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Ibiza-Gate: Hausdurchsuchung bei trickreicher Assistentin, „V.“, des „Julian Thaler“

Symbolbild: Hausdurchsuchung / Bild © vice.com (Ausschnitt)

Bereits am 4. und 5. Juni 2019, wenige Tage nach Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“, erinnerten sich Beamte der „Soko Tape“ im BKA der ehemaligen Freundin und Mitarbeiterin des „Julian Thaler“, der aus Serbien stammenden Dolmetscherin „V“.

Der Soko-Beamte (Name der Red. bekannt) fragte V. bereits am 4. Juni telefonisch, ob sie noch Kontakt zu „Julian Thaler“, ihrem ehemaligen Freund, hätte.

V. erklärte, “Julianchen“, so der Spitzname des angeblichen Detektives, schon drei bis vier Jahre nicht mehr gesehen oder gehört zu haben und verwies auf ihre dringenden geschäftlichen Tätigkeiten und dass sie wenig Zeit für ein Telefonat habe.

Am 5. Juni 2019 fragte der BKA-Beamte nochmals „V“ telefonisch, ob sie Informationen über das „Ibiza-Video“ habe. Es kam dann zu einem von V. schnippisch geführten Wortwechsel, ob sie nun „verhört“ werde usw…

Beide Telefonate wurden von „V“ mittels eines „Gedächtnisprotokolls“, mit ihrer Sicht des Gespräches, niedergeschrieben – mit voller Angabe der anrufenden BKA-Telefonnummer und des Beamten. Offensichtlich zu ihrer eigenen Absicherung fügte sie der Gedächtnisnotiz hinzu, dass sie beim Telefonat nervös wurde und „irgendwelches wirres Zeugs“ gesprochen habe, um dann allerdings, wieder klar im Kopf, hinzuzufügen, dass sie sich mit der freundlichen Floskel „hoffe, Ihnen geholfen zu haben“ verabschiedet habe… nach der Verwirrung also wieder klare Worte.

Es gehört zu den „Hobbys“ von „V“., so berichten gut informierte Personen aus ihrem Bekanntenkreis, über fast alles schriftliche Gesprächsnotizen anzufertigen. Einige davon wurden EU-Infothek zugespielt und erwecken bei aufmerksamer Betrachtung den Eindruck einer sehr durchdachten, strategischen, schriftlichen Vorbereitung für mögliche spätere „Beweissituationen“ um „V“ entsprechend ihren Vorstellungen bei passender Gelegenheit – sprich Notwendigkeit – „positiv und unschuldig“ darzustellen.

Vor etwa neun Jahren war die Dolmetscherin „V“ mit „Julian Thaler“ (mit weiteren 4 bis 5 Alias-Namen) liiert. Gemeinsam kannten sie auch den Sicherheitsunternehmer S.W. aus Krems.

Julian Thaler machte „V“ damals auch mit dem persisch-stämmigen Partner einer bekannten Card-Casino-Kette bekannt. In Salzburg war dieser in der Wiener Szene bekannte „M“. kurzzeitig Geschäftsführer, dann auch jahrelang Co-Gesellschafter eines sehr bekannten Card-Casino-Betriebes. In den letzten Jahren war „V“ zeitweise bei der Wiener „Consulting-Firma“ des „M“., in der Wagramer Straße, fest, auf Teilzeit, angestellt. Das Verhältnis mit „Julian Thaler“ wurde vor etwa vier bis fünf Jahren wieder beendet, die Kontakte zwischen „V“ und „Julian Thaler“ blieben aufrecht.

Diese Achse „Julian Thaler“ zu „V“ und „M“, könnte beim Vorgang des versuchten Zweitverkaufes des Ibiza-Videos – bitte lesen Sie dazu „Philippa Strache hat Angst vor zweitem Anbieter einer „Ibiza-Videokopie“ – eine bedeutende Rolle gespielt haben. „M“ ist jener Anbieter für einen Zweitverkauf des gesamten Ibiza-Videos um zwei Millionen Euro, vor dem sich Philippa Strache fürchtet.

Ebenfalls haben „V“ und „M“ eine nachweisliche Verbindung im gemeinsamen Büro und als Arbeitgeber und Arbeitnehmerin. Beide haben auch eine gemeinsame Vergangenheit im CARD-Casino, dessen bekanntester Haupteigentümer wiederum H.C. Strache persönlich kennt.

Immerhin vermutet die Staatsanwaltschaft und die „SOKO Tape“, dass „V.“ auf Grund ihrer unbestrittenen Aktivitäten in Zusammenhang mit ihrem Ex-Freund, dem sogenannten „Detektiv Julian Thaler“, sehr wahrscheinlich, auch auf PC oder Laptops oder USB-Sticks, zahlreiche Detailinformationen über die Vorgänge um das „Ibiza-Video“, wenn nicht sogar das gesamte 7-stündige „Ibiza-Video“, auch den Namen des „Lockvogels“, gespeichert hat.

