Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt) Wie „Die Presse“ am 9.4.2020 berichtet, sollen die geheimen Daten, welche Personen mit Corona infiziert sind, an die politisch gewählten Bürgermeister übermittelt werden, und NICHT an die eigentlich zuständigen und an die Verschwiegenheitspflicht gebundenen Hausärzte. Angeblich verbietet das Datenschutzgesetz die Weitergabe von derartigen …
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