Donnerstag, 25. April 2024
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Jahrelange strafrechtliche und mediale Verfolgung eines Unschuldigen: KRONE berichtet über Bischof Dr. Alois Schwarz

Bischof Dr. Alois Schwarz, Bild © Melounge, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt) / Dompfarre St. Pölten, Bild © Bwag, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt)

Dass St. Pöltens Bischof Alois Schwarz ein reines Gewissen hat, wissen wohl niemand besser als der liebe Gott und er selbst! Jetzt ist es aber auch juristisch amtlich. Der umgängliche Oberhirte der Diözese ist ab sofort von allen ihm vorgeworfenen Delikten rehabilitiert beziehungsweise rechtskräftig freigesprochen!

„Ich habe auf die irdische Gerechtigkeit vertraut und wohl auch mit Gottes Hilfe meine Schuldlosigkeit bewiesen. Denn ich hatte immer ein reines Gewissen“,

schilderte Schwarz im „Krone“-Interview, kurz nachdem ihm von seinem Anwalt das letztinstanzliche Urteil des Wiener Landesgerichtes zugestellt worden war.

Weitere Ermittlungen unzulässig

Unmissverständlich und wörtlich heißt es im Schriftstück: „Weitere Finanz-Ermittlungen gegen Bischof Alois Schwarz sind unzulässig.“ Damit muss auch die Kärntner Finanz zähneknirschend eingestehen, dass gegen den bei den Gläubigen im weiten Land so beliebten Seelenhirten nichts mehr vorliegt. Wie berichtet, hatten die Juristen nach Einstellung der ersten Ermittlungen im südlichen Bundeslandes einen Fortführungsantrag bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gestellt. Vom Vorwurf der Untreue war Schwarz bereits im Vorjahr freigesprochen worden – Schwarz: „Gott sei es gedankt!“

Quelle:

Ein Kommentar vorhanden

  1. Und wieder hat die WKStA einen Unschuldigen vorverurteilt.
    Sind sich die Staatsanwälte eigentlich bewusst was die mit Menschen in der Öffentlichkeit betreiben. Strafprozesse, die öffentlich in Medien hoch gespielt werden sind Rufmord.
    Von der Justizministerin hört man nur Floskeln zu den Vorwürfe an die Justiz, sie flüchtet sich in die bevorstehende Digitalisierung sprich den elektronischen Akt. Wie lange dauert das noch bis die Digitalisierung im Justizministerium umgesetzt wird. Es erweckt den Anschein, dass der elektronische Akt keine Eile hat.

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