Freitag, 5. Juni 2026
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Österreichische Novellierung des Glücksspielgesetzes: Die große Chance

Novellierung-Glücksspielgesetz
Bild KI-generiert

Österreichische Novellierung des Glücksspielgesetzes: Die große Chance, das illegale Online-Glücksspiel endlich massiv und nachhaltig zurück zu drängen, die Spieler zu schützen und die Steuer-Einnahmen deutlich zu erhöhen.

Wenn es vom Gesetzgeber wirklich gewollt wird, könnten die hier aufgezeigten gesetzlichen neuen und wirkungsvollen Maßnahmen eine weltweite Wende im Kampf gegen illegales Online-Glücksspiel erreichen.

Diese aktuelle Novellierung im Juni 2026 sollte die Inhaber einer legalen österreichischen Glücksspiel-Lizenz und verlässlichen Steuerzahler nicht nur unterstützen, sondern – als wirklich richtige strategische Maßnahme – anlässlich des seltenen Ereignisses einer großen Glücksspielgesetz-Novellierung das illegale Online-Glücksspiel massiv, wirkungsvoll und nachhaltig zurückdrängen.

Bericht von Prof. Gert Schmidt

Weshalb sind illegale Online- Glücksspielangebote bei den Spielern in Österreich, in Europa, auf der ganzen Welt, so erfolgreich?

Lassen wir hier einmal die bekannten Faktoren wie „keine echte Kontrolle“, „Offene Hasard-Spielangebote“, „Verstecken des Spielverhaltens“ bei ausländischen Anbietern, beiseite.

Bei den Spieleangeboten der nicht im Zielland lizensierten Anbieter hängt der Erfolg wie bei jedem Autorennen von der Qualität der besten und berühmtesten Automarken und deren Produkte ab.

Es sind immer nur eine Handvoll weltweit erfolgreicher Fahrzeuge, die das Rennen beherrschen und entscheidend für das Publikumsinteresse sind.

Ähnlich ist die Situation auch bei den Glücksspielangeboten: nur knapp ein Dutzend Glücksspiele schaffen es, weltweit in die „Top-Liste“ der begehrtesten Glücksspiele, welche die größten Erlöse, sprich Gewinne für den Betreiber erzielen, langfristig – oft über Jahre hindurch bestehend – aufgenommen zu werden.

Entscheiden tut das alleine der Spieler.

Niemand weiß wirklich, weshalb dieses oder jenes Glücksspiel so sehr die Spieler begeistert und die Kassen füllt. Wer das vorhersagen würde, wäre rasch der reichste Mann der Welt.

Diese immense Schwierigkeit, einen echten „Spielebestseller“ zu produzieren und beim Spieler, dem Kunden, zu landen, beschäftigt etwa ein Dutzend der größten Spieleerzeuger der Welt mit jeweils mehreren tausenden Entwicklern und Spezialisten. Nur maximal EIN Spiel von tausend und mehr Entwicklungen schafft den Weg in die „Top Ten“ der besten Spiele der Welt – egal, in welcher Sprache.

Zurück zum Vergleich mit dem Autorennen: wer also ein Rennen gewinnen will – gleichgültig, ob es sich um einen Anbieter MIT oder OHNE gültige Landeslizenz handelt, braucht diese Spiele aus der „Top Ten“-Liga.

Wenn also diese „Top-Ten“- Glücksspiele von den Spieleherstellern nur den im jeweiligen Lande legal lizensierten Betreibern gegen eine satte Lizenzgebühr pro Euro Spielerlös vergeben wird – wäre dies ein wunderbares, permanent laufendes Geschäft für den Spieleerzeuger. Eine Art „Perpetuum Mobile“ der Geldproduktion.

Ist doch schön, wenn eine Lizenz WELTWEIT ohne großen weiteren Materialaufwand – nur so elektronisch – eingesetzt werden kann.

