Samstag, 20. April 2024
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HUMMER Waldemar, em. o. Univ.-Prof. DDDr.

Litauen tritt dem Euro-Raum zum Jahresbeginn 2015 bei

Sowohl der Konvergenzbericht 2014 der Europäische Kommission, als auch der der Europäischen Zentralbank, in denen die Aussichten der acht EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung im Hinblick auf eine mögliche Einführung des Euros untersucht wurden, kommen zu dem Schluss, dass lediglich Litauen alle Konvergenzkriterien ordnungsgemäß erfüllt hat und damit auch zu Beginn des Jahres 2015 in den Euro-Raum als 19. Mitgliedstaat aufgenommen werden kann.

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Österreich als Amtssitz Internationaler Organisationen

Aus historischen, geografischen und geopolitischen Gründen bietet sich Österreich als Sitzstaat Internationaler Organisationen geradezu idealiter an. Jahrzehntelang an der Schnittstelle zwischen Ost und West gelegen, verfügt es über eine große einschlägige Erfahrung in Ausgleich und Vermittlung,[1] wozu noch sein Status als immerwährend neutraler Staat verstärkend hinzukommt. Nicht umsonst ist Österreich der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem die Vereinten Nationen einen ihrer vier Amtssitze lokalisiert haben.

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RAPEX – Das EU-System zum raschen Informationsaustausch für gefährliche Produkte wird zehn Jahre alt

Im Zuge des im Frühjahr 2013 bekannt gewordenen Pferdefleisch-Skandals[1] wurde des Öfteren das in der EU seit 2003 bestehende Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (RAPEX) erwähnt, ohne dass dabei aber dieses nur für „Non-Food-Produkte“ konzipierte Warnsystem von den zur Lebensmittelsicherheit eingerichteten Verfahren RASFF entsprechend abgegrenzt wurde.

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Investitionsschutz in der geplanten „Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) zwischen der EU und den USA

Seit Juli 2013 finden zwischen der EU und den USA Verhandlungen über den Abschluss einer „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) statt,[1] die von Beginn an unter keinem günstigen Stern standen. Auf der politischen Ebene war die durch die Ausspähungspraktiken des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA belastete Atmosphäre unübersehbar, wenngleich der EU im Gefolge der Krim-Krise[2] wieder in aller Deutlichkeit vor Augen geführt wurde, wie sehr sie auf eine funktionierende transatlantische Partnerschaft mit den USA politisch, wirtschaftlich (und letztlich auch sicherheitspolitisch und militärisch) angewiesen ist.

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Rechtsgrundlagen des Sanktionenregimes der EU gegen Angehörige der Russischen Föderation bzw der Ukraine

Über die „Sanktionen der EU gegen Russland“ wird viel geredet und geschrieben, aber noch niemand hat sich die Mühe gemacht, die von der EU tatsächlich ergriffenen restriktiven Maßnahmen samt ihren Rechtsgrundlagen genau zu spezifizieren. Das Sanktionenregime der EU sowohl gegen Drittstaaten, als auch gegen natürliche und juristische Personen ist außerordentlich komplex, und zwar aus einer Reihe von Gründen.

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Neuer Frühwarnmechanismus bei Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in der EU

Bisher hat die Europäische Kommission bei systembedingten Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in einem ihrer Mitgliedsstaaten das an sich dafür vorgesehene Frühwarnsystem im Rahmen des Sanktionsverfahrens des Artikels 7 EU-Vertrag deswegen nicht in Gang gesetzt, da es ihr überschießend und im Grunde wie der Einsatz einer „Atombombe“[1] vorkam. Damit blieben aber zB die Vorkommnisse im Rahmen der Roma-Krise in Frankreich im Sommer 2010, die mehrfachen bedenklichen Verfassungsänderungen in Ungarn unter den Regierungen Orban I und II (im Frühjahr 2011) sowie die Rechtsstaatlichkeits- und Korruptionskrise in Rumänien im Sommer 2012 – ungeahndet.

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Die Forderung nach Lohngleichheit von Mann und Frau

Es ist heute kaum mehr bekannt, dass bereits der Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) (1957)[1] in seinem Artikel 119 die Forderung nach Herstellung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau enthalten hat. Es war dies überhaupt die einzige grundrechtsähnliche Verbürgung, die im EWG-Vertrag verankert war, der ja ansonsten keinen Grundrechtskatalog enthielt.

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Festlegung von Standards für die Vernetzung und Kommunikation von Autos

Es klingt beinahe nach George Orwell’s „Großem Bruder“: zwei europäische Normungsorganisationen geben Mitte Februar 2014 bekannt, dass sie einen Grundstock von Regeln für die Vernetzung von Automobilen entwickelt haben, die es diesen in Zukunft erlauben werden, miteinander zu kommunizieren und wichtige (Verkehrs-)Informationen untereinander auszutauschen.

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