Dienstag, 19. März 2024
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Der facettenreiche „Fall Julian Assange“

wikileaks / Bild © Sean MacEntee via flickr (Ausschnitt), CC BY 2.0

Offene Fragen nach dem Verweis des „Whistleblowers“ aus der ecuadorianischen Botschaft in London und seiner Verhaftung

Nach einer Verweildauer von beinahe sieben Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London drangen am 11. April 2019 Beamte der Metropolitan Police in das Botschaftsgebäude ein und verhafteten Julian Assange, den Gründer von WikiLeaks, der sich heftig dagegen wehrte und von einer rechtswidrigen Aktion sprach. Die Festnahme erfolgte aufgrund einer Anordnung eines britischen Gerichts aus dem Jahr 2012 wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen. Assange war damals in die ecuadorianische Botschaft geflohen, um einer Auslieferung an Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen bzw. einer Überstellung an die USA wegen Geheimnisverrats zu entgehen.

Der Anwalt Assanges argumentierte vor dem Westminster Magistrates` Court, dass sich Assange damals den Behörden deshalb entziehen musste, da ihn nach seiner Auslieferung an die USA kein fairer Prozess erwartet hätte. Am 2. Mai 2019 soll es nun vor demselben Gericht zu einer Verhandlung über das Auslieferungsbegehren der USA kommen,[1] dem allerdings unterschiedliche Vorwürfe zugrunde liegen. Während die amerikanische Staatsanwältin Tracy Doherty-McCormick mit Schreiben vom 7. März 2018 noch davon ausging, dass die Ermittlungen gegen Assange wegen „unerlaubten Erhalts und der Verbreitung geheimer Informationen“ – wobei das Strafausmaß wegen „Spionage“ bis hin zur Todesstrafe reicht – geführt werden müssten, weist die vor kurzem veröffentlichte Anklageschrift des nunmehr zuständigen amerikanischen Staatsanwalts nur mehr auf eine „Verschwörung zum Eindringen in Computer“ hin, worauf eine vergleichsweise geringere Strafdrohung, nämlich von lediglich fünf Jahren, steht.[2] Assange soll nämlich im Jahr 2010 „in verschwörerischer Absicht“ dem IT-Spezialisten und US-Soldaten Bradley Manning dabei geholfen haben, an bestimmte Informationen des Pentagon in Verbindung mit dem Secret Internet Protocol Network (SIPRINet) zu kommen.[3] Juristen vermuten in diesem Zusammenhang, dass die US-Behörden mit dem geringeren Strafvorwurf vermeiden wollen, dass die britische Justiz einer Auslieferung Assanges an die USA widerspricht und die erweiterten Vorwürfe erst in einem späteren Verhandlungsstadium präsentieren will. Das britische Recht verbietet nämlich die Auslieferung eines Verdächtigen, wenn ihm im beantragenden Land die Todesstrafe droht.[4]

Die nunmehr vorliegende Anklageschrift wirft viele Fragen auf. Geht es wirklich allein um die darin erhobenen Vorwürfe oder sind sie nur Vorboten späterer „Ergänzungen“? Die grundlegende Frage ist aber die, in welchem Maße war das Vorgehen von Julian Assange von der Pressefreiheit gedeckt? Wird hier nicht legitimer investigativer Journalismus kriminalisiert? Wo liegen denn eigentlich die strafrechtlichen Grenzen von „Whistleblowing“?

Fragen über Fragen, denen nachstehend in aller Kürze nachgegangen werden soll, wobei aber immer im Auge behalten werden muss, dass neben diesen Kernfragen eine Reihe weiterer, vor allem völkerrechtlicher, Probleme involviert sind, die in den bisherigen Kommentaren nicht immer korrekt wiedergegeben werden.

Der „Fall Assange“

Julian Paul Assange, geboren 1971 in Townsville/Queensland, ist ein australischer investigativer Journalist, der 2006 die Enthüllungsplattform WikiLeaks gegründet und über diese geheim gehaltene Dokumente öffentlich zugänglich gemacht hat. Dabei handelte es sich vor allem um interne Dokumente US-amerikanischer Behörden bzw. der US-Armee, unter anderem über die humanitären Verstöße in Zusammenhang mit den in Afghanistan und im Irak geführten kriegerischen Handlungen. Vor allem seine Zusammenarbeit mit der US-Soldatin Chelsea Manning – die Transsexuelle nannte sich damals noch Bradley Manning – der er beim Versuch geholfen haben soll, ein spezielles Passwort für den Zugang zu Rechnern des US-Verteidigungsministeriums zu „knacken“, wurde in diesem Zusammenhang beanstandet. Manning konnte nämlich in der Folge der Enthüllungsplattform Wikileaks in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 720.000 geheime Regierungsdokumente zuspielen, die anschließend alle veröffentlicht wurden. Dementsprechend bereitete die US-Regierung bereits im Dezember 2010 eine „geheime Anklage“ („sealed indictment“) vor einer nicht öffentlich tagenden Grand Jury auf der Grundlage des Spionagegesetzes von 1917 vor,[5] die allerdings nicht beendet wurde, sodass zu diesem Zeitpunkt auch kein internationaler Haftbefehl bzw Auslieferungsantrag beantragt werden konnte. Erst am 20. April 2017 teilte der amerikanische Justizminister Jeff Sessions mit, dass die Festnahme Assanges sowie die Bekämpfung der von ihm veröffentlichten Staatsgeheimnisse unter der neuen Regierung Trump Priorität bekommen habe und daher an der Erstellung einer Anklageschrift gearbeitet werde.