Wenn das so wäre, gäbe es kein illegales Online-Glücksspiel in dem bekannten Ausmaß. Ein derzeitiges Ausmaß, welches – am Markt gemessen – einen wesentlich größeren Marktanteil abdeckt als die legalen Online-Glücksspielangebote.

Ist aber nicht so: fast alle international agierenden, im jeweiligen Zielland nicht lizensierten Online-Glücksspielangebote „leben“ von den besten „Top Ten“-Glücksspielen der Welt: ohne diese Top-Spiele würden die Anbieter ziemlich unbedeutend am Markt herumgrundeln und sehr wahrscheinlich auch finanziell sehr rasch ausbluten und somit verschwinden.

Wie kann das aber überhaupt passieren, dass große, internationale Konzerne, welche zumeist auch die besten Spiele der Welt generieren, ihre Produkte, also die erfolgreichsten Glücksspiele, gegen Lizenz an nicht lizensierte Betreiber abgeben?

Eine Erklärung heißt schlicht und einfach Gier.

Die technische Erklärung: die großen Erzeuger von Glücksspielen übergeben den weltweiten Vertrieb dieser Spiele an erfahrene, weltweit bestens vernetzte Großhändler… und da „passiert“ es eben, dass die Erzeuger dann nicht mehr so genau wissen, wo ihre Spiele eingesetzt werden… obwohl die Geschäftsbedingungen dieser Erzeuger mit großer Sicherheit die Weitergabe ihrer Spiele an nicht lizensierte Betreiber untersagen.

Soll das illegale Online-Glücksspiel tatsächlich weitgehendst verschwinden? Wäre das möglich: JA, wenn die nachstehend dargestellten gesetzlichen Möglichkeiten konsequent umgesetzt werden würden – Österreich könnte ein Vorbild sein – Millionen von Spielern, ihre Familien und Freunde, auch die Steuerzahler, wären froh darüber.

Man muss es nur wollen.

Diese Vorschläge bringen verständlicherweise auch Widerstand. Trotzdem wäre der legale Kuchen noch immer groß genug.

So lange jene „wirtschaftlich verantwortlichen“ Personen – also die wahren Nutznießer –, teilweise seit Jahrzehnten, ohne nennenswerte Folgen Milliarden, ja Milliarden, an Euros am Fiskus der jeweiligen Zielländer vorbei, kassieren, sich – als kleines Beispiel – in einem Nobel-Skiort in Westösterreich eine 45 Millionen Euro Villa bauen können und keine Abschöpfung der nicht legal erworbenen Gewinne umgesetzt wird, wird das illegale Glücksspiel jedes „Pulver-Geschäft“, auch jeden noch so große  Bank- oder Immobilienbetrug als lächerlich dastehen lassen.

Die Möglichkeiten der Gesetzgeber, diesem großen Problem des illegalen Online-Glücksspieles ziemlich rasch Herr zu werden, zeigen die nachstehenden drei Schwerpunktthemen der EU-Infothek.com in Kooperation mit „Spieler-Info.at“.

Illegales Online-Glücksspiel kann besiegt werden – es muss nur echt gewollt sein: durch gerechte volle Besteuerung und Abschöpfung der illegal erworbenen Gewinne und Verlängerung der Verjährungsfrist.

Steuerrechtliche Details zur rückwirkenden Besteuerung

Wenn ein ausländischer Anbieter (z. B. aus Malta) ohne österreichische Konzession jahrelang 600.000 Kunden bedient hat, greifen im Nachgang mehrere steuerrechtliche Ebenen:

  1. Die Glücksspielabgabe (GGR-Besteuerung)
    1. Die Bemessungsgrundlage: In Österreich bemisst sich die Glücksspielabgabe nach dem Bruttospielertrag (Gross Gaming Revenue – GGR). Das ist die Summe aller Spieleinsätze abzüglich der ausgezahlten Gewinne. [1]
    2. Der Steuersatz: Für Online-Glücksspiele (elektronische Lotterien) beträgt dieser Satz in Österreich 40 % des GGR.
    3. Rückwirkende Schätzung: Da illegale Anbieter dem Finanzamt meist keine transparenten Bilanzen vorlegen, wendet die Finanzverwaltung das Instrument der Steuerschätzung gemäß Bundesabgabenordnung (BAO) an. Das Finanzamt ermittelt über Zahlungsdienstleister (Kreditkarten, PayPal) oder IP-Verkehr das ungefähre Datenvolumen und fordert 40 % des geschätzten Ertrags für die vergangenen Jahre (bis zur Verjährungsgrenze von meist 5 bis 10 Jahren bei Hinterziehung) ein. [2]
  1. Die Umsatzsteuerpflicht
    1. Laut europäischem Steuerrecht (Mehrwertsteuersystemrichtlinie) gilt beim Online-Glücksspiel das Bestimmungslandprinzip.
    2. Unabhängig davon, ob der Anbieter eine Lizenz hat oder nicht: Da die Dienstleistung an einen Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich erbracht wurde, ist die Umsatzsteuer im Zielland fällig. Zwar sind legale Glücksspiele oft umsatzsteuerbefreit (weil sie der Glücksspielabgabe unterliegen), bei illegalen Anbietern fordern Staaten jedoch häufig zusätzlich die reguläre Umsatzsteuer, um den Steuervorteil vollständig zu brechen. [3]

Wie andere europäische Länder das Problem gelöst haben [1]

Die Regulierung und Legalisierung des Online-Glücksspielmarktes lief in Europa sehr unterschiedlich ab. Einige Länder schafften eine saubere „Kanalisierung“, andere kämpfen mit massiven Schwarzmärkten. [1, 4]

🇩🇪 Deutschland: Der „Pakt“ des Glücksspielstaatsvertrags (2021)

Deutschland stand vor exakt demselben Problem mit einer riesigen Anzahl an Spielern auf maltesischen Seiten. [5, 6]

  1. Die steuerliche Lösung: Deutschland führte parallel zum neuen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) eine bundesweite Steuer ein. Besteuert werden seitdem 5,3 % auf jeden gesetzten Einsatz (nicht auf den GGR) bei Online-Slots und Online-Poker.
  2. Die Vergangenheitsbewältigung: Um eine Lizenz im neuen, legalen Markt zu erhalten, mussten die Anbieter während einer Übergangsphase (ab Oktober 2020) bereits die deutsche Steuer abführen, obwohl sie formell noch keine Lizenz hatten. Wer diese „Duldungsphase“ und die Steuerpflicht ignorierte, wurde von der Vergabestelle (GGL) als „Bad Actor“ (unzuverlässiger Akteur) eingestuft und permanent von der Lizenzierung ausgeschlossen. [6, 7]

🇳🇱 Niederlande: Das strikte „Cooling-Off“-Modell (Kansspelen op afstand)

Die Niederlande gelten als das Paradebeispiel dafür, wie man illegale Anbieter für ihre Vergangenheit bestraft, ohne den Markt komplett zu blockieren.

  1. Die Cooling-Off-Periode: Im Jahr 2021 öffnete die niederländische Glücksspielbehörde (KSA) den Markt. Anbieter, die in den vorangegangenen 33 Monaten gezielt den niederländischen Markt ohne Lizenz beworben hatten (z. B. durch niederländische Sprache oder iDEAL-Zahlungsmethoden), erhielten eine zweijährige Totalsperre.
  2. Finanzielle Sanktionen: Bevor diese Anbieter nach Ablauf der Sperre überhaupt einen Lizenzantrag stellen durften, mussten sie alle offenen Bußgelder der KSA bezahlen und ihre historischen Einnahmen in den Niederlanden steuerlich offenlegen. Dies führte dazu, dass legale, neue Anbieter Zeit hatten, die Kunden abzuwerben, bevor die „Riesen“ legal eintreten durften.

