Donnerstag, 28. März 2024
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Sicherheits- und verteidigungspolitische Konzepte der EU im Rahmen der ESVP/GSVP. Verschlungene Wege im „semantisch-begrifflichen Irrgarten“ der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Teil I)

Manöver der European Battle Group II im Jahr 2014 in Deutschland © CC Wikipedia/US Army/Franklin Moore (Ausschnitt)

Militärunion, Sicherheitsunion, Verteidigungsunion, Sicherheitsstrategie, Sicherheitsagenda, Globale Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, Verteidigungs-Aktionsplan, Beistandsklausel, Solidaritätsklausel: Die Abstimmung europäischer Sicherheitsagenden wird durch unterschiedliche Konzeptionen, Begriffe und Begriffsverständnisse erschwert.

1. Einführung

60 Jahre nach dem Abschluss der Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (1957) befindet sich Europa in einem Zustand „strategischer Sprachlosigkeit“[1]. Dieser treffende Befund eines führenden deutschen Politologen und Kenner Europas zeigt schonungslos das Fehlen einer geschlossenen sicherheits- und verteidigungspolitischen Strategie der Union auf, die sich lediglich damit beschäftigt, situatives Krisenmanagement in einigen wichtigen Bereichen – wie zB Terrorbekämpfung, Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationsprobleme, nationalistische Alleingänge der Visegrád-Staaten, Abwicklung des Brexit, Türkeikrise, uam [2] – zu betreiben. Die neuen Bedrohungen – wie zB die Konsequenzen der Krim-Krise, die Destabilisierung der Ostukraine, das russisch-weißrussische Großmanöver „Zapad 2017“, uam – vor allem aber die Aussage des amerikanischen Präsidenten Trump, dass die USA ihre bisherige „Beschützerrolle“ für Europa in dieser Form nicht mehr aufrechterhalten wollen und sich Europa daher selbst verstärkt um seine Sicherheit kümmern muss, haben die Dringlichkeit der Ausarbeitung einer umfassenden Sicherheits- und Verteidigungsstrategie sowie die Beantwortung der Frage, wie weit‚ Europa eigentlich schon auf seinem Weg zur Erreichung einer „gemeinsamen Verteidigungspolitik“ vorangekommen ist, eindrücklich vor Augen geführt.

Ernstzunehmende Hinweise auf die Notwendigkeit der Gründung einer europäischen Armee als Kernstück einer „gemeinsamen Verteidigung“ lassen sich in diesem Zusammenhang wiederum erst seit wenigen Jahren beobachten und da auch nur in Form verbaler Aussagen. So forderte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bereits seit dem Jahr 2015 mehrere Male die Aufstellung einer gemeinsamen europäischen Armee, die der EU nicht nur helfen würde, eine echte Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) auszugestalten, sondern deren Erwähnung an sich schon einen enormen symbolischen Wert haben sowie einen entsprechenden Abschreckungsfaktor für potentielle Aggressoren darstellen würde [3]. Ebenso wies die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in einer Ansprache zur deutsch-französischen Zusammenarbeit am 25. Februar 2015 in Berlin darauf hin, dass sie „der festen Überzeugung sei, dass das Fernziel eine europäische Armee sein wird“ [4].  NATO-Generalsekretär Stoltenberg wiederum sprach von einer „sehr kritischen Zeit für die Sicherheit in Europa“ und will die Eingreiftruppe für Osteuropa mit mehr als 30.000 Soldaten mehr als verdoppeln [5].

Die damit, neben der konzeptiven, vor allem auch angesprochene begrifflich-semantische Ebene [6], bereitet wegen der Fülle und des nicht immer konsistenten Gebrauchs der einzelnen Begriffe große Verständnisschwierigkeiten. Es wäre daher angezeigt, dass sich die unterschiedlichen Rechtssetzer in der EU einer präzisen, und vor allem konsistenten Begrifflichkeit bedienen, um ein genuines und allgemein anerkanntes Begriffsverständnis herbeizuführen. Gerade das Gegenteil ist aber der Fall: Man kann weder die einzelnen Begriffe samt ihren Unterdifferenzierungen – Militärunion, Sicherheitsunion, Verteidigungsunion, Sicherheitsstrategie, Sicherheitsagenda, Globale Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, Verteidigungs-Aktionsplan, Beistandsklausel, Solidaritätsklausel, „Pooling“ & „Sharing“, Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) uam – exakt feststellen, noch kann man eine allgemein gültige gegenseitige Zuordnung derselben vornehmen. Obwohl viele dieser unterschiedlichen Konzepte wichtige Vorfragen für eine später einzurichtende „gemeinsame Verteidigung“ umfassen, geben die Verträge nur prozedural [7], nicht aber inhaltlich darüber Aufschluss, welchen Intensitätsgrad der Kooperation und welche technische Ausgestaltung eine gemeinsame Verteidigung eigentlich voraussetzt.

Zur Vervollständigung dieses Bildes muss vorab aber ein kurzer Blick auf die außerhalb der EU vorhandenen militärischen Ressourcen geworfen werden, um das „strategische Umfeld“, in das die EU eingebettet ist, zu quantifizieren und deren Reaktion darauf verständlich zu machen. Da die EU ihre sicherheits- und verteidigungspolitischen Anstrengungen nicht nur auf mögliche Bedrohungspotentiale in ihrer Nachbarschaft, sondern auch darauf auszurichten hat, wie einzelne Großmächte und regionale Verteidigungsbündnisse diesbezüglich reagieren, muss auch deren Situation (vergleichend) dargestellt werden. Dementsprechend wird zunächst ein kursorischer Vergleich der einschlägigen Anstrengungen der Union mit den Bemühungen der führenden Militärmächte USA, Russland und China angestellt.

Danach sollen die wichtigsten sicherheits- und verteidigungspolitischen Konzepte der EU, die in den letzten fünfzehn Jahren ausgearbeitet wurden, kurz dargestellt und diskutiert werden. Diese Zusammenstellung zeigt anschaulich auf, welcher Abstimmungs- und Erklärungsbedarf in diesem Bereich eigentlich noch erforderlich ist, um der europäischen Öffentlichkeit ein konsistentes Bild vom gegenwärtigen Stand der sicherheits- und verteidigungspolitischen Bemühungen in und außerhalb der EU zu geben. Dabei wird bewusst chronologisch und nicht gegenständlich zugeordnet vorgegangen, um die zeitliche Abfolge der einzelnen Konzepte entsprechend aufzuzeigen.