Neben diesem US-amerikanischen Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats lief seit Ende August 2010 gegen Assange aber auch in Schweden ein Ermittlungsverfahren, und zwar wegen sexueller Vergehen an zwei Schwedinnen, die gegen Assange Vergewaltigungsvorwürfe erhoben hatten. Während des laufenden Verfahrens konnte Assange aber von Schweden nach Großbritannien ausreisen und sich damit der Verfolgung entziehen. Am 18. November 2010 beantragte die schwedische Staatsanwaltschaft einen internationalen Haftbefehl gegen Assange wegen Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung, worauf sich Assange am 7. Dezember 2010 in London der Polizei stellte und in Untersuchungshaft genommen wurde. Assange wurde zunächst gegen eine Kaution von 200.000 britischen Pfund sowie weiteren 40.000 Pfund, die durch zwei Bürgen aufgebracht wurden – bei gleichzeitiger Verpflichtung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel – freigelassen, wogegen aber die britische Staatsanwaltschaft Berufung einlegte. In der Folge entschieden sowohl der Londoner Magistrates‘ Court, als auch der High Court, dass Assange an Schweden ausgeliefert werden dürfe. Dagegen erhob Assange Revision beim Supreme Court, die von diesem zwar formell für zulässig erklärt, in der Folge aber meritorisch verworfen wurde. Damit hätte Assange ab dem 28. Juni 2012 innerhalb von zehn Tagen von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden können.[6]

Um dieser Auslieferung zu entgehen, flüchtete sich Assange am 19. Juni 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London – im Stadtteil Knightsbridge gelegen – und bat um „politisches Asyl“. Dies geschah, ohne dass Assange zuvor die diplomatische bzw konsularische Protektion seines Heimatstaates Australien in Anspruch genommen hatte, da er befürchtete, von seinem Heimatstaat nicht die notwenige Unterstützung zu erhalten.[7] Nachdem die Botschafterin Ecuadors in London, Ana Albán Mora, zu diesbezüglichen Konsultationen nach Quito einberufen worden war, teilte der Außenminister Ecuador’s, Ricardo Patiño, am 16. August 2012 auf einer Pressekonferenz in Quito mit, dass Assange „Asyl in Ecuador“ gewährt werde. Der britische Außenminister, William Hague, erklärte daraufhin, dass Großbritannien das Prinzip des „diplomatischen Asyls“ nicht anerkenne und dementsprechend Assange sofort verhaftet werde, sobald er die ecuadorianische Botschaft verlassen würde.

Was ist in diesem Zusammenhang eigentlich mit dem „politischen“ bzw. „diplomatischen“ Asyl gemeint?

In diesem Zusammenhang muss ein kurzer Blick auf die Voraussetzungen für eine völkerrechtskonforme Asylgewährung geworfen und ein immer wieder auftretendes Missverständnis aufgeklärt werden. Asyl kann von einem Staat immer nur auf seinem eigenen Staatsgebiet gewährt werden, nicht aber in einer seiner diplomatischen Vertretungen, die ja in der territorialen Souveränität des Empfangsstaates stehen. Was ein Staat allerdings gewähren kann, ist ein humanitäres Bleiberecht in einer seiner Botschaften, das dadurch vor dem Zugriff des Empfangsstaates abgesichert ist, dass Art. 22 Abs. 1 der Wiener Diplomatenrechtskonvention (1961)[8] bestimmt, dass die Botschaftsgebäude unverletzlich sind und daher nur mit Zustimmung des Botschafters betreten werden dürfen. Sobald die aus humanitären Gründen hospitalisierte Person das Botschaftsgelände aber verlässt, verliert sie diesen Schutz und unterliegt wieder der hoheitlichen öffentlichen Gewalt des Empfangsstaats. Die einzige Möglichkeit, diese Konsequenz zu vermeiden, besteht darin, dass der Empfangsstaat dieser Person „freies Geleit“ gewährt, sodass sie unbehelligt von der Botschaft zu dem Ort ihrer Ausreise fahren kann.

