Montag, 29. April 2024
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Ibiza-Untersuchungsausschuss: Peter Bartholds Lügengebilde zerfällt

KR Peter Barthold, Bild © Apa/Georg Hochmuth / Dr. Stephanie Krisper, Bild © Parlamentsdirektion, Photo Simonis / Ibiza-U-Ausschuss, Bild © Parlamentsdirektion, Thomas Jantzen

Peter Barthold hat das getan, was beim Pokern üblich ist – er hat geblufft. Aber, wie immer deutlicher zum Vorschein kommt, hat Peter Barthold dabei mit falschen Karten gespielt.

Was bei jemandem, der selbst ein vom Drang zum Casino-Glücksspiel Getriebener ist, an sich nicht überrascht. Die Dimension an Aufwand, den er damit verursacht hat, und die unverdiente Aufmerksamkeit, die er damit erreicht hat, sind dann aber doch bemerkenswert.

Bild © Novomatic AG

Politikern und Journalisten hat er eingeredet, er habe brisantes Material über die Novomatic. Die Prüfung durch Insider ergab aber, dass dieses Material bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war, das Barthold gegen die Novomatic verloren hat, und das zu strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Novomatic geführt hat, die aber eingestellt wurden.

Getäuschte Politiker, insbesondere von NEOS, aber auch Die Grünen und SPÖ, hat er dazu gebracht, dass er als Auskunftsperson vor den Ibiza-Untersuchungsausschuss geladen wird. Damit hat er sich interessant gemacht.

Diesen Umstand wollte Barthold nutzen, um von der Novomatic einen unredlichen Vermögensvorteil zu erlangen, ist jener Mann überzeugt, der zu Bartholds Gesprächspartner wurde, bevor Barthold vom Ibiza-Untersuchungsausschuss einvernommen wurde, und dabei unfreiwillig eine zentrale Rolle in Bartholds Falschspiel erlangte.

Barthold einzuvernehmen erwies sich letztlich als vergebliche Mühe, weil Barthold nichts Wesentliches zum Untersuchungsgegenstand beitragen konnte. Ein Bluff wird eben oft irgendwann als solcher enttarnt.

Der Versuch, den Eigentümer und den Vorstand des NOVOMATIC-Konzerns – ohne legitime Grundlage – zu einer Zahlung zu bewegen, war von vornherein aussichtslos, und ist – wie Insider meinen – nur mit Selbstüberschätzung Bartholds zu erklären.

Nach Bartholds Fehldarstellung („Aussage“), die er im September 2020 beim Untersuchungsausschuss zum Besten gegeben hat, habe der Gesprächspartner ihn kontaktiert und mitgeteilt, dass er für die Novomatic auftrete, und versucht, ihn zu Gunsten der Novomatic zu einer Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zu bringen. Es sei Barthold angeboten worden, dafür dessen Privatkonkurs zu erledigen, und dafür eine Konkursquote von 40% – und damit rund

€ 420.000,00 – zu finanzieren. Das sei bei einem niederösterreichischen Experten für Konkursrecht, Rechtsanwalt Dr. R.L. so besprochen worden.

Wegen dieser Fehldarstellung des Barthold hat die Staatsanwaltschaft Wien umfangreiche Ermittlungen gegen den zu Unrecht beschuldigten Gesprächspartner eingeleitet. Eine solche Lüge lasse sich meistens nicht in einem Schritt widerlegen, sondern nur stückweise, meint der Verteidiger des Gesprächspartners und beruft sich dabei auf Mark Twain:

„Eine Lüge ist bereits dreimal um die Welt gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht.“

Einen solchen Bluff kann man also aufdecken, aber eben oft erst mit erheblicher Verzögerung, Arbeitsaufwand und damit verbundenen Kosten.

Nun ist Bartholds Darstellung mehrfach widerlegt.

Der Gesprächspartner teilt glaubhaft mit, dass er bei seinem ersten Kontakt mit Barthold klargestellt hat, keinen Kontakt zur Novomatic zu haben und daher NICHT für die Novomatic aufzutreten. Die nähere Prüfung ergab, dass der Gesprächspartner zwar im legalen Glücksspielsektor (als Sicherheitschef des größten österreichischen Casino-Betreibers) tätig war, aber niemals für die Novomatic.

Barthold habe aber die fixe Idee gehabt, zu wissen, dass der Gesprächspartner den Generalsekretär der Novomatic kenne. Ob das eine Annahme durch zwanghafte Autosuggestion oder eine bewusste Masche war, kann dahingestellt bleiben, denn sie ist jedenfalls falsch.

