Zur Vorgeschichte Mit der Entscheidung vom 23.01.2020 zu 6 Ob 236/19b hatte der Oberste Gerichthof (OGH) im Eilverfahren die vom Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGZ) Wien auf Antrag von Mag. Johann Gudenus gegen den Anwalt Mirfakhrai erlassene einstweilige Verfügung im folgenden Umfang bestätigt: Das LGZ Wien hat Mirfakhrai als Drahtzieher der …
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