Der spektakulärste Fall eines solchen humanitären Bleiberechts in einer Botschaft, samt „freien Geleits“, war wohl der des ungarischen Kardinals Jószef Mindszenty, der – nach seiner Befreiung aus einer achtjährigen kommunistischen Gefangenschaft im Gefolge des Ungarn-Aufstandes 1956 – in die US-amerikanische Botschaft in Budapest flüchten konnte, in der er 15 Jahre lang verblieb, und – nachdem ihm Ungarn, vor allem auf Druck der USA, „freies Geleit“ zugesichert hatte – erst am 28. September 1971 nach Österreich ausreisen konnte.[9]

Das Schicksal des „humanitären Bleiberechts“ Assanges

Im Dezember 2015 einigten sich Ecuador und Schweden darauf, dass Assange in der Londoner Botschaft in Bezug (nur) auf die Vergewaltigungsvorwürfe vernommen werden dürfe. Die Anschuldigungen wegen sexueller Belästigung und Nötigung waren bereits im August 2015 verjährt und wurden daher von der schwedischen Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Das Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung wurde in der Folge im Mai 2017 eingestellt. Am 5. Februar 2016 wurde der Bericht der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen veröffentlicht, wonach die Konfinierung von Assange in der ecuadorianischen Botschaft illegal und damit menschenrechtswidrig sei,[10] und daher die Regierungen Großbritanniens und Schwedens aufgefordert werden, diesen Umstand sobald als möglich zu beenden. Die beiden Regierungen wiesen diese Aussagen des Berichts aber entschieden zurück.

Am 12. Dezember 2017 verlieh Ecuador Assange die Staatsbürgerschaft, entzog diesem im März 2018 aber den Zugang zum Internet, da er wiederholt gegen die Auflage verstoßen habe, keine Nachrichten über WikiLeaks zu verbreiten, die als Einmischung in die inneren Angelegenheiten dritter Staaten qualifiziert werden könnten. Am 11. April 2019 platzte aber die Bombe. Der ecuadorianische Präsident Lenín Moreno kündigte das „humanitäre Aufenthaltsrecht“ von Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London auf, entzog ihm gleichzeitig – ohne dafür allerdings ein formelles Verfahren eingeleitet zu haben – die ecuadorianische Staatsbürgerschaft und ließ ihn, auf Anforderung des ecuadorianischen Botschafters, in der Botschaft selbst durch Beamte der Metropolitan Police festnehmen. Als Haftgrund wurde dabei angeführt, dass Assange gegen Kautionsauflagen verstoßen habe, da er zu einem früheren Gerichtstermin bei einem englischen Gericht im Gefolge eines schwedischen Auslieferungsbegehrens nicht erschienen war.[11] Assange muss in diesem Zusammenhang mit einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten rechnen.

Bei einer darauffolgenden Visite in Washington rechtfertigte Präsident Moreno in einem Interview mit der BBC seine Vorgangsweise mit folgenden Argumenten: Assange habe Ecuador als „völlig unwichtiges Land“ bezeichnet sowie das Botschafts- und Wachpersonal attackiert. Ganz allgemein sei das aggressive und respektlose Verhalten Assanges in der Botschaft für deren Angehörige immer unerträglicher geworden. Außerdem habe er eigene Überwachungskameras in der Botschaft installiert und Privatphotos des Präsidenten veröffentlicht. Des Weiteren habe er die Wände des Botschaftsgebäudes mit Fäkalien beschmiert, in der Botschaft Fußball gespielt und sei auf einem Skateboard in Unterhosen gefahren.[12] Schon 2014 hatte der ecuadorianische Botschafter Juan Falconi Puig einberichtet, wie sehr die unorthodoxen Freizeitaktivitäten Assanges den Botschaftsbetrieb stören.[13]

Inwieferne diese Aktivitäten Assanges unter Umständen klaustrophobischen Anwandlungen nach einer immerhin fast sieben Jahre andauernden Verweildauer von insgesamt 2.487 Tagen in ganz engen Räumlichkeiten – von knapp 15m2 [14] – geschuldet waren, wurde dabei aber nicht untersucht. Ganz allgemein bezeichnete Moreno Assange als „Informatikterrorist“,[15] der in der ecuadorianischen Botschaft ein „Zentrum der Spionage“ betrieben habe, wobei er wohl auf die Rolle der Enthüllungsplattform WikiLeaks im US-amerikanischen Wahlkampf 2016 anspielte, die den privaten E-Mail-Verkehr der demokratischen Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton – der offensichtlich vom russischen Geheimdienst GRU „gehackt“ worden war – offenlegte,[16] und damit womöglich Donald Trump zum Sieg verholfen hat.

