Dienstag, 16. April 2024
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Litauen tritt dem Euro-Raum zum Jahresbeginn 2015 bei

Sowohl der Konvergenzbericht 2014 der Europäische Kommission, als auch der der Europäischen Zentralbank, in denen die Aussichten der acht EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung im Hinblick auf eine mögliche Einführung des Euros untersucht wurden, kommen zu dem Schluss, dass lediglich Litauen alle Konvergenzkriterien ordnungsgemäß erfüllt hat und damit auch zu Beginn des Jahres 2015 in den Euro-Raum als 19. Mitgliedstaat aufgenommen werden kann.

[[image1]]Alle EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Dänemarks – die durch zwei primärrangige Protokolle[1] davon befreit sind – sind gemäß Artikel 139 in Verbindung mit Artikel 140 AEUV verpflichtet, den Euro dann einzuführen, wenn sie alle Voraussetzungen dazu erfüllen, die vor allem in den sogenannten Konvergenzkriterien niedergelegt sind. Da bisher bereits 18 Mitgliedstaaten den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, bleiben somit noch acht EU-Mitgliedstaaten, die nicht Mitglieder des Euro-Raumes sind. Da die Übernahme des Euro eine gründungsvertragliche Verpflichtung darstellt, werden diese acht Mitgliedstaaten gemäß Artikel 139 Absatz 1 AEUV konsequenterweise auch als „Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt“ bezeichnet.

Konvergenzberichte 2014 der Kommission und der EZB

Gemäß Artikel 140 Absatz 1 AEUV haben die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) mindestens einmal alle zwei Jahre dem Rat zu berichten, inwieweit die „Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt“, bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind. Diese beiden Berichte haben sowohl die Kommission,[2] als auch die EZB[3], gemeinsam am 4. Juni 2014 vorgelegt. Der Konvergenzbericht 2014 der Kommission wird durch ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen ergänzt, in dem die Erfüllung der geforderten Voraussetzungen genauer analysiert wird.[4]

Im Konvergenzbericht der Kommission 2014 prüfte diese die Aussichten der acht „Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt“ – das sind Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn – und stellte fest, dass diese auf dem Weg zur Einführung des Euro unterschiedliche Fortschritte verzeichnen konnten, wobei aber Litauen mit der Erfüllung aller Konvergenzkriterien das eindeutig beste Ergebnis erzielt hat.[5] Keiner der sieben anderen Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, erfüllt derzeit alle Kriterien für die Einführung des Euro. Deren Situation wird daher in zwei Jahren erneut von der Kommission und der EZB geprüft werden.

Auch der Konvergenzbericht der EZB kommt zu dem Schluss, dass Litauen bei der Erfüllung der Konvergenzkriterien ein besonders gutes Ergebnis erzielt hat und dementsprechend als nächster Mitgliedstaat in den Euro-Raum aufgenommen werden soll.[6]

Konsequenterweise schlug die Kommission vor, dass der Rat gemäß Artikel 140 Absatz 2 AEUV nach Anhörung des Europäischen Parlaments (EP) und nach Aussprache im Europäischen Rat, einen Beschluss über die Aufnahme Litauens in den Euro-Raum zum 1. Januar 2015 fassen soll. Dementsprechend hießen zunächst die Wirtschafts- und Finanzminister der Euro-Zone im ECOFIN am 20. Juni 2014 die Aufnahme Litauens als 19. Mitgliedstaat gut[7], worauf auch der Europäische Rat am 27. Juni 2014 die Thematik erörterte und für die Übernahme des Euro durch Litauen grünes Licht gab. Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) am 14. Juli 2014 eine positive Stellungnahme abgegeben hatte, nahm schließlich auch das Europäische Parlament am 16. Juli 2014 – mit 545 Prostimmen, bei 116 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen – eine diesbezügliche Entschließung an.[8]

In der Folge erließ der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ am 23. Juli 2014 mit seinem Beschluss 2014/509/EU über die Einführung des Euro in Litauen zum 1. Januar 2015[9] den für die Übernahme des Euro notwendigen Rechtsakt über die Aufhebung der Ausnahmeregelung. Die notwendige technische Anpassung der sogenannten „Euro-Verordnung“[10] wiederum wurde vom Rat am selben Tag durch die Verordnung (EU) Nr. 827/2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Litauen[11] vorgenommen.