🇬🇧 Vereinigtes Königreich: Frühzeitige Regulierung und „Point of Consumption Tax“

Großbritannien regulierte den Markt sehr früh (2014) über die UK Gambling Commission. [4]

  1. Die Steuerlösung: Es wurde die Remote Gaming Duty eingeführt (derzeit bei 21 % auf den GGR). Jedes Unternehmen, das britische Kunden bedient, muss diese Steuer zahlen – egal, ob der Server in Gibraltar, Malta oder London steht. [4]
  2. Vorteil: Durch die extrem frühzeitige Besteuerung am Ort des Konsums („Point of Consumption“) entstand das Problem riesiger, jahrelang komplett unversteuerter Kundenkarteien in diesem Ausmaß gar nicht erst.

Das größte Problem der Praxis: Die Vollstreckung (Das Malta-Problem) [6]

Selbst wenn ein Staat wie Österreich eine rückwirkende Steuerschätzung in Millionenhöhe erlässt, scheitert die Eintreibung oft an der grenzüberschreitenden Durchsetzung. [8]

  1. „Bill 55“ in Malta: Malta hat ein umstrittenes Gesetz (die sogenannte Bill 55) verabschiedet. Dieses Gesetz schützt in Malta ansässige iGaming-Unternehmen vor der Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile (wie z. B. zivilrechtlichen Rückforderungen von österreichischen Spielern).
  2. Steuerliche Hebel: Während Zivilurteile von Spielern in Malta blockiert werden, greift bei Steuerschulden der EU-Beitreibungsmechanismus zwischen den Finanzbehörden. Malta kann sich der Amtshilfe bei reinen Steuerschulden im EU-Raum rechtlich kaum entziehen. [6, 7, 9]

Fazit für den Gesetzgeber: Ein smarter Gesetzgeber nutzt den Wunsch der Anbieter nach einer wertvollen, legalen Lizenz als Erpressungsmittel: „Wer die Altschulden (Steuern) nicht bezahlt und seine historische Kundenkartei nicht löscht, bekommt keine neue Lizenz.“ Da der legale Betrieb langfristig profitabler und rechtssicherer ist, beugen sich die meisten Betreiber diesem Druck, wie die Beispiele in Deutschland und den Niederlanden gezeigt haben.

[1] https://www.racingpost.com

[2] https://findok.bmf.gv.at

[3] https://www.europarl.europa.eu

[4] https://next.io

[5] https://www.cllb.de

[6] https://www.youtube.com

[7] https://www.bindergroesswang.at

[8] https://www.finanz.at

[9] https://www.spieler-info.at

Wer bisher ohne gültige Lizenz Online-Glückspiele angeboten hat, darf daraus keinen Marktvorteil lukrieren.

Der Gesetzgeber kann die Bevorzugung ehemals illegaler Online-Glücksspielanbieter (sogenannter „Grey-Market“- oder „Black-Market“-Betreiber) bei einer Neuausschreibung durch strikte Zuverlässigkeitskriterien, finanzielle Sanktionen und restriktive Daten- und Marketingverbote effektiv verhindern.

Um einen fairen Wettbewerb zu sichern und zu verhindern, dass Anbieter ihre illegal erworbenen Kundenkarteien (z. B. 600.000 Bestandskunden in Österreich) als Marktvorteil nutzen, stehen dem Gesetzgeber folgende rechtliche und regulatorische Instrumente zur Verfügung:

  1. Lizenzierung an Zuverlässigkeitskriterien knüpfen („Bad Actor“-Klauseln)
    1. Ausschluss wegen Vorerkrankung: Der Gesetzgeber kann gesetzlich verankern, dass Unternehmen, die in den vergangenen Jahren (z. B. in den letzten 3 bis 5 Jahren) Glücksspiel ohne nationale Lizenz in Österreich angeboten haben, als „unzuverlässig“ eingestuft und automatisch vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
    2. Erweiterung auf Management-Ebene: Dieser Ausschluss muss auch für Tochtergesellschaften, Mutterkonzerne sowie involvierte Manager und Holding-Strukturen gelten, um eine Umgehung durch Firmendummeys zu verhindern.
  1. Nutzung von Altdaten und bestehenden Kundenkarteien verbieten
    1. Verbot der Datenmigration: Der Gesetzgeber kann vorschreiben, dass im Zuge einer Neulizenzierung keine bestehenden Kundendatenbanken in das neue, legale System übernommen werden dürfen.
    2. Verpflichtender „Cold Start“: Jeder Anbieter muss bei Null beginnen. Alle Kunden müssen sich komplett neu registrieren und verifizieren (KYC-Prozess). [1]
    3. Nutzungsverbot für Marketing: Es kann unter Strafe gestellt werden, bestehende Kundenkarteien aus der „illegalen Zeit“ zu nutzen, um diese Personen per E-Mail oder SMS über die neue, legale Lizenz zu informieren.
  1. Steuernachzahlungen und Strafzahlungen als Lizenzbedingung
    1. Finanzielle Bereinigung: Eine Lizenz wird nur dann erteilt, wenn der Anbieter alle in der Vergangenheit in Österreich angefallenen Steuern (Glücksspielabgaben, Umsatzsteuern) rückwirkend schätzt und vollständig nachzahlt.
    2. Abschöpfung von illegalen Gewinnen: Zusätzlich zu den Steuern kann die Zahlung einer signifikanten Strafgebühr verlangt werden, die den unfairen wirtschaftlichen Vorteil aus den Jahren des illegalen Betriebs neutralisiert.
  1. Einführung einer Karenzzeit („Cooling-Off-Period“)
    1. Marktsperre für illegale Anbieter: Bevor ein ehemals nicht lizenziertes Unternehmen überhaupt einen Antrag stellen darf, muss es den Betrieb auf dem österreichischen Markt für einen festgelegten Zeitraum (z. B. 1 bis 2 Jahre) komplett einstellen. [2, 3]
    2. Vorteilsausgleich: In dieser Zeit kühlt die Aktivität der 600.000 Kunden ab. Legale und neue Anbieter erhalten so die Chance, diese Spieler auf dem legalen Markt zu gewinnen, bevor der Alt-Anbieter überhaupt legal eintreten darf.
  1. Internationale rechtliche Absicherung (EU-Konformität)
    1. Kohärenzprinzip wahren: Damit diese harten Maßnahmen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) halten, muss der Gesetzgeber nachweisen, dass die Maßnahmen dem Spielerschutz, der Kriminalitätsbekämpfung und dem Verbraucherschutz dienen.
    2. Wettbewerbsschutz als Argument: Der EuGH erkennt an, dass die Durchsetzung staatlicher Monopole oder Konzessionssysteme systematisch sein muss. Wer das System jahrelang ignoriert hat, darf nicht durch eine nachträgliche Legalisierung für den Rechtsbruch belohnt werden. [4]
[1] https://idnow.io

[2] https://kurier.at

[3] https://www.anwalt.de

[4] https://imprimaenlinea.com

Spieleerzeuger müssen Verantwortung und strenge Kontrollen übernehmen.

In Europa gibt es aktuell keine direkten Gesetze, die reine Spieleentwickler (B2B-Softwareanbieter) zivil- oder strafrechtlich dafür haftbar machen, wenn deren Spiele von unlizenzierten Drittbetreibern auf illegalen Online-Seiten eingebunden werden. [1]

Die rechtliche Regulierung konzentriert sich primär auf die B2C-Betreiber (Casinos) und die Zahlungsdienstleister. Zwar fordern Regulierungsbehörden wie die britische UKGC eine verstärkte Due-Diligence-Prüfung der Lieferketten, eine gesetzlich verankerte Durchgriffshaftung bis zum Software-Hersteller existiert jedoch nicht. Gerichte nehmen stattdessen die Betreiber-Geschäftsführer und wirtschaftlichen Eigentümer der Casinos persönlich in die Pflicht. [2, 3, 4, 5]