Geht man dieser „vordergründigen“ Vorgangsweise aber näher auf den Grund, dann eröffnen sich die wahren Dimensionen dieser mehr als komplexen Frage. Der hauptsächliche Grund dafür, dass Assange das humanitäre Bleiberecht aufgekündigt und er zur Verhaftung freigegeben wurde, lag im Wechsel der Präsidentschaft Ecuadors von Rafael Correa (2007 – 2017) im Mai 2017 zu Lenín Moreno (Vizepräsident von 2007 – 2013). Während Correa noch einen strikten antiamerikanischen Kurs verfolgte, ist Moreno bemüht, mit den USA wieder freundschaftliche Beziehungen herzustellen. Correa bezeichnete Moreno in diesem Zusammenhang als „den größten Verräter in der Geschichte Ecuadors“, der das Asyl Assanges aufgehoben und ihn damit den USA ans Messer geliefert habe – und zwar deswegen, da Assange Moreno mittels der sog. „Ina-Papers“[17] Korruption vorgeworfen habe.[18]

Moreno wiederum betrachtete Assange von Beginn an als eine Altlast aus der Zeit von Correa, die einen eklatanten Hindernisgrund für die Verbesserung der Beziehungen zu den USA darstellte. Ende 2017 startete Ecuador eine diplomatische Initiative zur Lösung dieses Problems. In diesem Zusammenhang bat die ecuadorianische Außenministerin María Fernanda Espinosa, Großbritannien Assange „freies Geleit“ zu geben, damit er ungehindert ausreisen könne. Großbritannien beharrte aber darauf, dass er sich der britischen Justiz stellen müsse.[19]

Kritik an der Vorgangsweise Moreno‘s wurde von mehreren Seiten geäußert. So schrieb die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, auf Facebook: „Die Hand der „Demokratie“ erwürgt die Freiheit“ und der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter und „Whistleblower“ Edward Snowden sprach von einem „traurigen Tag für die Pressefreiheit“. Italiens Regierungspartei „Fünf Sterne“ bezeichnete die Festnahme von Assange als „äußerst gravide Verletzung des internationalen Rechts“, ohne dafür allerdings nähere Angaben zu machen. Peter Pilz von der „Liste Jetzt“ forderte in diesem Zusammenhang in einem Interview mit dem Standard sogar die österreichische Bundesregierung auf, Assange Asyl zu gewähren und begründete dies damit, dass Jemand, der „Kriegsverbrechen aufdeckt, nicht an die Kriegsverbrecher ausgeliefert werden darf“.[20]

Lediglich Hillary Clinton sprach sich – wegen der Veröffentlichung ihrer privaten E-Mails während der Präsidentschaftskampagne 2016 – für eine Strafverfolgung von Assange in den USA aus. Die US-Anklage bezieht sich aber nicht darauf, da unter anderem nicht festgestellt werden konnte, dass Assange von den entsprechenden Aktivitäten des russischen Geheimdienstes gewusst hat. Diesbezüglich könnte der nunmehr vorliegende Report des Sonderermittlers Robert Muller allerdings nähere Hinweise bringen.

Nach der Verhaftung von Assange reagierte die internationale Cyber-Community violent. Bereits in der ersten Woche danach wurde Ecuador zum Ziel von 40 Mio. Cyberattacken, die sich ua gegen die Webseiten des Präsidentenamts, mehrerer Ministerien, der Zentralbank und einiger Universitäten richteten.[21]

Drohende Strafverfahren gegen Assange

Nach der Verhaftung von Assange am 11. April 2019 durch die britische Justiz stellte die USA umgehend ein Auslieferungsansuchen an Großbritannien und auch Schweden erwog eine neuerliche Antragstellung, nachdem es sein Auslieferungsansuchen im Jahre 2017 wegen Aussichtslosigkeit zurückgezogen hatte.[22] Dabei geht es grundsätzlich um die heikle und komplexe Frage, ob Assange ein Journalist und seine Enthüllungsplattform WikiLeaks ein Medienprodukt ist. Kann es sein, dass „Whistleblower“ an sich zu kriminalisieren sind, die EU aber gleichzeitig eine eigene Richtlinie zum Schutz spezieller Enthüller ausarbeitet?[23] Muss also zwischen „guten“ und „bösen“ „Whistleblowern“ differenziert werden?

Die nunmehr in den USA veröffentlichte Anklage gegen Assange geht dieser Frage bewusst aus dem Weg und klagt Assange nicht wegen der Publikation von Staatsgeheimnissen und Spionage an – worauf als Höchststrafe ja die Todesstrafe stehen würde – sondern versucht ihn wegen seiner Mithilfe am „Knacken“ von Computern des Pentagon durch Chelsea Manning zu belangen, wofür als Höchststrafe lediglich fünf Jahre drohen.[24] Damit unterläuft das amerikanische Justizministerium aber nicht nur geschickt den Versuch, die Anklage als Rache der USA gegen einen unliebsamen „Whistleblower“ darzustellen, sondern erfüllt auch die zentrale Bedingung Großbritanniens, Assange an keinen Staat auszuliefern, in dem ihm die Todesstrafe droht.