In diesem Zusammenhang erinnerte das auch für Währung zuständige Kommissionsmitglied Olli Rehn daran, dass Litauen in den letzten Jahren den Wohlstand im Lande entscheidend vermehren konnte: Während das Pro-Kopf-BIP im Jahre 1995 in Litauen nur bei 35 Prozent des EU-Durchschnitts lag, wird es im Jahr 2015 voraussichtlich 78 Prozent davon erreichen. Dabei waren und sind sicherlich auch die wirtschaftlichen Effekte des EU-Beitritts Litauens vor zehn Jahren mit verantwortlich.[12]

Die vier Konvergenzkriterien

Was sind nun die vier (wirtschaftlichen) Konvergenzkriterien, die ein EU-Mitgliedstaat erfüllen muss, damit er durch den Rat in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) kooptiert werden und in der Folge auch den Euro übernehmen kann? Gemäß Artikel 140 Absatz 1 Unterabsatz 1 AEUV in Verbindung mit den Protokollen (Nr. 12)[13] und (Nr. 13)[14] muss in der dritten Stufe der WWU ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht werden, wobei als Maßstab dafür die Erfüllung folgender vier Konvergenzkriterien durch die einzelnen Mitgliedstaaten gilt:

  1. Hoher Grad an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die um nicht mehr als 1 ½ Prozentpunkte über der Inflationsrate jener – höchstens drei – Mitgliedstaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben;
  2. Eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, ersichtlich aus einer öffentlichen Haushaltslage, bei der die Referenzwerte der Verschuldung nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für die laufende Neuverschuldung und 60 Prozent des BIP für die Gesamtverschuldung betragen dürfen;    
  3. Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (WKM II) seit mindestens zwei Jahren und ohne den bilateralen Leitkurs seiner Währung gegenüber dem Euro von sich aus abgewertet zu haben;
  4. Dauerhaftigkeit der von dem „Mitgliedstaat mit Ausnahmeregelung“ erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus (WKM II), die im Niveau der langfristigen Zinssätze dergestalt zum Ausdruck kommt, dass im Mitgliedstaat der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen – höchstens drei – Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.

Damit umfassen die Bedingungen für die Einführung des Euro vier stabilitätsorientierte Kriterien für die Preisstabilität, die gesamte bzw. laufende (Neu)Verschuldung der öffentlichen Hand, die Wechselkursstabilität und die Konvergenz der langfristigen Zinssätze. Alle diese Kriterien müssen müssen in nachhaltiger Weise erfüllt sei. Außerdem müssen die nationalen Rechtsvorschriften im monetären Bereich mit dem AEU-Vertrag in Einklang stehen.

Weitere Kriterien

Bei der Bewertung der makroökonomischen Referenzdaten sind aber auch noch weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie die Marktintegration, die Entwicklung der Leistungsbilanzen, die Lohnstückkostenentwicklung und andere Preisindizes (Artikel 140 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV). Diese Kriterien dienen als Indikatoren für eine problemlose Integration des betreffenden Mitgliedstaates in den Euroraum und sollen ein umfassenderes Bild von der Nachhaltigkeit der Konvergenz vermitteln. Neben diesen wirtschaftlichen Konvergenzkriterien bestehen aber auch noch eine Reihe rechtlicher Konvergenzerfordernisse.

Erfüllung der Konvergenzkriterien in den acht „Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung“

Was das erste Konvergenzkriterium, die Preisstabilität betrifft, so lag die durchschnittliche Inflationsrate Litauens im Zwölfmonatszeitraum vom Mai 2013 bis zum April 2014 mit 0,6 Prozent weit unter dem Referenzwert von 1,7 Prozent und dürfte auch in Zukunft darunter zu liegen kommen. Neben Litauen entsprachen aber auch weitere sechs „Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung“ diesem Kriterium. Rumänien hingegen erfüllt das Kriterium nicht.

Was das zweite Konvergenzkriterium der Verschuldung der öffentlichen Hand betrifft, so ist festzuhalten, dass diesbezüglich kein einschlägiger Beschluss des Rates gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV über ein übermäßiges Defizit vorliegt, sodass gegen Litauen auch kein Defizitverfahren eingeleitet wurde. Die gesamtstaatliche Defizitquote sank von 5,5 Prozent im Jahr 2011 auf 2,1 Prozent im Jahr 2013 und wird auch laut Frühjahrsprognose der Kommission im Jahr 2014 auf diesem Stand bleiben. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wiederum lag Ende 2013 bei 39,4 Prozent des BIP. Beide Referenzwerte Litauens, und zwar sowohl hinsichtlich seiner Neuverschuldung als auch in Bezug auf seine Gesamtverschuldung, lagen damit signifikant unter den dafür vorgesehen Obergrenzen. Letzteres Kriterium erfüllten aber auch Bulgarien, Rumänien, Schweden und Ungarn. Auch die Tschechische Republik entspricht diesem Kriterium, sofern der Rat entscheidet, das Defizitverfahren gegen diesen Mitgliedstaat entsprechend dem Kommissionsvorschlag einzustellen. Kroatien und Polen sind derzeit noch Gegenstand eines laufenden Defizitverfahrens und erfüllen dieses Kriterium daher nicht.

