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Die Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten, Mag. Birgit Eisenmagen, teilte gestern auf APA-Anfrage mit, dass der Antrag auf Enthaftung, welchen die Verteidiger des Julian Hessenthaler eingebracht haben, vom Landesgericht St. Pölten abgelehnt wurde. Die Verteidigung habe Beschwerde gegen diese Entscheidung eingebracht.