Aufgrund des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der EU („Brexit“), spätestens Ende März 2019, müssen die beiden bisher in London lokalisierten EU-Agenturen, nämlich die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die Europäische Bankenaufsichtsagentur (EBA), in einen anderen EU-Mitgliedstaat umgesiedelt werden. Der am 20. November 2017 im Europäischen Rat durch die Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten gefasste Dislozierungsbeschluss in Bezug auf die beiden Agenturen ergab als überraschendes Ergebnis Amsterdam als neuen Sitz der EMA und Paris als nunmehrige Niederlassung der EBA, wobei beide Zuteilungen erst durch Losentscheid vorgenommen werden konnten.
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Die Weiterentwicklung der EU bis zum Jahr 2025 erfolgt unter schwierigen Rahmenbedingungen, zu deren Präzisierung Kommissionspräsident Juncker das „Weissbuch zur Zukunft Europas“ vorgelegt hat. Mit der Einsetzung einer eigenen Task-Force versucht Juncker nun den Inhalt des Szenarios 4 des Weißbuchs der Kommission zur Zukunft Europas: „Weniger, aber effizienter“ näher aufzudifferenzieren, um diese komplexe Vorgabe im Hinblick auf die beiden grundlegenden Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit operativ zu machen. Dabei sind aber eine Reihe prinzipieller Überlegungen zu beachten.