Julian Assange – „Whistleblower“ und/oder Verbrecher?

Die juristische Aufarbeitung dieses höchst komplexen Falles wirft eine Reihe von Fragen auf, wobei es im Grunde längst nicht nur um WikiLeaks und Julian Assange, sondern um den generellen Umgang mit geheimen Informationen und deren Enthüllung geht. Der Umgang mit Enthüllern, auch mit unbeliebten, steht zur Diskussion.[25] Die New York Times brachte es auf den Punkt: „Hacking ist nicht Teil des normalen journalistischen Handwerks“. Das hatte das britische Justizsystem schon 2014 in einem ganz anderen Zusammenhang klargemacht. Damals ging es um die Recherche-Methoden des Murdoch-Sonntagsblattes „News of the World“, ein veritabler Skandal, der mit einer Gefängnisstrafe für den damaligen Chefredakteur Andy Coulson endete.[26] Auf der anderen Seite hatte sich das Rechtsmagazin der Universität Harvard, „Law and Policy Review“, dieser Frage bereits nach der Welle der WikiLeaks-Veröffentlichungen von 2011 angenommen und war dabei zu dem Schluss gekommen, dass die Rede- und Pressefreiheit in den USA „für alle gilt, ob Journalist oder Hacker“.[27]

Sollte neben dem vorliegenden US-amerikanischen Auslieferungsantrag auch die schwedische Regierung zeitgerecht einen solchen Antrag stellen, dann muss der britische Innenminister Sajid Javid entscheiden, welcher von beiden Vorrang hat. Bereits zuvor hatte dieser die Festnahme von Assange mit den Worten begrüßt: „Niemand steht über dem Gesetz“.[28] Was in diesem Zusammenhang die öffentliche Meinung in Großbritannien betrifft, so ist diese hinsichtlich der Auslieferung von Assange gespalten. Im britischen Unterhaus wies der britische Oppositionsführer Jeremy Corbyn darauf hin, dass Assange Beweise für Gräueltaten der US-Armee im Irak und in Afghanistan offengelegt habe und dass die britische Regierung sich daher gegen seine Auslieferung stellen sollte.[29] Die Labour-Politikerin Diane Abott wiederum erinnerte an den Fall der britischen Hacker Gary McKinnon und Lauri Love. Mc Kinnon hatte Anfang der 2000-er Jahre Militärcomputer der USA gehackt. Der Prozess um seine Auslieferung zog sich jahrelang hin und als das positive Urteil kam, stoppte 2012 die damalige britische Innenministerin – dies war Theresa May (sic) –  seine Auslieferung an die USA aus humanitären Gründen. McKinnon, bei dem im Laufe des Prozesses das „Asperger-Syndrom“ – eine Variante des Autismus – diagnostiziert wurde, stünde unter Suizid-Gefahr, wenn er in einem fremden Land inhaftiert werden würde. Auch der britisch-finnische Hacker Lauri Love wurde 2013 von den USA angeklagt, Militärcomputer gehackt zu haben. Bei ihm wurde ebenfalls das „Asperger-Syndrom“ festgestellt. Da sich sein psychischer Zustand in den USA verschlechtern würde, entschied der High Court in London schließlich gegen seine Auslieferung.[30] Im Gegensatz dazu forderten 70 Abgeordnete des britischen Unterhauses, dass Julian Assange nach Schweden ausgeliefert werden soll – sollte die dortige Regierung einen Auslieferungsantrag stellen.[31]

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der geringe Rückhalt den Assange in seinem Heimatstaat Australien genießt. So schloss Australiens Premierminister Scott Morrison eine Einmischung seiner Regierung in den Fall Julian Assange mit den Worten aus, dass das „Sache der USA“ sei und „nichts mit uns zu tun habe“. Assange erhalte keine Sonderbehandlung, ihm werde nur die übliche konsularische Protektion gewährt. „Wenn Australier ins Ausland reisen und mit dem Gesetz in Konflikt geraten, müssen sie sich dem Justizsystem des jeweiligen Landes stellen. Es spielt keine Rolle, welches Verbrechen sie angeblich begangen haben“. Australiens Außenministerin Marise Payne wiederum erklärte, dass der Auslieferungsprozess zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritannien stattfinde. Ihr Land sei aber „völlig gegen“ die Todesstrafe. Großbritannien habe sich von den USA aber die Zusicherung eingeholt, dass Assange im Falle einer Auslieferung dort nicht die Todesstrafe drohe.[32] Obwohl juristisch korrekt, erweckt diese Reaktion des Regierungschefs und der Außenministerin doch den Eindruck, als wenn sich Assange mit seinen WikiLeaks-Enthüllungen auch in seinem Heimatland mehr als unbeliebt gemacht hat.

