetracht der Bedeutung dieser Aktivitäten scheint das nur ein geringfügiger Anteil zu sein. Allerdings fliessen die Einnahmen für die betreffenden Berufsgruppen regelmäßig, also ein angenehmes Zusatzeinkommen – und sie binden die Klienten sehr intensiv. Diese Bindung besteht auch dann noch weiter fort, wenn die HAA nach erfolgter Abwicklung einmal zu existieren aufgehört haben wird.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit diese Berufsgruppen auch bei der Abwicklung der HAA eine Funktion der Umverteilung wahrnehmen werden. Übung hätten sie ja …
 

Lesen Sie auch: Goldesel Hypo VII – Haider- und Kärnten-Festspiele

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