 

2. Der gegenwärtige Stand der Rüstungs- und Verteidigungspolitik der EU im internationalen Vergleich

Obwohl die Mitgliedstaaten der EU zusammengenommen, nach den Vereinigten Staaten, weltweit die zweithöchsten Militärausgaben tätigen, krankt die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik an einem ineffizienten Einsatz dieser Mittel, der auf Doppelstrukturen, mangelnde Interoperabilität und technologische Lücken zurückzuführen ist. Darüber hinaus wurden die Verteidigungsbudgets in Europa in den letzten Jahren stark gekürzt, während andere globale Akteure, wie zB Russland, China, Saudi-Arabien u.a.m., ihre Verteidigungsanstrengungen außerordentlich erhöht haben. So sind die Verteidigungsausgaben der 27 EU-Mitgliedstaaten, die an der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) beteiligt sind [8], im Zehnjahreszeitraum von 2005 bis 2015, um fast 11% gesunken, und belaufen sich nunmehr auf insgesamt 227 Mrd. Euro. Der Anteil der Verteidigungsausgaben am BIP ist 2015 in der EU ebenfalls auf den niedrigsten, jemals verzeichneten, Stand von 1,34% gefallen. In den letzten zehn Jahren gab es bei den Verteidigungsbudgets der EU-Mitgliedstaaten einen realen Rückgang um 2 Mrd. Euro jährlich. Derzeit erfüllen nur vier der 28 EU-Mitgliedstaaten das 2014 auf dem Gipfel in Wales gesetzte Ausgabenziel der NATO von 2% des BIP, nämlich Estland, Griechenland, Polen und das Vereinigte Königreich [9].

Im Gegensatz dazu erhöhte China sein Verteidigungsbudget in den letzten zehn Jahren um 150% und für 2017 ist mit einem weiteren Anstieg um 7% zu rechnen. 2016 beliefen sich die Investitionen Russlands in seine Verteidigung auf 5,4% seines BIP. Die USA wiederum investierten 2015 mit 545 Mrd. Euro (3,3% des BIP) in ihre Sicherheits- und Verteidigungsaktivitäten mehr als das Doppelte der Verteidigungsausgaben aller EU-Mitgliedstaaten zusammengenommen [10] und werden diese Ausgaben im Jahr 2018 noch um fast 10% erhöhen. Die Investitionen je Soldat betragen in der EU 27.639 Euro, in den USA hingegen mit 108.322 Euro mehr als das Dreifache [11]. Auf der anderen Seite werden die Durchschnittskosten für den Auslandseinsatz eines europäischen Soldaten um 310.000 Euro höher geschätzt, als für den Einsatz eines US-Soldaten. Nach dieser Berechnung würden sich bei gemeinsamen und voll interoperablen europäischen Streitkräften jährliche Einsparungen in Höhe von 20,6 Mrd. Euro ergeben. Insgesamt führt die fehlende Koordinierung der Verteidigungsausgaben in der Union dazu, dass Europa, mit mehr als der Hälfte der Militärausgaben der USA, nur ein Zehntel des amerikanischen Fähigkeitsniveaus erreicht [12].

Der Trend des Abbaus der Verteidigungsbudgets der EU-Mitgliedstaaten wird noch dadurch verstärkt, dass die verringerten Mittel auch nicht effizient eingesetzt und vor allem keine gemeinsamen Beschaffungsvorgänge für Kriegsmaterial vorgenommen werden. So gibt es in der EU 178 verschiedene Waffensysteme, in den USA hingegen nur 30. Die EU-Mitgliedstaaten verfügen über 17 Hauptkampfpanzer, die USA aber nur über eine einzige Type. Bei den Zerstörern/Fregatten beträgt das Verhältnis 29 zu 4 und bei Kampfflugzeugen 20 zu 6 [13]. Europa hat auch mehr Hersteller von Hubschraubern als Regierungen, die sie kaufen könnten, wie Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker süffisant anmerkte [14].

In der EU werden etwa 80% der Beschaffungsvorgänge auf rein nationaler Ebene vorgenommen, sodass lediglich 20% der Rüstungsgüter gemeinsam beschafft werden. Diesbezüglich würde die Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) zur Verfügung stehen, über die zB das Transportflugzeug A400M oder der Kampfhubschrauber Tiger beschafft wurden [15]. Dieser Mangel an Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich Verteidigung und Sicherheit verursacht schätzungsweise Kosten zwischen 25 und 100 Mrd. Euro jährlich [16]. Bedingt durch mangelnde Interoperabilität und fehlende Ausrüstung sind weniger als 3% der europäischen Truppen (40.000 Mann) aktuell im Einsatz, wohingegen die USA 200.000 Soldaten außerhalb der Vereinigten Staaten weltweit im Einsatz haben.

Aber auch im Bereich der Forschung hinkt die EU hinterher. Seit 2010 wurden in der EU weniger als 200 Mio. Euro pro Jahr für gemeinsame europäische Forschungs- und Technologieprojekte im Bereich Verteidigung ausgegeben. Ab 2021 soll diese Zahl allerdings auf über 600 Mio. Euro erhöht und damit mehr als verdreifacht werden.

Falls die EU mehr für ihre Sicherheit und Verteidigung ausgeben würde, hätte dies auch gesamtwirtschaftlich positive Effekte. So erzielt die gesamte Verteidigungsbranche in der EU, in der 1,4 Mio. qualifizierte Arbeitskräfte beschäftigt sind, einen jährlichen Gesamtumsatz von 100 Mrd. Euro. Jeder Euro, der in Verteidigung investiert wird, rentiert sich demnach 1,6-fach, insbesondere durch qualifizierte Beschäftigung, Forschung und Technologie sowie durch den Export von Kriegsmaterial [17].

Anschließend sollen die einzelnen Konzepte, die zur Verbesserung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage in der EU von den jeweiligen Organen der Union vorgelegt wurden, in chronologischer Folge aufgelistet und kurz kommentiert werden. Dabei wird bewusst von einem umfassenden Ansatz ausgegangen, der (innere) Sicherheit und (äußere) Verteidigung als zwar gegenbezügliche Konzeptionen versteht, aber auch berücksichtigt, dass diese einander gegenseitig bedingen bzw. nicht getrennt voneinander betrachtet werden können.

 

3. Von der „gemeinsamen Verteidigungspolitik“ zur „gemeinsamen Verteidigung“

Bevor aber nachstehend die wichtigsten Konzepte und Programme für eine Verbesserung und Intensivierung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Anstrengungen der Mitgliedstaaten der EU in chronologischer Folge ab 2003 aufgelistet werden, muss zunächst der vorstehend bereits erwähnte grundlegende konzeptuelle Unterschied zwischen einer „gemeinsamen Verteidigungspolitik“ und einer „gemeinsamen Verteidigung“ der Mitgliedstaaten der Union aufgezeigt werden.

 

3.1. „Gemeinsame Verteidigungspolitik“ versus „gemeinsame Verteidigung“

Zunächst stellt Art. 24 Abs. 1 EUV hinsichtlich der Ziele der GASP fest, dass sich die Zuständigkeit der Union auf alle Bereiche der Außenpolitik „sowie auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Union, einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen kann“, erstreckt. In weiterer Ausführung dazu bestimmt Art. 42 Abs. 2 UAbs. 1 EUV, dass die in den Art. 42 bis 46 EUV geregelte „Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union umfasst, die dann zu einer gemeinsamen Verteidigung führt, sobald der Europäische Rat dies einstimmig beschlossen und diesbezüglich den Mitgliedstaaten empfohlen hat, „einen Beschluss in diesem Sinn im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zu erlassen“.