Es bestehen aber auch noch anderweitige Bedenken. So ist vor kurzem in Ecuador ein „sehr enger“ Mitarbeiter von Assange festgenommen worden, als dieser nach Japan reisen wollte. Darauf angesprochen, machte die ecuadorianische Innenministerin, María Paula Romo, am 11. April 2019 zwar keine näheren Angaben zur Identität der Person, erklärte aber kryptisch, „dass es in Ecuador einen Plan der Destabilisierung gibt, der mit geopolitischen Interessen zu tun hat. Wir haben Beweise für eine Beziehung des nun Festgenommenen zu Ricardo Patiño, der Außenminister war, als Julian Assange das Asyl gewährt worden war“.[33] Was Assange mit diesen „Destabilisierungsplänen“ zu tun haben könnte, ließ sie aber ebenfalls offen.

Fazit

Aufgrund der fehlerhaften Einstufung des Aufenthalts von Assange in der ecuadorianischen Botschaft als völkerrechtliches „Asyl“, warf Geoffrey Robertson, einer der britischen Anwälte Assanges, Ecuador Zuwiderhandlung gegen das Völkerrecht vor. „Man kann nicht Asyl gewähren und es später wieder zurückziehen“, erklärte er gegenüber der BBC.[34] Da es sich dabei aber, wie vorstehend bereits erwähnt, eben nicht um einen völkerrechtlichen Akt der „Asylgewährung“, sondern lediglich um einen im freien Ermessen Ecuadors stehenden „humanitären Aufenthalt“ in der Botschaft gehandelt hat, der an sich jederzeit wieder zurückgenommen werden konnte, hat Ecuador mit der Beendigung desselben auch keinen Bruch des Völkerrechts begangen. Da das Eindringen der britischen Polizei in das Botschaftsgebäude auf ausdrücklichen Wunsch des ecuadorianischen Botschafters geschah, wurde dessen Unverletzlichkeit gem. Art. 22 Abs. 1 Wiener Diplomatenrechtskonvention (1961) auch nicht verletzt.

Wurde damit aber Assange „rechtmäßig“ den britischen Behörden übergeben, so stellt sich in der Folge die Frage, wie Großbritannien mit dem US-amerikanischen Auslieferungsansuchen umzugehen hat. Da dieses nur auf einer amerikanischen Anklage wegen „Verschwörung zum Eindringen in Computer“ beruht, die mit einem maximalen Strafrahmen von fünf Jahren bedroht ist, würde damit die Selbstbindung Großbritanniens, Assange nicht in ein Land auszuliefern, in dem ihm die Todesstrafe drohen würde, durchaus beachtet werden. Sollte aber, nach der erfolgten Auslieferung Assanges an die USA, die amerikanische Staatsanwaltschaft aus irgendeinem wichtigen Grund weiter ermitteln und die Anklage auf Geheimnisverrat und Spionage ausdehnen, würde im Falle einer Verurteilung Assanges diesem entweder lebenslange Haft oder unter Umständen sogar die Todesstrafe drohen.

So wurde die ehemaligen WikiLeaks-Informantin Chelsea Manning, die mit Assange eng kooperiert hatte, am 8. März 2019 – nachdem sie durch einen Erlass des früheren US-Präsidenten Barack Obama am 17. Mai 2017, nach ihrer Verurteilung wegen Spionage zu 35 Jahren Haft, begnadigt worden war[35] – wieder in Beugehaft genommen, um zur Aussage gegen Assange vor einem Geschworenengericht angehalten zu werden.[36] Obwohl es dabei völlig offen ist, inwieweit sie Assange als Komplizen in diesem Spionagefall belasten oder vielmehr entlasten wird, könnte es für Assange im „worst case“ dazu kommen, als „Mittäter“ in einem „Geheimnisverrats-Fall“ belangt zu werden – worauf aber in extremis die Todesstrafe steht.

Da es sich dabei ja um ein Offizialdelikt handelt, wäre der Staatsanwalt an sich sogar verpflichtet, diese Ausweitung der Anklage vorzunehmen. Es ist in einem solchen Fall allerdings wohl davon auszugehen, dass der US-Justizminister den zuständigen Bundesanwalt anweisen wird, die Todesstrafe nicht anzustreben. Im Niveau darunter könnte Assange unter Umständen aber ein Strafausmaß drohen, das weit über die in der Anklageschrift erwähnten maximalen fünf Jahre Haft hinausgehen würde.