Was das dritte Konvergenzkriterium der Wechselkursstabilität betrifft, so nimmt Litauen seit dem 28. Juni 2004 am WKM II teil, wobei es sich verpflichtete, die bisherige „Currency-Board“-Regelung beizubehalten. Im Rahmen des WKM II wird der Wechselkurs der Währung eines Mitgliedstaates, der nicht dem Euro-Raum angehört, gegenüber dem Euro auf einen Leitkurs festgesetzt, von dem diese nur innerhalb einer maximalen Bandbreite von +/-15 Prozent abweichen darf. Im gegenständlichen Fall betrug der Leitkurs 3,45280 Litas pro Euro.[15] In dem zweijährigen Bezugszeitraum war die litauische Währung, der Litas, keinen Spannungen ausgesetzt, sodass es auch keine Abweichung vom Leitkurs des WKM II gab. Das Konvergenzkriterium der Wechselkursstabilität wird deswegen von keinem anderen der sieben „Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung“ erfüllt, da derzeit keiner dieser Staaten am WKM II teilnimmt.

Das vierte Konvergenzkriterium der langfristigen Zinssätze wiederum erfüllten neben Litauen auch die übrigen sieben „Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung“. In Litauen lag der durchschnittliche langfristige Zinssatz im letzten Zwölfmonatszeitraum vor der Prüfung bei 3,6 Prozent und damit deutlich unter dem Referenzwert von 6,2 Prozent. Der Zinsabstand zu langfristigen Benchmark-Anleihen des Euro-Raums hat sich seit 2010 deutlich verringert, was für ein robustes Vertrauen der Finanzmärkte in die Wirtschaft Litauens spricht.

Erfüllung der sonstigen Kriterien in den acht „Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung“

An weiteren qualitativen Kriterien wurden in den beiden Konvergenzberichten 2014 die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Arbeits-, Produkt– und Finanzmärkte geprüft. Die Zahlungsbilanz Litauens hat sich in den letzten Jahren stark verbessert, wozu auch die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beigetragen hat. Die litauische Wirtschaft ist über den Handel und die Arbeitsmärkte gut in den Binnenmarkt integriert und weist auch ausländische Direktinvestitionen in substantiellem Umfang auf. Der inländische Finanzsektor ist ebenfalls gut in das EU-Finanzsystem eingebettet, vor allem dank des hohen Anteils ausländischer Beteiligungen am Bankensystem.

Die litauischen Rechtsvorschriften im monetären Bereich stehen gemäß Artikel 131 AEUV vollständig mit dem Recht der EU und dem Statut der EZB in Einklang. Von den anderen sieben „Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung“ weist derzeit nur Kroatien vollständig mit dem EU-Recht konforme Rechtsvorschriften auf.[16]

Fazit

Nach der schweren Rezession, in die Litauen im Jahr 2009 geschlittert war, verfolgte es einen ambitionierten makroökonomischen Anpassungspfad und konnte sich so überraschend schnell wirtschaftlich erholen. Nunmehr erfüllt es nicht nur die Konvergenzkriterien, sondern auch die sonstigen qualitativen Voraussetzungen für die Übernahme des Euro und hat auch seine Währungsgesetzgebung mit den unionsrechtlichen Vorgaben völlig kompatibel ausgestaltet. Damit ist Litauen der dritte baltische Staat, der nach Estland, das bereits 2011 und Lettland, das 2014 den Euro[17] übernommen hat, dem Euro-Raum am 1. Jänner 2015 beitreten wird.

Für Litauen stellt diese Übernahme des Euro zum Jahresbeginn 2015 eine besondere Genugtuung dar, erfüllte es doch an sich schon 2007 alle Konvergenzkriterien, wurde aber dann von der Kommission wegen seiner (vermeintlich) geringfügig überhöhten Inflationsrate disqualifiziert. Damit hat es nach sieben Jahren im zweiten Anlauf nun doch geklappt. 

Litauen hat im März 2012 den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der WWU (SKS-Vertrag, Fiskalpakt)[18] vom 2. März 2012 unterzeichnet, im September 2012 dessen Abschluss auch parlamentarisch genehmigt und diesen danach auch ratifiziert. Damit gibt es zu erkennen, dass es eine stabile und nachhaltige Fiskalpolitik betreiben will. Daneben wendet Litauen seit 2013 ein Gesetz über fiskalpolitische Disziplin an, das auf den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstums-Pakts (SWP)[19] aufbaut. Für die Erstellung des Budgets 2014 nahm Litauen auf der Basis der Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten[20] auch eine Ergänzung seines Budgetgesetzes vor[21].