Mit anderen Worten bedeutet das, dass vom gegenwärtigen Stadium einer „gemeinsamen Verteidigungspolitik“ der Union („in statu nascendi“) auf das einer zukünftigen „gemeinsamen Verteidigung“ erst dann übergegangen werden kann, wenn ein diesbezüglicher einstimmiger Beschluss des Europäischen Rates vorliegt, der in der Folge auch von allen Mitgliedstaaten der EU gemäß deren verfassungsrechtlichen Bestimmungen ratifiziert worden ist. Im Grunde handelt es sich bei dieser Vorgangsweise um eine Sonderform des vereinfachten Änderungsverfahrens der Gründungsverträge der EU iSv Art. 48 Abs. 6 EUV.

Eine zukünftige „gemeinsame Verteidigung“ im Rahmen der GSVP würde allerdings durch die Bestimmung des Art. 42 Abs. 2 UAbs. 2 EUV begrenzt werden, wonach die Reichweite der GSVP dort endet, wo die Grundausrichtung nationaler Verteidigungspolitiken berührt wird (sog. „irische Klausel“), sei es in Form der militärischen Bündnisverpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der NATO oder im Falle der völkerrechtlichen Pflichtenkreise der sechs neutralen und paktfreien Mitgliedstaaten der Union (Finnland, Irland, Malta, Österreich [18], Schweden und Zypern).

 

3.2. Die „Beistandsklausel“ des Art. 42 Abs. 7 EUV als Instrument „kollektiver Selbstverteidigung“?

In diesem Zusammenhang muss aber noch auf zwei weitere dogmatische Unschärfen hingewiesen werden. Zum einen begründet die Beistandsklausel des Art. 42 Abs. 7 EUV keinesfalls bereits eine „gemeinsame Verteidigung“, was allein schon daraus hervorgeht, dass für die (zukünftige) Einrichtung letzterer, wie eben erwähnt, in Art. 42 Abs. 2 UAbs. 1 EUV ein spezielles Prozedere vorgesehen ist, das diese zu einem „aliud“ macht, und zum anderen wird Art. 42 Abs. 7 EUV durchaus unterschiedlich interpretiert. Während einerseits angenommen wird, dass die in ihm enthaltene militärische Beistandsklausel die EU bereits zu einem kollektiven Selbstverteidigungsbündnis iSe Militärpakts ausgestaltet hat [19], wird andererseits davon ausgegangen, dass dies eben nicht der Fall ist, obwohl Art. 42 Abs. 7 UAbs. 1 EUV den Art. 51 SVN – der das „Naturrecht der kollektiven Selbstverteidigung“, als Ausnahme vom Gewaltverbot des Art. 2 Abs. 4 SVN, in Form von Militärpakten normiert – expressis verbis zitiert [20]. Konsequenterweise ist demgemäß auch strittig, ob es sich bei der Beistandsklausel des Art. 42 Abs. 7 EUV um eine militärische Beistandsverpflichtung handelt, oder ob der Beistand – wenn überhaupt – auch in anderer Form geleistet werden kann. Des Weiteren ist die Beistandsklausel strikt von der Solidaritätsklausel des Art. 222 AEUV zu unterscheiden, worauf nachstehend noch einzugehen sein wird [21].

 

4. Sicherheits- und verteidigungspolitische Konzeptionen in der EU von 1999 bis 2017

Nachstehend sollen, wie vorstehend bereits erwähnt, in bewusst chronologischer Abfolge, die wichtigsten sicherheits- und verteidigungspolitischen Konzeptionen erwähnt werden, die im Laufe der letzten fünfzehn Jahre im Rahmen der EU durch deren Organe ausgearbeitet und publiziert wurden. Dabei wird auch kurz auf die Aufstellung von Gefechtsverbänden („battle groups“) eingegangen [22], nicht erwähnt werden im Gegensatz dazu aber die jeweiligen GSVP-Missionen iSv „Petersberg-Maßnahmen“ (Art. 43 EUV).

 

4.1. Ausbau der „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (ESVP) am Kölner-Gipfel (1999)

Nachdem die britische Regierung unter Tony Blair ihre traditionellen Vorbehalte gegenüber der „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (ESVP) im Oktober 1998 aufgegeben hatte, befürworteten Frankreich und Großbritannien im Treffen von St. Malo am 4. Dezember 1998 die Ausweitung der verteidigungspolitischen Funktionen und Kompetenzen der EU und zwar unter Einbeziehung der militärischen Kapazitäten der „Westeuropäischen Union“ (WEU). Mitentscheidend dafür waren die Erfahrungen im Rahmen des Kosovo-Konflikts. Im Gegensatz zur bisherigen Vorstellung, „dass die WEU – „formal“ eigenständig – als verlängerter Arm der EU handeln würde“ [23], übernahm die EU die verteidigungspolitischen Aufgaben aber selbst.

Formell wurde dies auf der Tagung des Europäischen Rates vom 3./4. Juni 1999 in Köln beschlossen und in dessen „Erklärung zur Stärkung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (ESVP) sowie im beigefügten „Bericht des (deutschen) Vorsitzes über die Stärkung der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ [24] wie folgt festgehalten. Die Staats- und Regierungschefs zeigen sich nunmehr entschlossen, einen neuen Schritt beim Aufbau der EU einzuleiten. Zu diesem Zweck beauftragten sie den Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ die entsprechenden Maßnahmen, wie zB die Festlegung der Modalitäten für die Einbeziehung der Aufgaben der WEU, zu treffen, damit die EU ihrer neuen Verantwortung im Bereich der „Petersberg-Aufgaben“[25] gerecht werden kann. Die entsprechenden Beschlüsse sollten bis Ende 2000 gefasst werden.

 

4.2. Die „Europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion“ (2003)

Die vier Staats- und Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg hatten sich als „Irak-Kriegsdienstverweigerer“[26] am 29. April 2003 in Tervuren, einem Vorort von Brüssel, auf dem sogenannten „Pralinen-Gipfel“, auf das Konzept einer „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion“ (ESVU) geeinigt [27]. Diese Initiative muss vor dem Hintergrund einer damals akuten außereuropäischen sicherheitspolitischen Grundsatzentscheidung betrachtet werden, nämlich der Haltung gegenüber dem Irakkrieg der Vereinigten Staaten.