Entwurf für ein hypothetisches „Spieleentwickler-Haftungsgesetz“ (iGaming-Software-Act)

Um die regulatorische Lücke zu schließen und Entwickler effektiv in die Verantwortung zu nehmen, müsste ein Gesetz auf nationaler oder EU-Ebene folgende Kernbereiche abdecken:

  1. Erweiterung des Tatbestands (Gehilfenhaftung)
    1. Inverkehrbringen illegaler Software: Wer Software für virtuelles Glücksspiel bereitstellt, ohne technisch und organisatorisch sicherzustellen, dass diese ausschließlich auf Plattformen mit einer gültigen nationalen Lizenz läuft, haftet als Gehilfe zur illegalen Glücksspielveranstaltung. [6]
    2. Unterlassene Sperrung (Notice-and-Take-Down): Erhält ein Entwickler Kenntnis davon, dass seine Spiele (oft via API oder Aggregatoren) auf einer in einem Land illegalen Blacklist-Seite ausgespielt werden, muss eine unverzügliche, geografische IP- oder Domain-Sperre des Spiels erfolgen. Bei Zuwiderhandlung greift die Vollhaftung.
  1. Abschöpfung illegal erzielter Gewinne (Bruttospielerträge)
    1. Kausalitätsprinzip: Entwickler verdienen im Online-Glücksspiel meist über eine Umsatzbeteiligung (Revenue Share zwischen 5 % und 15 % des Bruttospielertrags/GGR). Alle über illegale Seiten generierten Lizenzgebühren werden zu 100 % staatlich eingezogen (Verfall/Abschöpfung).
    2. Vollstreckungserleichterung: Es gilt eine Beweislastumkehr. Kann der Entwickler für einen bestimmten Umsatzstrom nicht lückenlos die legale Lizenzierung des Endnutzer-Casinos nachweisen, wird der gesamte Umsatz dieses Kanals als illegal vermutet und konfisziert. [7]
  1. Persönliche Haftung der Organe und wirtschaftlichen Eigentümer (UBO)
    1. Durchgriffshaftung: Die Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen (Corporate Veil) wird bei systematischen Verstößen aufgehoben. [5]
    2. Verantwortung des Vorstands/Geschäftsführung: Geschäftsführer haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Bußgelder und Schadensersatzansprüche (z. B. Rückforderungen von Spieler-Verlusten), wenn sie kein zertifiziertes Compliance-System zur Überwachung der End-Distribution nachweisen können. [4, 5]
    3. Haftung der wirtschaftlichen Eigentümer (UBOs): Anteilseigner (ab 10 % Stimmrechten/Kapital), die aktiv Einfluss auf die Vertriebspolitik nehmen oder von illegalen Gewinnen über Dividenden/Ausschüttungen profitiert haben, müssen diese Gewinne vollumfänglich zurückzahlen. Sie werden mit einem lebenslangen Berufsverbot für den Finanz- und Glücksspielsektor belegt. [8]
  1. Technische Kontrollpflichten (Lizenz-Server-Zertifizierung)
    1. Krypto-Verschlüsselung & API-Zertifikate: Jedes Spiel darf nur starten, wenn der Server des Entwicklers in Echtzeit ein gültiges, digital signiertes Zertifikat der zuständigen nationalen Glücksspielbehörde des Spieler-Standorts verifiziert.
    2. Zentrales Register: Entwickler müssen ihre B2B-Lieferketten (einschließlich aller Sub-Distributoren und White-Label-Plattformen) in einer öffentlich einsehbaren Blockchain oder Behörden-Datenbank transparent machen.
[1] https://single-market-economy.ec.europa.eu

[2] https://www.anwalt.de

[3] https://igamingbusiness.com

[4] https://datenschutz-rv.de

[5] https://www.spieler-info.at

[6] https://www.profil.at

[7] https://www.rechtsanwalt.com

[8] https://www.dlapiper.com

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