Nach seiner definitiven Aufnahme als 19. Mitglied der Euro-Zone – die damit 336 Millionen Unionsbürger umfassten wird – samt Übernahme des Gemeinschaftswährung Euro zum 1. Jänner 2015 kann Litauen dann seine Pläne verwirklichen, nämlich sowohl dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM[22]) beizutreten, als sich auch der europäischen Bankenunion anzuschließen.

Zuvor muss Litauen aber in der ihm konzedierten fünfmonatigen Übergangsfrist noch eine Reihe technischer Probleme lösen, wie zB die Bereitstellung von genügend Euro-Scheinen und -Münzen für die litauischen Bürger. Diesbezüglich unterzeichneten die litauische und die deutsche Zentralbank im Juli 2014 ein entsprechendes Abkommen, aufgrund dessen die deutsche Bundesbank in Frankfurt der litauischen Zentralbank in Vilnius bis Anfang Dezember 2014 132 Millionen Euro-Banknoten[23] zur Verfügung stellt, die laut Zentralbank-Chef Vitas Vasiliauskas im Jahr 2016 wieder zurückgezahlt werden. Im Gegensatz dazu wird die staatliche Münzanstalt Litauens selbst 370 Millionen diverser Euro-Münzen prägen, da ja das Münzregal bei den Mitgliedstaaten verblieben ist.

Zwischen dem 1. und dem 15. Januar 2015 werden in Litauen sowohl die alte Währung Litas als auch die neu eingeführte Währung Euro parallel umlaufen, da der Litas erst am 16. Januar 2014 seine Qualität als offizielles Zahlungsmittel Litauens verliert.[24]


[1] Ziff. 1 des Protokolls (Nr. 15) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Amtsblatt EU 2012, C 326, S. 284) und Ziff. 1 und 2 des Protokolls (Nr. 16) über einige Bestimmungen betreffend Dänemark (Amtsblatt EU 2012, C 326, S. 287).

[2] Report from the Commission to the European Parliament and the Council, Convergence Report 2014, COM(2014) 326; vgl. Docs 10604/14 ADD 1 und 10579/14 ADD 1.

[3] ECB, Convergence Report June 2014, //www.ecb.europa.eu/pub/pdf/conrep/cr201406en.pdf

[4] Vgl. dazu auch The 2014 Convergence Report and Lithuania: frequently asked questions on euro adoption, European Commission MEMO/14/391 vom 4. Juni 2014.

[5] COM(2014) 326 (Fußnote 2), S. 13 ff.

[6] ECB, Convergence Report (Fußnote 3), S. 79 ff., 165 ff.

[7] Rats-Doc 11124/14 PRESSE 352 vom 20. Juni 2014.

[8] EP, 20140711IPR52246.

[9] Amtsblatt EU 2014, L 228, S. 29 ff.; vgl. dazu Council Press Releases ST 11952/14 PRESSE 404 und 12092/14 PRESSE 422, vom 23. Juli 2014.

[10] Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro, Amtsblatt EU 1998, L 139, S. 1 ff.

[11] Amtsblatt EU 2014, L 228, S. 3.

[12] Pressemitteilung der Europäischen Kommission IP/14/627 vom 4. Juni 2014, S. 2.

[13] Protokoll (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, Amtsblatt EU 2012, C 326, S. 279 f.

[14] Protokoll (Nr. 13) über die Konvergenzkriterien, Amtsblatt EU 2012, C 326, S. 281 ff.

[15] ECB, Convergence Report (Fußnote 3), S. 80.

[16] COM(2014) 326 (Fußnote 2), S. 3.

[17] Lettland wurde mit 1. Januar 2014 das 18. Mitglied der Eurozone; Beschluss des Rates vom 9. Juli 2013 über die Einführung des Euro in Lettland am 1. Januar 2014 (Art. 1), Amtsblatt EU 2013, L 195, S. 24 ff. (S. 26).

[18] öBGBl III Nr. 17/2013.

[19] Vgl. dazu Rat der EU, Schlussfolgerungen des Vorsitzes vom 22./23. März 2005, Anlage II, S. 21 ff. (Rats-Dok. 7619/1/05 REV).

[20] Amtsblatt EU 2011, L 306, S. 41 ff.

[21] COM(2014) 326 (Fußnote 2), S. 15.

[22] Vgl. dazu Hummer, W. Grünes Licht für den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM), EU-Infothek vom 4. Dezember 2012.

[23] Mit einem Gewicht von insgesamt 114 Tonnen; vgl. Bargeld gefragt: Bundesbank leiht Litauen 114 Tonnen Euroscheine, Deutsche Wirtschafts-Nachrichten, vom 24. August 2014.

[24] ECB Press Release, Lithuania (as of 1 January 2015),  //www.ecb.europa.eu/euro/changeover/lithuania/html/index.en.html

 

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