Während sich die vier Staats- und Regierungschefs als entschiedene Kritiker der militärischen Intervention der USA unter dem Prätext einer „humanitären Intervention“[28] im Irak hervortaten, unterstützten das durch seine „special relationship“ zu den USA verpflichtete Vereinigte Königreich sowie die konservativen Regierungen Spaniens, Italiens und der Niederlande das Vorgehen der USA und entsandten wenig später auch nennenswerte eigene Truppenkontingente in den Irak. Es fand sich also in Brüssel exakt die Schnittmenge derjenigen Staaten zusammen, die sowohl als Beteiligte am Eurokorps bereits eine Vorreiterrolle in der europäischen Verteidigungszusammenarbeit eingenommen hatten, als auch den Irakfeldzug der USA ablehnten [29].

In der Abschlusserklärung des „Pralinengipfels“ wurde konzeptuell auszugsweise folgendes festgehalten:

1. Die EU muss über eine glaubwürdige Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) verfügen. Glaubwürdig – und damit wirksam – ist Diplomatie nämlich nur, wenn sie sich auf wirksame zivile und militärische Fähigkeiten stützen kann. Die transatlantische Partnerschaft bleibt für Europa eine grundlegende strategische Priorität.

2. Folgende Grundsätze sollen in den – später allerdings gescheiterten – EU-Verfassungsvertrag aufgenommen werden:

– die Möglichkeit, einer verstärkten Zusammenarbeit (einiger Länder) im Verteidigungsbereich,

– die Errichtung einer „Europäischen Agentur für Entwicklung und Beschaffung militärischer Fähigkeiten“,

– das Konzept einer „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion“ (ESVU); die daran beteiligten Staaten werden insbesondere

a. die Verpflichtung eingehen, einander bei jeder Art von Gefahr Hilfe und Beistand zu leisten und

b. ihre Sicherheits- und Verteidigungsanstrengungen verstärken, insbesondere im Bereich von Investitionen in die militärische Ausrüstung.

3. Initiativen zur gemeinsamen Teilnahme an Einsätzen, die im Rahmen der EU oder der NATO durchgeführt werden, sind:

– eine „Initial-Entry-Fähigkeit“ zur Verbesserung der europäischen schnellen Reaktionsfähigkeit – mit der deutsch-französischen Brigade als Kern, in die belgische Kommandoteile und luxemburgische Aufklärungselemente integriert werden,

– ein „Europäisches Strategisches Lufttransportkommando“, das bis spätestens Juni 2004 errichtet werden soll, sowie

– ein „Planungs- und Führungsstab“ für Einsätze der Union, der im Einzelfall durch nationales Personal verstärkt wird.

4. Die ESVU steht allen derzeitigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten offen [30].

Dieses Gipfeltreffen und die darauffolgenden Diskussionen gaben einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung der ESVP, wenngleich das Konzept der ESVU „tel quel“ nicht mehr weiter verfolgt wurde. Jedenfalls offenbarte der Vorstoß der Vier einen dringenden Handlungsbedarf, worauf der Europäische Rat beim damaligen Hohen Vertreter für die GASP, Javier Solana, die Formulierung einer „Europäischen Sicherheitsstrategie“ (ESS) in Auftrag gab.

Dieses Konzept einer „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion“ (ESVU), das in der Folge keine weitere Gefolgschaft fand, darf aber nicht mit der von der Kommission in ihrem Reflexionspapier vom 7. Juni 2017 vorgeschlagenen „Sicherheits- und Verteidigungsunion“ verwechselt werden, auf das nachstehend noch eingegangen wird [31].

 

4.3. Die „Europäische Sicherheitsstrategie“ (EES) (2003)

Gem. Art. 26 EUV bestimmt der Europäische Rat die strategischen Interessen der Union. Dementsprechend verabschiedete er am 12. Dezember 2003 – auf der Basis des Entwurfs, den der frühere Hohe Vertreter, Javier Solana, im Juni 2003 dem Europäischen Rat in Thessaloniki vorgelegt hatte – die „Europäische Sicherheitsstrategie“ (ESS) mit der Bezeichnung „Ein sicheres Europa in einer besseren Welt“ [32]. Die Strategie nennt als Hauptbedrohungen Europas den Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, „failed states“, hybride Konflikte und organisierte Kriminalität. Das Aufgabenspektrum zur Lösung dieser Probleme umfasst humanitäre Rettungseinsätze, friedenserhaltende Maßnahmen („peace-keeping measures“), Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung („peace-enforcement measures“), die Unterstützung von Drittstaaten, die Entwaffnung von Konfliktparteien uam.

Im Juni 2015 wurde die Hohe Vertreterin Federica Mogherini vom Europäischen Rat beauftragt, den Entwurf für eine neue Strategie der Außen- und Sicherheitspolitik der Union vorzulegen. Sie begnügte sich dabei aber nicht mit einer bloßen Aktualisierung und Fortschreibung der ESS 2003, sondern legte am 28. Juni 2016 dem Europäischen Rat eine neue „Globale Strategie der EU“ (EUGS)[33] vor, auf die nachstehend noch näher eingegangen wird [34].

 

4.4. Das Aufstellen von Gefechtsverbänden („battle groups“) (2004)

Als sich abzeichnete, dass die im Rahmen des „European Headline Goal“ im Dezember 1998 in Saint Malo beschlossene EU-Eingreiftruppe (Rapid Reaction Force, RRF) im Umfang von 50.000 bis 60.000 Mann im Jahr 2003 nicht einsatzfähig sein würde, wurde auf dem britisch-französischen Gipfel in Le Touquet am 4. Februar 2003 die Idee der Einsetzung einer Infanterie-Kampfgruppe geboren. Unter Hinweis auf die Erfahrungen der im Juni 2003 gestarteten EUFOR-Mission ARTEMIS im Kongo [35] beschloss der Rat der EU am 17. Juni 2004 den Aufbau von EU-„battle-groups“ im Rahmen der Erfüllung des Headline Goals 2010. Bereits im November 2012 konkretisierten die Verteidigungsminister der EU-Mitgliedstaaten diese Planung mit der Benennung der ersten Verbände. Als Erstbefähigung (Initial Operation Capability, IOC) wurde ab 2005 zunächst je eine „battle-Group“ einsatzbereit gehalten, mit der vollen Einsatzfähigkeit (Full Operation Capability, FOC) seit Januar 2007 sind es nunmehr zwei „battle-groups“ pro Halbjahr [36].

Eine „battle-group“ ist ein nicht dauerhaft bestehender Kampfverband, der für jeweils ein halbes Jahr aufgestellt wird, im Kern aus einem Infanterieverband in Bataillonsstärke und einem Führungselement besteht und damit über eine Gesamtstärke von ungefähr 1.500 Mann verfügt. Sie ist für Erstmissionen in Krisenregionen gedacht und soll die nötigen Voraussetzungen für weitere Einsätze schaffen. Die „battle-groups“ sollen innerhalb von 10 Tagen einsatzbereit sein und nach weiteren fünf Tagen vor Ort im jeweiligen Krisengebiet eintreffen. Was ihre Reichweite betrifft, ist ein Einsatz-Radius von 6.000 km rund um Brüssel festgelegt. Sie sollen dann 30 Tage lang autark operieren können, wobei bei Bedarf dieser Zeitraum durch entsprechende Unterstützungsmaßnahmen auf 120 Tage ausgedehnt werden kann [37].