Mit dieser nachhaltigen, tiefgreifenden Begründung wurden auch am 21. November 2019 die Hausdurchsuchungen bei „V“ an zwei verschiedenen Orten, in ihrer Wiener Wohnung und auch im Wiener Büro des „M“, durchgeführt.

Der Umgang der Behörden mit „V“ ist nicht unproblematisch: „V“ ist, so behaupten mehrere glaubwürdige Informanten, seit fast zehn Jahren eine „V-Frau“ des Innenministeriums. Es war „V“., die ihren damaligen Geliebten Julian Thaler, welchem sie auch nach dem Ende der Beziehung jahrelang nachtrauerte (so glaubwürdige Zeugen), dem BKA vorstellte und somit auch den „Profi“ Julian Thaler als „V-Mann“ des BMI vermittelte.

„V“., welche logischerweise diese sensiblen Kontakte bestens kennt, hat sich mit großer Wahrscheinlichkeit aus diesem Grunde lange Zeit als „unverwundbar“ gefühlt. Sie war monatelang für ihren Ex-Freund mit zahlreichen Hilfeleistungen dienlich, seien es Fahrten in die Schweiz, nach Deutschland oder mehrere andere Erledigungen.

So kam es auch zu Vorfällen, wie die Abholung des wichtigen persönlichen PC des Julian Thaler aus einer Reparatur-Werkstätte in Wien, im Juni 2019, wenige Wochen nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos, durch „V“.

Oder eine andere Helferin entfernte einen ebenfalls persönlichen PC und wichtige andere elektronische Speichergeräte , gemeinsam mit einem Mann, ohne Hektik am Portier vorbei, aus der Wohnung des Julian Thaler, zwei bis drei Wochen vor der seit langem geplanten Hausdurchsuchung in der Wiener Kratochwjlestraße (welche im November 2019 durchgeführt wurde) – immerhin erfolgte der Abtransport dieser sehr wichtigen Beweisgegenstände mit möglicherweise allen Klärungen zum „Ibiza-Video“ etwa fünf Monate NACH der Veröffentlichung des Videos.

Allerdings hat sich „V“. etwas zu viel auf ihre vermeintliche „Unverwundbarkeit“ verlassen: Die bei ihr am 19. November 2019 erfolgte Hausdurchsuchung wäre etwa wie eine freiwillige Herausgabe gewisser, von der Staatsanwaltschaft gelisteten Gegenstände verlaufen wenn „V“ nicht zu „tricky“ gewesen wäre: als ein Soko-Beamter ein iPhone am Küchentisch liegen sah, erklärte „V“, dies sei jenes ihres Vaters.

Unglück, dass der Vater die Codes des iPhones nicht kannte.

Die Beamten der SOKO Tape suchten penibel jede Ecke der Wohnung ab, inklusive Kellerabteil. Das Ergebnis ist die Beschlagnahme zahlreicher elektronischer Geräte, auch Schriftstücke mit Bezug zu dem Ibiza-Video.

„V“ erklärte, sie wolle ein Buch über „Ibiza“ schreiben, dazu dienen diese Unterlagen.

Ihr Meisterstück – im Vergleich zum Verhalten osteuropäischer Geheimdienst-Spezialisten alter kommunistischer Schule – lieferte „V“, gemeinsam mit ihrem dann zur Hausdurchsuchung geeilten Rechtsanwalt: Die SOKO Tape wusste – das wurde auch von „V“. und ihrem Anwalt nicht verschwiegen“ –, dass „V“. am 20.11.2019 direkt in die USA verreist (angeblich nach L.A.) und erst wieder „Ende Jänner 2020“ zurückkehren wird.

Die Reisepapiere waren vorhanden.

Mit „V.“ und ihrem Rechtsanwalt wurde vereinbart, dass sie noch am gleichen Tag, also dem 19.11.2019, direkt in das BKA zur Zeugeneinvernahme erscheinen werde und der genaue Termin mit dem Anwalt telefonisch akkordiert werden sollte.

Allerdings rief der Anwalt von „V“. erst nach 18.00 Uhr im BKA an – sehr zur Verwunderung und Verärgerung der BKA-Beamten. Der Anwalt meinte, dass es sich um ein Missverständnis über den Termin handle, er wollte einen Termin für „Ende Jänner 2020“, also NACH Rückkehr von „V“ aus den USA, vereinbaren und es war nach seiner Auffassung keine Terminisierung am gleichen Tage ausgesprochen worden.

Ganz sicher war sich der Anwalt allerdings nicht, er rief am 19.11.2019 ein zweites Mal im BKA an und fragte, ob seine Mandantin „festgenommen“ worden sei, es gäbe entsprechende Medienberichte.