Wie sich aus einem Verhandlungsprotokoll des Handelsgerichts Wien aus vergangenem Mai mit der Zeugenaussage eines von Bartholds Vertrauten ergibt, dem Banker K.K., war die Kontaktaufnahme mit Barthold nicht auf Initiative des Gesprächspartners erfolgt, sondern hatte K.K. auf Wunsch des Barthold den Gesprächspartner gebeten, Barthold telefonisch zu kontaktieren. K.K. stellte außerdem klar, dass es Bartholds Anliegen war, einen Kontakt zur Novomatic herzustellen, um mit dieser eine – wie Barthold es nannte – „Einigung“ zu erzielen. Es ging damit niemand seitens der Novomatic auf Barthold zu, sondern Barthold suchte das Gespräch mit Novomatic.

Der Rechtsanwalt R.L. hat die in seiner Kanzlei – in Anwesenheit des Gesprächspartners mit Barthold – erfolgte Erörterung der Konkurssituation des Barthold genau erzählt und kann einen genauen Aktenvermerk über Ablauf und Inhalt der Erörterung vorweisen, wie er in seiner Anwaltskanzlei standardmäßig erstellt wird (analog zu § 3 der Richtlinie für das Einschreiten der Polizei – nicht auf die Eigensicherung vergessen). Demnach war es kein Thema, wie Barthold den Betrag für die Erfüllung der Konkursquote aufbringt. Der Gesprächspartner hat nur bestätigt, dass das Anwaltshonorar in der Höhe von € 1.200,00 (inkl. USt) für die Erstbesprechung, die Sichtung des Verfahrensstands und der Gesamtsituation sowie die Erstellung des Handlungskonzepts von einer Initiative gegen illegales Glücksspiel bezahlt wird.

Der weitere Hintergrund ist EU-Infothek bekannt: Barthold hatte sich so gegeben, dass er dem illegalen Glücksspiel abschwöre, und es war die Möglichkeit besprochen worden, dass Barthold seine Kenntnisse von der Szene des illegalen Glücksspiels einsetzt, um nun für diese Initiative tätig zu werden. Die Übernahme des Anwaltshonorars sollte eine Hilfe zur Selbsthilfe sein. Als Bartholds wahre Absichten zum Vorschein kamen, waren diese Überlegungen hinfällig.

Das Geld für die Konkursquote hätte nach den Angaben von Barthold übrigens über einen Anwalt aus Wien ausbezahlt werden sollen. Der weiß davon aber nichts.

Barthold instrumentalisierte seine Politiker- und Journalistenkontakte, indem er unter Hinweis darauf meinte, dass die Novomatic sich doch mit ihm einigen und ihm eine bestimmte Summe zahlen solle, sonst könne es für sie unangenehm werden; bei einer solchen Einigung werde er schweigen – worüber bleibt nebulos.

In den Raum stellte er letztlich einen Betrag von € 500.000,00. Der Gesprächspartner teilte ihm seine Einschätzung mit, dass er keinen Grund für die Novomatic sieht, an ihn Geld zu zahlen, zumal er nichts vorbringen kann, was für die Novomatic problematisch sein könnte.

Entlarvend war Bartholds Antwort auf die (Test-) Frage des Gesprächspartners, wie denn wohl die Journalisten und Politiker reagieren würden, wenn Barthold bei einer solchen Einigung dann nichts mehr sage: „Die wissen ja, dass es mir in erster Linie um mich selbst geht“.

Nun hat Barthold sich vor dem Landesgericht Wiener Neustadt mit vollstreckbarem Vergleich gegenüber der Novomatic verpflichtet, Aussagen zu unterlassen, wonach Vertreter von NOVOMATIC ihn aufgefordert hätten bzw. auffordern hätten lassen, vor dem Untersuchungsausschuss positiv über das Unternehmen auszusagen. Damit hat Barthold selbst nicht nur dem wesentlichen Teil seiner Darstellung, sondern seiner Darstellung überhaupt die Grundlage entzogen.

Denn so macht auch die Behauptung, sein Gesprächspartner habe gesagt er komme für Novomatic, keinen Sinn mehr. Denn ein solcher Alleingang ist auszuschließen. Er ist völlig unrealistisch. Weder ist nachvollziehbar, warum er erfolgen sollte, noch warum gegebenenfalls jemand wirklich für die Novomatic so viel Geld aufwenden sollte, ohne dafür einen Vorteil für sie zu erzielen, und ohne davon ausgehen zu können, von ihr dafür Ersatz und ein Honorar zu erhalten.

Letztlich ein untauglicher Versuch und viel Lärm um Nichts. Und – wie der Gesprächspartner bemerkt – ein schaler Nachgeschmack: „Man muss hinterfragen, auf welcher Grundlage Politiker Gesetze beschließen, wenn sie von jemandem wie Barthold Informationen beziehen.“

Bitte lesen Sie dazu auch die Berichte der EU-Infothek:

Links:

Berichte zu KR Peter Barthold betreffend Untersuchungsausschuss:

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