Auf der politischen, strategischen Ebene erfolgt die Führung der „battle-groups“ durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) der Union, militärisch liegt die Verantwortung bei einem Operation Commander, der in der Regel von der „lead nation“ gestellt wird.

Mit den „battle-groups“ will die EU im Rahmen der vorerwähnten „Europäischen Sicherheitsstrategie“ (2003) ihre Fähigkeit verbessern, um nach einer entsprechenden politischen Entscheidung auch rasch militärisch auf Krisen und Konflikte reagieren zu können. Mögliche Einsatzfälle finden sich im gesamten erweiterten Einsatzspektrum von „Petersberg-Maßnahmen“ iSv Art. 43 EUV. Die EU-„battle-groups“ stellen keine Konkurrenz zur Schnellen Eingreiftruppe der NATO („NATO Response Force“, NRF) dar, die im November 2002 eingerichtet wurde, sondern sollen diese so weit als möglich ergänzen.

Im Hinblick auf die Stärkung des Instrumentariums für die Krisenreaktion der Union ist sich der Europäische Rat einig, dass die Entsendung von „battle-groups“ dauerhaft als gemeinsame Kosten zu Lasten des durch die EU verwalteten Mechanismus „Athena“ gehen sollte. Er fordert den Rat außerdem nachdrücklich dazu auf, seine Arbeiten an einer besseren Reaktionsbereitschaft der zivilen Krisenbewältigung zu beschleunigen [38].

 

4.5. Das Konzept der „Synchronized Armed Forces Europe“ (2008)

Das „Synchronized Armed Forces Europe“ (SAFE)-Konzept wurde am 10. November 2008 vom damaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, auf der 7. Berliner Sicherheitskonferenz vorgestellt, am 21. Januar 2009 vom Auswärtigen Ausschuss des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit angenommen und in der Folge von diesem in den Jahresbericht des Europäischen Parlaments zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (2009)[39]  eingefügt. SAFE bezeichnet ein Konzept für eine immer engere Verzahnung und Synchronisierung der Streitkräfte der Mitgliedstaaten der Union im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, das auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme (opt-in-Modell) beruht. In weiterer Folge entfaltete das SAFE-Konzept aber keine wie immer gearteten praktischen Konsequenzen.

 

4.6. Der „Verhaltenskodex zu ,Pooling‘ & ,Sharing‘“ (2012)

Aufgrund der schrumpfenden Verteidigungsbudgets der EU-Mitgliedstaaten wächst der Druck zur rüstungs- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit – „Pooling“ und „Sharing“ (P&S) genannt – um damit die verteidigungspolitische Situation der einzelnen Mitgliedstaaten zu verbessern. Unter „Pooling“ ist dabei die gemeinsame Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsgütern, aber auch die koordinierte Bereitstellung, Steuerung oder Nutzung von militärischen Fähigkeiten zu verstehen. Beispiele für gemeinsame Anschaffungen sind etwa die AWACS-Radarflugzeuge oder die Kommandostrukturen der NATO.

„Sharing“ geht diesbezüglich noch einen Schritt weiter und bezieht sich auf den gemeinsamen Besitz einer militärischen Fähigkeit, wie zB einer Raketenabwehr oder von Spezialflugzeugen zur Luftbetankung uam sowie, ganz allgemein, die Übernahme einer militärtechnischen Aufgabe für andere. Geschieht dies dauerhaft, können die Partner die Anschaffungskosten für diese Fähigkeit einsparen. Beispielweise überwacht Deutschland den Luftraum über der Nordsee (Air Policing) und entlastet damit die Niederlande. Im Baltikum wiederum übernehmen die NATO-Staaten abwechseln den Schutz des Luftraums, sodass die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, die Kosten für eine eigene Luftwaffe einsparen können [40]. Im Grunde sind beide Konzepte aber bewusst vage definiert, um damit ein breites Spektrum von Kooperationsfeldern und Projekten mit sehr unterschiedlichen Anspruchsniveaus abzudecken.

Seit 2010 erleben bi- und multilaterale P&S-Initiativen unter den EU-Mitgliedstaaten eine Renaissance. Die wichtigsten sind der franko-britische Verteidigungspakt, die Kooperation der vier Visegrád-Staaten, das „Weimarer Dreieck“[41] und der „Gent-Prozess“[42]. P&S findet großteils im Rahmen der 2004 gegründeten Europäischen Verteidigungsagentur (EDA)[43] statt, an der alle EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme Dänemarks, mitwirken. Der politische Anstoß für das P&S-Konzept in der EDA erfolgte durch den Beschluss der 26 Verteidigungsminister in Gent im September 2010, eine vertiefte Zusammenarbeit im militärischen Bereich einzugehen. Auf der Basis einer Liste mit über 200 Kooperationsideen präsentierten die Verteidigungsminister Ende 2011 schließlich elf erste konkrete P&S-Projekte und benannten auf einem Folgetreffen am 19. November 2012 weitere mögliche Projekte [44]. Dabei nahmen die 26 Verteidigungsminister der EU-Mitgliedstaaten auch den Verhaltenskodex zu „Pooling“ und „Sharing“ (Code of Conduct on Pooling & Sharing) [45] an, der auf ein Mainstreaming des P&S-Konzepts in den nationalen Planungs- und Entscheidungsprozessen hin abzielt.

Auf der NATO-Ebene wird diese Sicherheits- und Verteidigungskooperation „Smart Defence“ genannt, deren Projekte in sieben Kategorien – Vorbereitung/Training (Prepare), Fähigkeitsprojektion (Project), Feindkontakt (Engage), Durchhaltefähigkeit (Sustain), Konsultation und Führung (Consult, Command & Control), Schutz von Truppen und Einrichtungen (Protect) und Informationsmittel (Inform) – unterteilt werden. Ende 2012 bestanden 146 multinationale „Smart Defence“-Projekte, wobei das durchschnittliche Ambitionsniveau markant höher war als das, das bei den P&S-Projekten im Schoß der EU festgestellt werden konnte [46].

 

4.7. Die „Europäische Sicherheitsagenda“ (2015)

Als Reaktion auf die zunehmenden Bedrohungen, die nicht nur immer vielfältiger und internationaler, sondern auch bereichsübergreifender Natur sind, sind alle Organe der Union übereingekommen [47], dass man eine erneuerte Strategie der inneren Sicherheit für die nächsten Jahre benötige. Wie Jean-Claude Juncker, als Kandidat für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission, in seinen politischen Leitlinien vom 15. Juli 2014 erklärte, ist die „Bekämpfung von grenzübergreifender Kriminalität und Terrorismus (…) eine gemeinsame europäische Aufgabe. Wir müssen hart gegen organisierte Kriminalität wie Menschenhandel, Schleuserkriminalität und Cyberkriminalität vorgehen“[48].

