Opfer von Gewalt – insbesondere Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking – können in allen EU-Mitgliedstaaten mit besserem Schutz rechnen. Die neuen Bestimmungen gewährleisten, dass in einem Mitgliedstaat erlassene Kontaktsperren, Schutz- und Verbotsanordnungen durch eine einfache Bescheinigung schnell und einfach in der gesamten EU anerkannt werden.
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