Samstag, 20. April 2024
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Ibiza-Gate: Julian H. chattet am 7. November 2017 um 12.53 Uhr verzweifelt an seine Mutter: „Ich will sterben. Diese roten Idioten kommen bezüglich Geld nicht weiter. Schaut nicht sehr gut aus.“

Die Villa in Ibiza / Bildmontage: EU-Infothek

Und eine knappe Stunde später nochmals:

„Das ist dann ein halbes Himmelfahrtskommando. Aber was bleibt mir übrig. Steh so an der Wand das muss egal wie riskant. Könnte kotzen“

Nicht einmal zwei Jahre später, am 18. August 2019 – NACH der Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“, geht es Julian H. blendend:

Julian H. chattet an seinen Helfer (und Partner bei der Ibiza-Videoproduktion?), den Video-Techniker K. aus der Wiener Burggasse:

„Momentan bin ich noch in einer Position wo ich was investieren kann …“

„Partner“ K. warnt Julian H., sein Geld in Anwälte zu investieren!

Julian H. hat vor wenigen Tagen selbst oder über seine Anwälte erklärt, dass er KEIN Geld für das „Ibiza-Video“ erhalten habe.

Diese von der STA und dem BK Wien durch minutiöse, rückwirkende Recherche des Telefon- und Chat-Verkehrs einiger in den Ibiza-Skandal verwickelten Personen entdeckten Nachrichten sprechen eine deutliche, richtungsweisende Sprache.

Verschwiegenheitsvereinbarung mit Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 (!) Euro – gültig auch für ORF-Journalisten!

Diese zweifelsfrei von einem kundigen, verschwiegenen Rechtsanwalt aufgesetzte Erklärung verwundert durch ZWEI Merkmale:

Erste BESONDERHEIT: Die ungewöhnliche HÖHE der Konventionalstrafe, im Text mit unmittelbarem Bezug auf ein ORF-Interview.

250.000 Euro Konventionalstrafe weisen auf ein sehr „wertvolles Gut“ hin, welches nicht beschädigt werden darf. Ist hier etwa der „Verkaufswert“ des „Ibiza-Videos“ als Basis herangezogen worden?

Oder aber mussten Rechte anderer, fremder MEDIEN oder Finanziers, mit welchen möglicherweise auch Verträge bestehen, geschützt werden?

Die zweite BESONDERHEIT: als Zahlstelle für diese mögliche Konventionalstrafe wird der „Verein Ute Bock“ genannt. Wie, bitte, kommen die Verfasser und Kontrahenten dieser Vereinbarung ausgerechnet auf diesen Verein?

Eine mögliche Erklärung:

RA Dr. M. aus der Wiener Singerstrasse, jener „im Stillen“ weiterarbeitende Anwalt und Partner des Julian H. bei der Erstellung des Ibiza-Videos, vertrat rechtlich in vergangener Zeit auch die sehr bekannte Firmengruppe des Industriellen H.-P.H., nebenbei auch Großspender der NEOS.

Dieser Industrielle steht in Verbindung mit dem „Verein Ute Bock“:

 

Geld scheint keine Rolle zu spielen:
Wiener Staranwalt vertritt den Video-Techniker des Julian H.

Bedeutung und Aufgaben des von Julian H. eingesetzten Videospezialisten A.K. wurden erst im Laufe der Ermittlungen der Wiener Staatsanwaltschaft und des BK bekannt.

Tatsächlich war K. bei allen wesentlichen Aktionen des „Detektives“ Julian H. dabei:

Scheibchenweise gestand er seine Unterstützungen bei der Verbesserung der Ton-Qualität des Ibiza-Videos, bei der Verpixelung einiger handelnder Personen im Ibiza-Video, der Aufbewahrung wertvoller Spionage-Utensilien, auch der Verwahrung einer scharfen Verschwiegenheitserklärung (möglicherweise war das auch seine eigene), er war an einer ziemlich schmutzigen Videofalle – in einem Wiener Hotel – für eine junge Mutter beteiligt, welche damit die Vormundschaft für ihren  damals zweijährigen Sohn verlor (Der Vater war ein bekannter Freund des Julian H., Strafverfahren laufen).

Laut seinen Aussagen gab es auch hin und wieder „kleine Mengen“ des weißen Pulvers, laut seinen Aussagen natürlich völlig gratis, von seinem Freund als Zugabe für die aufreibende Arbeit bereitgestellt.

Diese stille geschäftliche Gemeinsamkeit war damit aber nicht zu Ende: Auch auf Reisen, bis nach Spanien, ins feudale Marbella und auch in die Schweiz, durfte er – gemeinsam mit der Freundin des Julian H. – den „Meister“ begleiten.

Für die aktuellen Einvernahmen war K. auch für das BK nur schwer erreichbar. Der Wiener Staranwalt machte dann doch seine persönliche Einvernahme, in dessen wachsamer Begleitung, in der Wiener Wasagasse möglich.

Die Drahtzieher des kriminellen Ibiza-Aktes haben sichtbar kein Problem mit hohen Anwaltskosten – weder in Berlin, noch in Salzburg, noch in Wien.

Schwer zu glauben, dass alle diese hohen Anwaltskosten von Julian H. finanziert werden. Vielmehr ist zu vermuten, dass bedeutende Finanziers nach wie vor bereitstehen, um die Drahtzieher von „Ibiza-Gate“ zu schützen – und, nicht unwahrscheinlich, damit auch die Enthüllung der wahren Hintermänner versuchen zu verzögern.

4 Kommentare

  1. Diese Hintermännern gehören unbedingt ans Tageslicht gebracht. Eine Schande für Österreich,dass das noch nicht geschehen ist. Ich bin sehr empört über die langsame Vorgehensweise der Ermittler.

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