In der Folge stellte die Kommission am 28. April 2015 die „Europäische Sicherheitsagenda“[49] vor, bei der es sich um eine gemeinsame Agenda der Union und ihrer Mitgliedstaaten handelt, die zu einem „Raum der inneren Sicherheit“ in der Union führen soll, in dem der Einzelne, in vollem Einklang mit den Grundrechten, geschützt wird. Dabei soll sichergestellt werden, dass die interne und externe Dimension der Sicherheit exakt ineinandergreifen. Schwerpunktthemen der Agenda sind Terrorismus, organisierte Kriminalität und Cyberkriminalität, als miteinander verknüpfte Bereiche mit einer ausgeprägten grenzübergreifenden Dimension, bei deren Bekämpfung die Union einen entscheidenden Beitrag leisten kann. Die Sicherheitsagenda löst die EU-Strategie der inneren Sicherheit [50] aus 2010 ab und stellt ein wichtiges Element der vom Rat am 25. Juni 2015 angenommenen erneuerten Strategie der inneren Sicherheit der EU (2015-2020) dar [51].

Die gemeinsame Konzeption der „Europäischen Sicherheitsagenda“ für die EU und ihre Mitgliedstaaten fußt auf der Beachtung von fünf zentralen Grundsätzen [52] sowie der Bereitschaft aller beteiligten Akteure – seien es die EU-Organe und -Agenturen [53], die Mitgliedstaaten sowie die nationalen Strafverfolgungsbehörden – die bestehenden oder neu zu entwickelnden Instrumente umfassend anzuwenden, um den Mehrwert der EU-Maßnahmen für den (a) Informationsaustausch, (b) die operative Zusammenarbeit und (c) die sonstige Unterstützung zu maximieren.

– Ad (a): Was den besseren Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden betrifft, so sollen die nachstehend genannten Einrichtungen und Instrumente intensiver genutzt werden: das Schengener Informationssystem (SIS II), die Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD), das Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (AFIS), das Prüm-System für einen automatisierten Abgleich von DNA-Profilen [54], die Fingerabdruckdaten und KfZ-Zulassungsdaten, das System für Fluggastdatensätze (PNR), das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) uam. Daneben überprüft die Kommission den etwaigen Mehrwert eines Europäischen Kriminalaktennachweises (EPRIS) sowie den eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich (CISE), in dem relevante Sicherheitsdaten in den Bereichen Seeräuberei, Terrorrisiken, Waffen- und Drogenschmuggel, Menschenhandel, Umweltverschmutzung, Katastrophenschutz und Naturkatastrophen uam effektiver ausgetauscht werden können.

– Ad (b): Was die Verstärkung der operativen Zusammenarbeit betrifft, so koordinieren die Mitgliedstaaten ihre operativen Maßnahmen bereits im Rahmen des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität, wobei der „Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ (COSI) eine maßgebliche Rolle spielt. Ein praktisches Beispiel dafür war die im September 2014 von Europol koordinierte Operation „Archimedes“ zur Zerschlagung organisierter krimineller Gruppen, an der Strafverfolgungsbehörden aus 34 Ländern teilnahmen und die europaweit zur Festnahme von mehr als 1.000 Personen führte [55].

– Ad (c) Was die sonstigen Unterstützungen betrifft, so unterstützt die Union sicherheitsrelevante Maßnahmen durch Schulungen [56], Finanzierung und Förderung der einschlägigen Forschung.

 

4.8. Die „Europäische Sicherheitsunion“ (2016)

Die Sicherheit der EU gehört zu den 10 Schwerpunkten der Juncker-Kommission. Diesen Umstand formulierte Kommissionspräsident Juncker bereits in seinen Politischen Leitlinien vom 15. Juli 2014 sowie in seiner Rede zur Lage der Union vom 14. September 2016 [57]. Nach den Anschlägen in Brüssel am 22. März 2016 forderte Juncker erstmals explizit die Errichtung einer Sicherheitsunion, die auf der Grundlage der vorerwähnten „Europäischen Sicherheitsagenda“ (2015) aufgebaut werden soll [58]. Für die Errichtung einer solchen „echten und wirksamen“ EU-Sicherheitsunion legte die Kommission in der Folge am 20. April 2016 sowohl eine Mitteilung [59] als auch einen eigenen Zeitplan [60] vor und Präsident Juncker betraute im September 2016 das britische Kommissionsmitglied Julian King mit den speziellen Agenden der Sicherheitsunion.

Aufbauend auf den drei Handlungsschwerpunkten der Europäischen Sicherheitsagenda – Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität – konzentriert sich die Mitteilung der Kommission über eine Sicherheitsunion inhaltlich auf den Bereich Terrorismusbekämpfung und schlägt dafür eine Reihe spezieller Maßnahmen vor. Am 21. Dezember 2016 nahm die Kommission ein weiteres Paket einschlägiger Maßnahmen an [61], durch das die Union in die Lage versetzt werden soll, die Finanzierung von Terrorismus und organisierter Kriminalität wirksamer zu bekämpfen. Daneben will die Kommission aber auch das Schengener Informationssystem (SIS II+) stärken, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Straftäter und Gefährder technisch und operativ zu verbessern. Das SIS ist mit 2,9 Mrd. Abfragen im Jahr 2015 das am häufigsten verwendete Informationsaustauschsystem für Sicherheit und Grenzmanagement in Europa [62].

Am 15. März 2017 wiederum verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat, gestützt auf Art. 83 Abs. 1 AEUV, die Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung [63], mit der sie – nach nunmehr 15 Jahren – sowohl den Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung [64] als auch den Beschluss 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten [65] entsprechend änderten [66].

In ihrem zehnten Fortschrittsbericht zur „Europäischen Sicherheitsunion“ vom 7. September 2017 [67] stellt die Kommission diesbezüglich fest, dass alle sowohl in der Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union 2016, als auch im Arbeitsprogramm der Kommission für 2017 vorgeschlagenen sicherheitspolitischen Maßnahmen definitiv umgesetzt wurden.

 

4.9. Der „Gemeinsame Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen“ (2016)

Im Anschluss an die Aufforderung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 18. Mai 2015 [68] und einer weiteren Erinnerung des Europäischen Rates vom 26. Juni 2015 [69] erstellte die Hohe Vertreterin für die GASP, Federica Mogherini, in enger Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen und der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) sowie in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten der Union den „Gemeinsamen Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen“ [70], der praktikable Vorschläge zur Unterstützung bei der Bewältigung hybrider Bedrohungen und zur Stärkung der Resilienz der EU und ihrer Mitgliedstaten sowie der Partner enthält.

