HUMMER Waldemar, em. o. Univ.-Prof. DDDr.
Freitag, 16. Februar 2018
Die Mitglieder der Europäischen Kommission haben zwar ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit auszuüben, werden dabei aber zum einen von ihren eigenen (beruflichen) Ambitionen und zum anderen von dem Druck, den Lobbyisten auf sie ausüben, beeinflusst. Zur Reglementierung ersterer „Gefährdungen“ hat die Europäische Kommission eine Reihe von Verhaltenskodizes mit „Ethikregeln“ – zuletzt 2011 – erlassen, zur Hintanhaltung letzterer Probleme richtete sie eigene Registrierungs- und Transparenzsysteme für Lobby-Aktivitäten ein. Mitglieder der Kommission haben aber nicht nur in ihrer aktiven Tätigkeit die Pflicht zur Beachtung ihrer Unabhängigkeit, sondern müssen auch nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit bei der Annahme gewisser Tätigkeiten oder Vorteile „ehrenhaft und zurückhaltend“ sein [1]. Da sich in letzter Zeit aber einige Mitglieder der Kommission nicht dementsprechend verhalten haben, verschärft die Kommission nunmehr die Ethikregeln für ihre Mitglieder und regt die Ausarbeitung eines verbindlichen Transparenz-Registers für das Europäische Parlament und die Europäische Kommission an.
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Peter Muzik
Donnerstag, 15. Februar 2018
Der Fall Landbauer hat alles in den Schatten gestellt - doch die Regierungspartei FPÖ sorgt ständig für Eklats, Pannen und Hoppalas.
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Redaktion
Freitag, 9. Februar 2018
Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Energie. Bergbau, Tourismus, Raumordnung und Regionalförderung: Die Kompetenzen von Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sind umfassend. Im Interview mit der EU-Infothek erläutert die Vertraute von Bundeskanzler Sebastian Kurz, wie sie die heimischen Bauern fit für die Zukunft und Österreich wieder auf Klimaschutz-Kurs bringen will.
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Peter Muzik
Donnerstag, 8. Februar 2018
Die deutsche Kanzlerin ist ihren Partnern weit entgegengekommen, um ihren Posten nochmals zu retten.
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HUMMER Waldemar, em. o. Univ.-Prof. DDDr.
Mittwoch, 7. Februar 2018
Weitgehend unbemerkt ereignete sich vor wenigen Wochen eine weltpolitische Sensation: die vorläufige Anwendung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba. Kuba war der einzige lateinamerikanische Staat, mit dem die Europäische Union noch keinen bilateralen Vertrag abgeschlossen hatte. Die Kontakte zwischen beiden Seiten wurden bisher durch den Ende 1996 vom Rat beschlossenen „Gemeinsamen Standpunkt“ geregelt. Im Gefolge der Ende 2014 begonnenen Annäherungspolitik zwischen den USA und Kuba versuchte auch die EU ihre Beziehungen zu Kuba zu normalisieren und weiter auszubauen und behielt diese Politik – ganz im Gegensatz zu den USA unter Trump – bis heute bei. Dieser Umstand wird anschaulich wie folgt kommentiert: „Während die Beziehungen zwischen Kuba und den USA seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump den Rückwärtsgang eingelegt haben, versucht sich die EU im Vorwärtsgang“ [1]. Diesem interessanten Spannungsverhältnis soll anschließend nachgegangen werden.
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HUMMER Waldemar, em. o. Univ.-Prof. DDDr.
Dienstag, 6. Februar 2018
Seit der negativen Volksabstimmung über die Inbetriebnahme des bereits errichteten Atomreaktors von Zwentendorf im November 1978, ist Österreich ein in Fragen der Nutzung der Atomkraft zur Energieerzeugung besonders sensibilisierter Mitgliedsstaat der EU, der auch eine Reihe einschlägiger (Verfassungs-)Gesetze erlassen sowie eine Reihe bilateraler Abkommen dazu abgeschlossen hat. Da Österreich von einer Anzahl von Atomkraftwerken (AKW) in den einzelnen Nachbarländern umgeben ist, ist es besonders daran interessiert, dass es in diesen grenznahen AKW zu keinen atomaren Störfällen kommt, wie dies zuletzt wieder in Bohunice und Temelín der Fall war. Ganz allgemein betrachtet sich Österreich aber überhaupt als Vorreiter für den Schutz vor atomarer Verstrahlung und brachte diesbezüglich im Juli 2015 beim Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen den Genehmigungsbeschluss der Kommission in Bezug auf die vom Vereinigten Königreich dem britischen AKW Hinkley Point C gewährte staatliche Beihilfe ein [1]. Diese Vorgangsweise wiederholt Österreich nunmehr in Bezug auf den Ausbau des ungarischen AKW Paks II, eine Maßnahme, der anschließend nachgegangen werden soll. Zuvor muss aber ein kurzer Blick auf die Ausgangslage dafür geworfen werden.
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Redaktion
Montag, 5. Februar 2018
Anlässlich seiner Gastprofessur an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf hielt Joachim Gauck am 31. Januar unter dem Titel "Nachdenken über das Eigene und das Fremde" eine aufsehenerregende Rede.
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HÖRL Michael, MMag.
Montag, 5. Februar 2018
Mario Dragis EZB druckt monatlich 60 Milliarden Euro [1], um v.a. Staatsanleihen seiner maroden Heimat anzukaufen. Dadurch muss diese nur 1,8% Zinsen bezahlen – während es bei Top-Schuldnern wie den USA 2,4% sind [2]. Ein Crash wie anno 1929 ist heute nicht mehr ausgeschlossen.
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HUMMER Waldemar, em. o. Univ.-Prof. DDDr.
Montag, 5. Februar 2018
Beinahe der gesamte Profisport ist durch „International Non-Governmental Organizations“ (INGOs) reglementiert [1], wobei die Rechtsakte von deren Organen nicht selten mit staatlichem Recht bzw. dem Verbandsrecht internationaler regierungsamtlicher Organisationen (IGOs) kollidieren. Exemplarisch soll dies am Beispiel des weltbekannten Slalomläufers Henrik Kristoffersen dokumentiert werden, der diesbezüglich gegen den norwegischen Schiverband (Norges Skiforbund) einen wichtigen Musterprozess vor einem norwegischen Gericht führt. Es geht dabei um die komplexe Fragestellung, ob die Kontrolle individueller Sponsoren- und Marketingverträge durch einen nationalen Sportverband eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit eines Berufssportlers darstellt oder nicht. In diesem Zusammenhang hat das Osloer Gericht den EFTA-Gerichtshof im EWR um die Erstellung eines Gutachtens gebeten. Dieser Streitfall ist wegen der Zugehörigkeit Norwegens zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nach dessen Rechtsordnung und nicht nach dem Unionsrecht in der EU zu entscheiden, wenngleich der EFTA-Gerichtshof im EWR die Judikatur des Gerichtshofs der EU gebührend zu berücksichtigen hat, sodass beide Rechtsordnungen einander sehr angenähert sind.
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Peter Muzik
Donnerstag, 1. Februar 2018
Diese EU-Infothek-Doku macht deutlich, dass der Kanzler selbst bei der Selektion engster Mitarbeiter des Ministerteams oft seinen Wunsch durchsetzen konnte.
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