Da zum einen eine solche Ausweitung der Anklage nicht auszuschließen ist und Assange zum anderen dagegen juristisch ankämpfen würde – so wie er es bereits bei früheren Vorwürfen gegen sich vor schwedischen Gerichten getan hatte[37] – ist mit einem jahrelangen Verfahren vor US-amerikanischen Gerichten zu rechnen. Da Assange aber ebenso bereits die Auslieferung von Großbritannien an die USA bekämpfen würde – was an sich schon Jahre dauern würde – ist in Summe mit einer langjährigen Verfahrensdauer zu rechnen, die meritorisch allerdings auch zu einer „cooling off“-Situation führen könnte.

So unangenehm diese weitere Ungewissheit über sein persönliches Schicksal für Julian Assange auch sein mag, so wichtig könnte die lange Zeitdauer für deren Behebung aber für die europäische Öffentlichkeit sein. Sie würde ihr nämlich Gelegenheit geben, sich mit dem noch weitgehend unbekannten Profil eines „Whistleblowers“ näher auseinanderzusetzen und dessen Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen: Versucht ein „Whistleblower“ ein legitimes Anliegen durchzusetzen, oder handelt es sich bei ihm um einen Verräter? Diese Abwägung setzt aber eine gesicherte Grundkenntnis des neuen Phänomens eines „Aufdeckers“ von bisher geheimen Informationen voraus, wozu diese Glosse einen kleinen Beitrag beisteuern möchte.

Nachtrag

Abschließend soll, zum Vergleich der Situation der beiden weltweit wohl bekanntesten „Whistleblower“, noch ein kurzer Blick auf einen mit Julian Assange immer wieder verglichenen „Whistleblower“ geworfen werden, nämlich auf Edward Snowden. Dieser hat, als früherer technischer Mitarbeiter der US-Geheimdienste CIA, NSA und DIA, streng geheime Unterlagen über nachrichtendienstliche Überwachungs- und Spionagepraktiken der USA an die Dokumentarfilmerin Laura Poitras und den Guardian-Journalisten Glenn Greenwald weitergegeben, der diese im Juni 2013 ohne Quellenangabe veröffentlichte. Nachdem Snowden am 9. Juni 2013 in Hongkong in einem Video-Interview mit dem Guardian seine Identität offengelegt hatte, erwirkte das FBI wenige Tage danach mit einer Strafanzeige – ua wegen Spionage – einen Haftbefehl gegen ihn. Snowden konnte aber Hongkong noch zeitgerecht verlassen und nach Russland ausreisen. Da ihm aber dort die Einreise verwehrt wurde, hielt er sich anschließend einige Zeit im Transitbereich des Moskauer Flughafens Scheremetjewo auf, womit er juristisch als (noch) nicht in die Russländische Föderation eingereist galt. Nachdem Snowden in mehr als 25 Ländern ergebnislos Asyl beantragt hatte, gewährte ihm schließlich Russland Anfang August 2013 Asyl, das im August 2014 in eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt und in der Folge auch entsprechend verlängert wurde. Im Jänner 2017 wurde bekannt, dass Snowdens Aufenthaltsgenehmigung vom russischen Außenministerium um weitere drei Jahre, dh bis 2020, verlängert wurde.[38] Im Gegensatz zu Julian Assange, der sich in eine fremde Botschaft flüchten musste und dort nur ein „humanitäres Bleiberecht“ konzediert bekam, hält sich damit Edward Snowden legal (auf russischem Boden) auf – allerdings inkognito und an einem unbekannten Ort.

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[1] Assange: Schuldspruch in Großbritannien, Anklage in USA; https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/assange-schuldspruch-in-gro%c3%9fbr…;

[2] US-Vorwurf gegen Assange offenbar größer als bekannt, Süddeutsche Zeitung vom 16. April 2019.

[3] Manning wurde dafür zu 35 Jahren Haft verurteilt, kam jedoch bereits am 17. Mai 2017 wieder frei, da Präsident Barack Obama die Haftstrafe gnadenhalber verkürzt hatte; Schweden stellt Ermittlungen gegen Assange ein; Spiegel online vom 19. Mai 2017.

[4] US-Vorwurf gegen Assange offenbar größer als bekannt, Süddeutsche Zeitung vom 16. April 2019; https://www.msn.com/de-at/nachrichten/politik/us-vorwurf-gegen-assange-offenbar-g

[5] Vgl. Hastings, M. WikiLeaks Stratfor Emails: A Secret Indicment Against Julian Assange?, Rolling Stone, 28 February 2012.

[6] Julien Assange, Wikipedia, S. 3; https://de.wikipedia.org/wiki/Julian_Assange

[7] Vgl. dazu nachstehend.

[8] BGBl. 1966/66.

[9] Vgl. Last, A. Fifteen years hold up in an embassy, BBC World Service, 6 September 2012.

[10] Vgl. Borchers, D. BBC: UN-Experten halten Assanges Status für menschenrechtswidrig, heise online vom 4. Februar 2016.

[11] Vgl. Siebenjähriges Botschafts-Asyl endete abrupt: Julian Assange verhaftet, OÖNachrichten vom 12. April 2019, S. 5.