Damit soll ein ganzheitlicher Ansatz gefördert werden, der es der Union ermöglicht, in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten durch Schaffung von Synergien zwischen allen einschlägigen Instrumenten und durch Förderung einer engen Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteuren speziell Bedrohungen hybrider Natur abzuwehren. Die vorgeschlagene Strategie konzentriert sich auf folgende Elemente: Verbesserung des Bewusstseins für hybride Bedrohungen, Stärkung der Resilienz sowie Prävention, Krisenreaktion und Rückkehr zur Normalität.

Gleichzeitig wurden 22 konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen eingeführt, um die Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu stärken. Ebenso wurde 2016 beim Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) eine Analyseeinheit für hybride Bedrohungen eingerichtet, die sich eng mit der entsprechenden Einheit in der NATO austauscht. Ganz allgemein stellte Kommissarin Elżbieta Bieńkowska in diesem Zusammenhang fest, dass die EU-Mitgliedstaaten und die NATO „in noch nie dagewesenem Umfang“ zusammenarbeiten [71].

In dem am 19. Juli 2017 vorgelegten Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen zur Abwehr hybrider Bedrohungen stellte die Hohe Vertreterin Federica Mogherini fest, dass bei allen 22 Maßnahmen erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Die Union ist stärker sensibilisiert und die Mitgliedstaaten verbesserten ihren Informationsaustausch über diese immer größeren Sicherheitsbedrohungen, die häufig aus einer Kombination konventioneller und unkonventioneller Methoden resultieren. Die Bandbreite reicht dabei von Terrorismus und Cyberangriffen bis hin zu Desinformationskampagnen und Medienmanipulationen. Auch beim Schutz kritischer Infrastrukturen in Bereichen wie Verkehr, Energie, Cybersicherheit und dem Finanzsystem sowie bei der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung kann die Union gute Ergebnisse vorweisen [72].

– Teil II: Sicherheits- und verteidigungspolitische Konzepte der EU im Rahmen der ESVP/GSVP. Verschlungene Wege im „semantisch-begrifflichen Irrgarten“ der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (EU-Infothek, 18.10.2017)


[1] Weidenfeld, W. Europa – der Kontinent strategischer Sprachlosigkeit – 60 Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge, EUZ 4/2017, S. 84 ff.

[2] Weltweit lassen sich gegenwärtig über 40 größere Krisenlagen diagnostizieren.

[3] Juncker will gemeinsame europäische Armee, Interview in Welt am Sonntag, vom 8. März 2015 (https://www.news.at/a/juncker-europaeische-armee-forderung); Juncker fordert Aufstellung einer europäischen Armee, Spiegel online, vom 8. März 2015 (//www.spiegel.de/politik/ausland/juncker-fordert-aufstellung-einer-europaeische-…); Juncker fordert europäische Armee, DiePresse.com, vom 8. März 2015 (//diepresse.com/home/ausland/eu/4680223/Juncker-fordert-europaeische-Armee); Balzli, B. – Jungholt, T. – Schiltz, C. – Tauber, A. Kommissionschef Juncker fordert eine EU-Armee, welt.de, vom 8. März 2015 (https://www.welt.de/politik/deutschland/article138169533/Kommissionschef-Juncker-…).

[4] Europa soll gemeinsam marschieren, news.at, vom 25. Februar 2015; https://www.news.at/a/europaeische-armee-vorschlag).

[5] Ukraine-Krise, Nato will Eingreiftruppe für Osteuropa mehr als verdoppeln, vom 5. Februar 2015; //www.spiegel.de/politik/ausland/krise-zwischen-russland-und-ukraine-nato-will

[6] Siehe dazu Hummer, W. Die Sprache im Recht. Schnittstellen juristischer Semantik, in: Schmidt-Hahn, C. (Hrsg.), Sprache(n) als Europäisches Kulturgut. Languages as European Cultural Asset (2012), S. 73 ff.

[7] Vgl. das Prozedere zur Herbeiführung einer „gemeinsamen Verteidigung“ in Art. 42 Abs. 2 UAbs. 2 EUV.

[8] Lediglich Dänemark nimmt an der EDA nicht teil; vgl. dazu nachstehend unter Punkt 4.6.

[9] Europäischer Verteidigungs-Aktionsplan; COM(2016) 950 final, vom 30. November016, S. 4.

[10] Europäischer Verteidigungs-Aktionsplan (Fn. 9), S. 4.

[11] Europäische Kommission, Europa verteidigen, o. J. S. 1.

[12] Briani, V. The Costs of Non-Europe in the Defence Field, Istituto Affari Internazionali and Centre for Studies on Federalism (2013), zitiert nach Kommission (Hrsg.), Zur Verteidigung Europas. Integrierte Verteidigungsfähigkeiten als Antwort auf Europas strategischen Moment, EPSC Strategiepapiere Nr. 4/2015, vom 15. Juni 2015, S. 4.

[13] Vgl. dazu Kommission (Hrsg.), Reflexionspapier über die Zukunft der Europäischen Verteidigung, COM (2017) 315, vom 7. Juni 2017, S. 9; Hauser, G. Europa und die EU, in: Jedlaucnik, H. (Hrsg.), Zur strategischen Lage. Jahresmitte 2017, ISS Aktuell 4/2017, S. 16.

[14] Juncker, J.-C. Europa – ein Friedensprojekt zur Verteidigung der Europäer, Wiener Zeitung, vom 8. Juni 2017, S. 2.

[15] Kommission (Hrsg.), Zur Verteidigung Europas (Fn. 12), S. 7.

[16] Europäische Kommission, Europa verteidigen. Für eine stärkere EU-Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung (2017), S. 2.

[17] Europäische Kommission, Europa verteidigen (Fn. 16), S. 2.

[18] Siehe dazu die beiden Erklärungen Nr. 13 und 14 zur GASP in der Schlussakte von Lissabon; ABl. 2016, C 202, S. 343; vgl. Hummer, W. Österreichs Bemühungen um eine Teilnahme an der europäischen Integration von 1948 bis 2015. Eine neutralitäts- und verfassungsrechtliche Bestandsaufnahme, in: Wirtschaftspolitische Blätter 2/2015, S. 265 ff. (279 ff.); Schmalenbach, K. Unionsrecht und Neutralität, in: Griller/Kahl/Kneihs/Obwexer (Hrsg.), 20 Jahre EU-Mitgliedschaft Österreichs (2015), S. 291 ff. (300 ff.).

[19] ZB Schmalenbach, Unionsrecht und Neutralität (Fn. 18), S. 308 ff.; CR/Cremer, Art. 42 EUV Rn. 8.

