Die Mitglieder der Europäischen Kommission haben zwar ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit auszuüben, werden dabei aber zum einen von ihren eigenen (beruflichen) Ambitionen und zum anderen von dem Druck, den Lobbyisten auf sie ausüben, beeinflusst. Zur Reglementierung ersterer „Gefährdungen“ hat die Europäische Kommission eine Reihe von Verhaltenskodizes mit „Ethikregeln“ – zuletzt 2011 – erlassen, zur Hintanhaltung letzterer Probleme richtete sie eigene Registrierungs- und Transparenzsysteme für Lobby-Aktivitäten ein. Mitglieder der Kommission haben aber nicht nur in ihrer aktiven Tätigkeit die Pflicht zur Beachtung ihrer Unabhängigkeit, sondern müssen auch nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit bei der Annahme gewisser Tätigkeiten oder Vorteile „ehrenhaft und zurückhaltend“ sein [1]. Da sich in letzter Zeit aber einige Mitglieder der Kommission nicht dementsprechend verhalten haben, verschärft die Kommission nunmehr die Ethikregeln für ihre Mitglieder und regt die Ausarbeitung eines verbindlichen Transparenz-Registers für das Europäische Parlament und die Europäische Kommission an.
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