Donnerstag, 6. Februar 2025
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HUMMER Waldemar, em. o. Univ.-Prof. DDDr.

Rechtsgrundlagen des Sanktionenregimes der EU gegen Angehörige der Russischen Föderation bzw der Ukraine

Über die „Sanktionen der EU gegen Russland“ wird viel geredet und geschrieben, aber noch niemand hat sich die Mühe gemacht, die von der EU tatsächlich ergriffenen restriktiven Maßnahmen samt ihren Rechtsgrundlagen genau zu spezifizieren. Das Sanktionenregime der EU sowohl gegen Drittstaaten, als auch gegen natürliche und juristische Personen ist außerordentlich komplex, und zwar aus einer Reihe von Gründen.

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Neuer Frühwarnmechanismus bei Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in der EU

Bisher hat die Europäische Kommission bei systembedingten Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in einem ihrer Mitgliedsstaaten das an sich dafür vorgesehene Frühwarnsystem im Rahmen des Sanktionsverfahrens des Artikels 7 EU-Vertrag deswegen nicht in Gang gesetzt, da es ihr überschießend und im Grunde wie der Einsatz einer „Atombombe“[1] vorkam. Damit blieben aber zB die Vorkommnisse im Rahmen der Roma-Krise in Frankreich im Sommer 2010, die mehrfachen bedenklichen Verfassungsänderungen in Ungarn unter den Regierungen Orban I und II (im Frühjahr 2011) sowie die Rechtsstaatlichkeits- und Korruptionskrise in Rumänien im Sommer 2012 – ungeahndet.

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Die Forderung nach Lohngleichheit von Mann und Frau

Es ist heute kaum mehr bekannt, dass bereits der Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) (1957)[1] in seinem Artikel 119 die Forderung nach Herstellung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau enthalten hat. Es war dies überhaupt die einzige grundrechtsähnliche Verbürgung, die im EWG-Vertrag verankert war, der ja ansonsten keinen Grundrechtskatalog enthielt.

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Festlegung von Standards für die Vernetzung und Kommunikation von Autos

Es klingt beinahe nach George Orwell’s „Großem Bruder“: zwei europäische Normungsorganisationen geben Mitte Februar 2014 bekannt, dass sie einen Grundstock von Regeln für die Vernetzung von Automobilen entwickelt haben, die es diesen in Zukunft erlauben werden, miteinander zu kommunizieren und wichtige (Verkehrs-)Informationen untereinander auszutauschen.

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Wie weit verträgt sich die europäische Integration mit basisdemokratischer Willensbildung?

Einer der tragenden Grundwerte, auf denen die Europäische Union (EU) aufbaut, ist die Demokratie.[1] Dabei beruht die Arbeitsweise der EU zum einen auf der repräsentativen[2] und zum anderen auf der partizipativen Demokratie.[3] Damit übertragen aber die Gründungsverträge der EU iSe „vertikalen Homogenitätsgebotes“[4] diesen wichtigen verfassungsrechtlichen Grundsatz ihrer Mitgliedstaaten auf die Ebene der EU selbst.

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Was haben die Wahlen zum Europäischen Parlament mit der Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission zu tun?

Ab und zu liest man in einer österreichischen Tageszeitung, dass in wenigen Monaten Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) stattfinden und dass es dabei offensichtlich auch um den Posten des Präsidenten der Europäischen Kommission geht, für den sich bekannte Persönlichkeiten, wie zB Martin Schulz, Guy Verhofstadt, Olli Rehn, Jean-Claude Juncker, Michel Barnier, Christine Lagarde, u.a.m. in Stellung gebracht haben.

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Von den Verhaltenskodizes zum gemeinsamen Transparenz-Register von Europäischem Parlament und Kommission

Nach dem neuesten Jahresbericht über das gemeinsame Transparenz-Register des Europäischen Parlaments (EP) und der Europäischen Kommission von Ende November 2013 haben sich mehr Interessenvertreter (Lobbyisten) als jemals zuvor registrieren lassen. Inzwischen sind fast 6.000 Organisationen in das Register eingetragen, was einer Zunahme um 10% im Vergleich zum vorjährigen Jahresbericht entspricht. Damit sind 60 bis 75% aller Lobbyisten mit Sitz in Brüssel erfasst und entsprechend registriert. Wozu dient aber das Transparenz-Register und wie verhält es sich zu den Verhaltenskodizes des EP und der Kommission?

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Bilateraler österreichischer und tripartiter deutscher Koalitionspakt: Unterschiede auf allen Linien

Obwohl in der Bundesrepublik nur eine Woche vor der Wahl in Österreich gewählt wurde, konnte der tripartite Koalitionspakt zwischen CDU, CSU und SPD bereits am 27. November 2013 abgeschlossen werden, während in Österreich die bilateralen Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP erst am 12. Dezember 2013 beendet werden konnten. Warum gelang dies den drei deutschen Parteien, die ja unter viel ungünstigeren Ausgangsbedingungen starten mussten, so rasch und was stand einer solchen speditiven Einigung zwischen den beiden bisherigen Regierungsparteien in Österreich im Wege?

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Ist der Verkauf von Staatsbürgerschaften an Drittstaater durch EU-Mitgliedstaaten zulässig?

Die Finanzkrise treibt seltsame Blüten. Jetzt scheint auch der Kauf von Staatsbürgerschaften zur Sanierung von Budgetdefiziten in den Mitgliedstaaten der EU Schule zu machen. Nach einigen früheren Versuchen in Ungarn und Zypern erklärt nunmehr Malta ganz offiziell, dass es zur Sanierung seiner Finanzen begüterten Drittstaatsangehörigen seine Staatsbürgerschaft um 650.000 Euro anbietet.

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