[20] ZB Algieri, F. – Kammel, A. Die GSVP nach Lissabon, in: Pucher/Frank (Hrsg.), Strategie und Sicherheit 2011. Globale Herausforderungen – globale Antworten (2011), S. 476; Woschnagg, G. Auswirkungen europäischer Entwicklungen auf das österreichische Bundesheer, in: Pucher/Frank (Hrsg.), Strategie und Sicherheit 2011 (op. cit.), S. 565; Pechstein/Nowak/Häde (Hrsg.), Frankfurter Kommentar, EUV, GRC, AEUV, Bd. 1 (2017), Heintschel v. Heinegg, Art. 42 EUV Rn. 44.

[21] Vgl. dazu nachstehend unter Punkt 4.16.

[22] Vgl. dazu nachstehend unter Punkt 4.4.

[23] Vgl. Meckel, M. Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik – die EU als „global player?“, in: EuroFokus, Oktober 1999, vom 20. 10. 1999.

[24] Anhang III der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Köln, vom 3./4. Juni 1999;

[25] Nunmehr verankert in Art. 43 Abs. 1 EUV.

[26] Politik und Zeitgeschichte; https://crp-infotec.de./eu-esvu-sicherheits-und-verteidigungsunion/

[27] Das Konzept einer „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion“ (ESVU) wurde erstmals am 22. November 2002 von Dominique de Villepin und Joschka Fischer vorgeschlagen; Wikipedia, Europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion.

[28] Zur „humanitären Intervention“ und zum R2P-Konzept vgl. allgemein Hummer, W. Die Europäische Union und R2P im Hinblick auf den internationalen Schutz von Menschenrechten, in: Staack/Krause (Hrsg.), Schutzverantwortung in der Debatte. Die „Responsibility to Protect“ nach dem Libyen-Dissens (2015), S. 77 ff.

[29] Wikipedia, Pralinengipfel.

[30] https://crp-infotec.de/eu-esvu-sicherheits-und-verteidigungsunion/

[31] Vgl. dazu nachstehend unter Punkt 4.15.

[32] Rats-Dok. 15895/03; //www.agfriedensforschung.de/themen/Europa/strategie.html

[33] https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage_en

[34] Siehe dazu nachstehend unter Punkt 4.10.

[35] Die Operation Artemis, als erste autonom von der EU geführte Militäraktion mit insgesamt ca. 2.000 Mann, zeigte auf, dass die Union auch über den 6.000 km-Radius hinaus in der Lage ist, einen erfolgreichen militärischen Einsatz zu führen.

[36] Die seit 2007 voll einsatzfähigen EU-„battle-groups“ wurden bisher noch nie in eine EU-

Mission entsendet.

[37] Siehe Wikipedia, EU-Battlegroup.

[38] EUCO 8/17, vom 23. Juni 2017, S. 5.

[39] https://de.wikipedia.org/wiki/Synchronized_Armed_Forces_Europe

[40] Mölling, C. Pooling und Sharing in EU und Nato, SWP-Aktuell 25, Mai 2012, S. 1 ff.

[41] Vgl. Hummer, W. Versetzt Polen dem „Weimarer Dreieck“ den Todesstoß? Konsequenzen der Einleitung eines „Vor Artikel 7-Verfahrens“ gegen Polen, Europäische Rundschau 2016/1, S. 41 ff.

[42] Mölling, Pooling und Sharing in EU und Nato (Fn. 40), S. 2.

[43] Vgl. EDA, Good Progress of EDA Pooling & Sharing Projects, 19. November 2012.

[44] Für die Erstprojekte 2011 und die Zweitprojekte 2012 siehe Möckli, D. Pooling and Sharing, Smart Defence und die Schweiz, CSS Analysen zur Sicherheitspolitik, ETH Zürich, Nr. 126, Dezember 2012, S. 2.

[45] EDA, Code of Conduct on Pooling and Sharing; www.eda.europa.eu/docs/news/code-of-conduct.pdf

[46] Möckli, D. Pooling and Sharing, Smart Defence und die Schweiz (Fn. 44), S. 3.

[47] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27. Juni 2014 (EUCO 79/14); Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2014 (2014/2918) und Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Dezember 2014 zur Entwicklung einer erneuerten Strategie der inneren Sicherheit der EU.

[48] Juncker, J.-C., Ein neuer Start für Europa: Meine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel. Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission, Rede zur Eröffnung der Plenartagung des Europäischen Parlaments, Straßburg, 15. Juli 2014, S. 10.

[49] COM(2015) 185 final.

[50] EU-Strategie der inneren Sicherheit: Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa, KOM(2010) 673.

[51] EUCO 22/15.

[52] COM(2015) 185 final, S. 3 ff.

[53] Europol, Frontex, Eurojust, eu-LISA, CEPOL, EMCDDA uam.

[54] Vgl. allgemein Hummer, W. Der Vertrag von Prüm – Schengen III?, Europarecht 4/2007, S. 517 ff.; siehe Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 (ABl. 2008, L 212, S. 1 ff.) und Beschluss 2008/616/JI des Rates vom 23. Juni 2008 (ABl. 2008, L 210, S. 12 ff.).

[55] COM(2015) 185 final, S. 10.

[56] ZB durch die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) oder das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN).

[57] Vgl. European Commission (ed.), A European Agenda on Security. State of Play: December 2016.

[58] Kommission, Pressemitteilung vom 23. März 2016.

[59] Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus und die Weichenstellung für eine echte und wirksame Sicherheitsunion, COM(2016) 230 final; Europäische Sicherheitsagenda: Auf dem Weg zu einer Sicherheitsunion; Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/16/1445, vom 20. April 2016.

[60] COM(2016) 230 final Annex 1.

[61] Vgl. dazu Sicherheitsunion: Kommission verschärft Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung; Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/16/4401 vom 21. Dezember 2016.

[62] Sicherheitsunion: Kommission will Terrorismus wirksamer bekämpfen, https://ec.europa.eu/germany/news/sicherheitsunion-kommission-will-terrorismus-wir

[63] ABl. 2017 L 88, S. 6 ff.

[64] ABl. 2002 L 164, S. 3 ff.

[65] ABl. 2005 L 253, S. 22 ff.

[66] Vgl. dazu Hummer, W. Terrorismusbekämpfung in der Europäischen Union – Rahmenbedingungen, Strategien und Zuständigkeiten, Zeitschrift für Europarechtliche Studien (ZEuS) 2/2017, S. 145 ff.

[67] COM(2017) 466 final, S. 11.

[68] Schlussfolgerungen des Rates zur GSVP vom 18. Mai 2015; Consilium 8971/15.

[69] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015; EUCO 22/15.

[70} JOIN(2016) 18 final, vom 6. April 2016.

[71] Abwehr hybrider Bedrohungen. EU-Staaten sind deutlich besser gewappnet als vor einem Jahr, EU-Nachrichten Nr. 13, vom 27. Juli 2017, S. 5.

[72] Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, Bericht: EU macht Fortschritte bei Bekämpfung von hybriden Bedrohungen, vom 19. Juli 2017.

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