Dienstag, 5. November 2024
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HUMMER Waldemar, em. o. Univ.-Prof. DDDr.

„Kollektiver Rechtsschutz“ in der EU versus „class actions“ nach US-amerikanischem Vorbild

Die Frage der gerichtlichen Durchsetzung kollektiver Rechtsansprüche wird in den Europäischen Gemeinschaften an sich schon seit dem Jahr 1985 diskutiert[1]), bis jetzt wurde aber noch keine allgemein befriedigende Antwort gefunden. Auch in den meisten europäischen Rechtsordnungen sind zivilrechtliche Sammel- oder Gruppenklagen nicht vorgesehen[2]) und die Ausgestaltung der bisher ansatzweise eingerichteten kollektiven Schadensersatzklagen unterscheidet sich von Land zu Land.

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Anspruch auf Mutterschaftsurlaub für „Leihmütter/Ersatzmütter“ und/oder „Sorgemütter“?

Man hätte keine spannendere Dramaturgie erfinden können: Am selben Tag (!) trugen die beiden Generalanwälte (GA) Juliana Kokott und Nils Wahl ihre Schlussanträge in zwei beinahe identen, aber nicht miteinander verbundenen, Rechtssachen vor dem Gerichtshof vor – und gelangten dabei überraschenderweise zu diametral entgegengesetzten Ansichten!

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Das umstrittene „Outright Monetary Transactions“ (OMT)-Programm der EZB im Lichte zweier rezenter „Aufrufe“ von Ökonomen

Nachdem im Juli 2013 eine Gruppe von internationalen Ökonomen das OMT-Ankaufsprogramm der EZB für Staatsanleihen verschuldeter Euro-Staaten gelobt und das deutsche Bundesverfassungsgericht davor gewarnt hatte, dieses Programm einzuschränken oder gar zu verbieten, konterte im September 2013 eine Anzahl deutscher Ökonomen mit einem gegensätzlichen Aufruf und warf der EZB in diesem Zusammenhang verbotene monetäre Staatsfinanzierung vor.

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Was hat KNUD mit „KNUT – DER EISBÄR“ gemeinsam?

Das flauschige Eisbärenbaby Knut aus dem Berliner Zoo wurde zum Medienstar und in der Folge  zu einer Handelsmarke kommerzialisiert, mit der zahlreiche Merchandising-Artikel (Sportartikel, Spielzeug, Bekleidung, Schuhe uam) beworben wurden. Ein britisches Unternehmen wollte von seiner Popularität ebenfalls profitieren und provozierte damit einen interessanten markenrechtlichen Streitfall in der EU.

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Neue Initiative der EU zum Schutz der Biodiversität vor invasiven gebietsfremden Arten

Dass das Recht der EU nunmehr unter anderem auch vor dem tödlichen Stich der Tigermücke oder der durch das Beifußblättrige Taubenkraut – auch Ambrosia oder Ragweed genannt – ausgelösten schweren Allergien schützen soll, ist erklärungsbedürftig, wenngleich es immer deutlicher wird, dass das Europarecht mehr und mehr in alle Lebensbereiche der Unionsbürger eindringt.

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Das wirtschaftliche Reformprogramm Österreichs (2013) und sein Stabilitätsprogramm für die Jahre 2012 bis 2017 aus der Sicht der EU

Ende Mai 2013 legte die Kommission zwei wichtige Mitteilungen vor, die sich unter anderem detailliert mit der Qualität der österreichischen Wirtschaftspolitik beschäftigten. In beiden werden Österreich relativ gute Zensuren ausgestellt, die aber – wie so viele andere europapolitische Informationen auch – die österreichische Öffentlichkeit nicht erreichten. Warum eigentlich stellt die österreichische Bundesregierung diesbezüglich ihr Licht unter den Scheffel? Vielleicht deswegen, da Wahlen bevorstehen?

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Von OLAF über Eurojust zur Europäischen Staatsanwaltschaft (Teil 2)

Nachdem in Teil 1 dieses Beitrags die neuen Instrumente der Betrugsbekämpfung, die durch den Vertrag von Lissabon eingeführt worden waren, dargestellt wurden, sollen nachstehend die konkreten Aufgaben der Europäischen Staatsanwaltschaft und deren Abstimmung mit den Aktivitätsbereichen von Eurojust, OLAF, Europol, dem Frühwarnsystem (FWS) und der Zentralen Ausschlussdatenbank (ZAD) untersucht werden.

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Von OLAF über Eurojust zur Europäischen Staatsanwaltschaft (Teil 1)

In der innerösterreichischen Debatte um die unter Umständen widerrechtlich bezogenen Fördergelder für Almbauern – von den insgesamt 8.542 bewirtschafteten heimischen Almen wurden bei 3.500 Almen Abweichungen bei den Flächenangaben festgestellt, sodass die EU zunächst für die Jahre 2006 bis 2008 den Betrag von 64,2 Millionen Euro an Förderungen zurückforderte[1]) – wurde vorrangig über die (Un-)Schuld der österreichischen Landwirte und ihrer Interessensvertretung, der Landwirtschaftskammern, diskutiert, nicht aber über die andere Seite, nämlich die EU, der unter Umständen durch betrügerische Manipulationen ein Millionenschaden zugefügt wurde. Audiatur et altera pars – nachstehend soll daher ein Blick auf die Betrugsbekämpfung in der EU geworfen werden.

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Der hürdenreiche Weg zum Beitritt Kroatiens zur EU (Teil 2)

In Teil 1 dieses Artikels wurde neben den sozio-ökonomischen Basisdaten Kroatiens die Chronologie der Beitrittsbemühungen dieses Westbalkanstaates detailliert dargestellt. Im gegenständlichen Teil 2 sollen nunmehr die beitrittsbedingten Anpassungen untersucht und danach die wirtschaftlichen Beziehungen Österreichs zum nunmehrigen EU-Mitgliedstaat Kroatien dargestellt werden. 

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