[12] Vieregge, T. Warum Ecuador Assange satthatte, Die Presse vom 13. April 2019, S. 7.

[13] Vieregge, Warum Ecuador Assange satthatte (Fn. 12).

[14] Vgl. Vieregge, T. Die Gefangenschaft des Julian Assange, Die Presse vom 12. April 2019, S. 5.

[15] Vgl. Eder, B. Ecuadors Präsident kritisiert Julian Assange, Der Standard vom 18. April 2019, S. 5.

[16] Ecuadors Präsident wirft Assange Spionage vor, Wiener Zeitung vom 16. April 2019, S. 5.

[17] Im März 2012 gründete der Bruder von Präsident Lenín Moreno, Edwin Moreno, in der ehemaligen britischen Kolonie Belize ein „Scheinunternehmen“ („empresa fantasma“) mit dem Namen „INA Investment Corp“, um damit Geldwäsche zu betreiben; INA INVESTMENT CORP – La empresa offshore que la familia presidencial utilizó para lavar dinero; //inapapers.org/ina.html

[18] Niederndorfer, F. – Sulzbacher, M. UNO fordert fairen Prozess für Julian Assange, Der Standard vom 13./14. April 2019, S. 13.

[19] Marti, W. J. Dass die Verhaftung von Julian Assange möglich wurde, hat viel mit dem Machtwechsel in Ecuador zu tun, NZZ vom 12. April 2019.

[20] Niederndorfer/Sulzbacher, UNO fordert fairen Prozess für Julian Assange (Fn. 18).

[21] Angriffe auf Ecuador als Revanche?, Tiroler Nachrichten vom 17. April 2019, S. 13.

[22] „Dunkler Tag für Pressefreiheit“, Die Presse vom 12. April 2019, S. 5; Die schwedische Staatsanwaltschaft drängte darauf, die Untersuchung von Assange wieder aufzunehmen, EUObserver vom 12. April 2019.

[23] Europäische Kommission, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden [COM(2018) 218 final, vom 23. April 2018]; das Europäische Parlament stimmte am 16. April 2019 mit 591 gegen 29 Stimmen (bei 33 Enthaltungen) für die Verabschiedung dieser Richtlinie. Bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht geht es um öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare Sicherheit, öffentliche Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz; vgl. Schutz für Aufdecker in Europa, Tiroler Nachrichten vom 17. April 2019, S.13; Barbist, J. – Kröll, R. Rückendeckung für Whistleblower, Der Standard vom 15. April 2019, S. 12.

[24] Department of Justice, U.S. Attorney’s Office, Eastern District of Virginia, Thursday, April 11, 2019, WikiLeaks Founder Charged in Computer Hacking Conspiracy, S. 1; vgl. Winkler, P. Genugtuung über Assanges Verhaftung. In den USA glaubt nur noch eine Minderheit, der Staat wolle sich an einem Whistleblower rächen, NZZ vom 15. April 2019, S. 4.

[25] Vgl. Escher, M. Nicht nur Assange ist im Visier, Der Standard vom 13./14. 2019, S. 48; Horchert, J. Es geht um mehr als nur Assange, Spiegel online vom 12. April 2019.

[26] Winkler, Genugtuung über Assanges Verhaftung (Fn. 24).

[27] Riecher, S. Was WikiLeaks-Guru Julian Assange in den USA blüht, Die Presse vom 13. April 2019, S. 7.

[28] Beamte zerrten Julian Assange…, Kronen-Zeitung vom 12. April 2019, S. 14.

[29] Sorge um Assange wegen drohendem Prozess in den USA, Der Standard, vom 13./14. April 2019, S. 1.

[30] Assange-Festnahme wohl Auftakt für jahrelanges Tauziehen, Wiener Zeitung vom 13./14. April 2019, S. 7.

[31] Abgeordnete: Assange nach Schweden ausliefern, Kurier vom 14. April 2019, S. 11.

[32] Australiens Premier: Keine Sonderbehandlung für Assange; https://www.nzz.ch/international/assange-hat-in-ecuador-seinen-sponsor-verloren-ld.1474554

[33] Haefliger, M. M. Wikileaks-Gründer Assange droht die Auslieferung in die USA, NZZ vom 12. April 2019.

[34] Haefliger, Wikileaks-Gründer Assange droht die Auslieferung in die USA (Fn. 33).

[35] Siehe Fn. 3.

[36] Chelsea Manning bleibt in Haft, Kleine Zeitung vom 23. April 2019.

[37] Umstrittener Wikileaks-Gründer: Auslieferung, Haft, Todesstrafe? Das droht Assange nach seiner Festnahme, FOCUS Online vom 12. April 2019.

[38] Edward Snowden, Wikipedia; https://de.wikipedia.org/wiki/Edward_Snowden

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