„V“. war allerdings am Wege in die USA, die zitierte Festgenommene war eine Bekannte des Salzburger SK.

Nun, Ende Jänner 2020, kann die lang ersehnte Befragung der „V“ doch wohl stattfinden. Bis dahin sind auch alle Unterlagen, die beschlagnahmt wurden, mit großer Wahrscheinlichkeit geöffnet, analysiert und aufbereitet.

Wie clever und umsichtig „V“ bei ihrer tricky Strategie der Produktion von Schriftstücken vorgeht, zeigt auch ein EU-Infothek vorliegender, von „V.“ produzierter, ausführlicher Schriftverkehr zwischen dem in U-Haft befindlichen SK und ihr.

So kam es zur Entstehung der „Schriftstück-Produktion“ durch „V“.:

Als Ende August 2019 EU-Infothek über die Einlagerung von Equipment für die Produktion einer Hanfanlage im Salzburger Hallein durch Julia Thaler berichtete, schrillten bei diesem und „V“. die Alarmglocken.

Wie heute durch Aussagen bekannt, hat Julian Thaler bereits vor geraumer Zeit dem SK vorgeschlagen, gemeinsam eine Hanf-Plantage zu betreiben. ER, Julian Thaler, könne diese beschaffen, SK solle für deren Einlagerung in Salzburg sorgen.

Durch verlässliche Informationen erfuhr EU-Infothek von diesem eingelagerten Equipment in Hallein und auch davon, dass dieses bis längstens 31.08.2019 aus dieser Halle durch Helfer des Julian Thaler abtransportiert werden würde.

Der Informant von EU-Infothek besorgte Fotos über diese technische Ausrüstung der Hanfanlage (deren BESITZ alleine nicht strafbar ist), welche dann auch auf EU-Infothek veröffentlicht wurden, ebenso wurde ein Hinweis auf die Anlage und eine Strafanzeige mit schweren, anderen Verdachtsfällen – durch die Kanzlei DDr. Schimanko eingereicht. Wohlgemerkt: es wurde immer darauf hingewiesen – auch mündlich –, dass dieses Equipment NUR bis 31.08.2019 in dieser Halleiner Halle lagert.

Dem EU-Infothek-Bericht wurde – ohne Wissen von EU-Infothek – den echten, geheim aufgenommenen Fotos über das Hanf-Equipment auch ein Symbolfoto über eine fertige Hanfanlage beigefügt, welche der Informant aus einer alten deutschen Zeitung entnommen hatte.

Nachdem die „Nachschau“ in der Halleiner Halle erst Wochen NACH dem 31.08.2019 stattgefunden hatte und der Partner von Julian Thaler beteuerte, von dieser Anlage „nichts zu wissen“, stand kurze Zeit eine „Fehlinformation“ im Raum.

Erst die unter Wahrheitspflicht erfolgte Zeugenaussage UND die Schriftstücke von „V“., welche diese für ihre und Julian Thalers „Entlastung“ produzieren wollte, bewiesen, dass es dieses Equipment für die Hanfanlage tatsächlich in der Halleiner Halle gegeben hat.

„V“ beschrieb in ihrem Schriftstück dezidiert, dass Julian Thaler diese Anlage „in Zahlung genommen“ habe und nun von SK erwarte, dass dieser die Anlage aus Hallein vor dem 31.8. in Sicherheit bringe.

Bei dieser Gelegenheit wollte sie auch einen weiteren Informanten, welcher Julian Thaler „gefährlich“ geworden ist, denunzieren und dessen Aussagen entschärfen. Allerdings: Sie wusste dessen Namen, der vorher nirgendwo genannt worden war!

„V“ fabrizierte mühselig ein Schriftstück in serbischer Sprache (welches der EU-Infothek-Informant übersetzen ließ) und wollte, dass SK dieses Schriftstück – es liegt EU-Infothek vor – in seinem eigenen Namen per Mail an „V“ verfasse und sendet.

„V“ bemühte sich in Salzburg einen langen Abend gemeinsam mit SK, dieses Schriftstück, welches zu ihrer späteren Entlastung dienen sollte, fertig zu stellen. Am Folgetag sollte SK unterschreiben und das Mail absenden.

SK., am Folgetag wieder „nüchtern“, verweigerte seine Unterschrift. Das Schriftstück kam dann auch auf vertraulichem Wege zu EU-Infothek.

Dieser Vorgang fand dann während der Hausdurchsuchung seinen „Abschluss“: „V“. erklärte den Beamten unaufgefordert, dass es auch ein Mail von SK gäbe, welches „sie aber noch nicht geöffnet habe“.

Dumm gelaufen für Julian Thalers raffinierteste Assistentin.

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