Dienstag, 19. März 2024
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Ibiza-Untersuchungsausschuss: Abg. Hanger (ÖVP) vs. Abg. Brandstätter (NEOS) – Hat NEOS-Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper gelogen?

Dr. Stephanie Krisper, Bild © Parlamentsdirektion, Photo Simonis / Mag. Andreas Hanger, Bild © Parlamentsdirektion, Photo Simonis / Dr. Helmut Brandstätter, Bild © Parlamentsdirektion, Photo Simonis / Ibiza-U-Ausschuss, Bild © Parlamentsdirektion, Thomas Jantzen
Fellner! Live: Andreas Hanger vs. Helmut Brandstätter / Screenshot: Oe24

In der gestrigen Fernsehdebatte zwischen dem ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger und dem Neos-Abgeordneten Helmut Brandstätter auf OE24.TV, die das martialische Attribut „Fernsehduell“ wahrlich verdient, sprach Hanger gegenüber einem zunehmend nervös wirkenden Brandstätter davon, dass Stefanie Krisper im Zusammenhang mit der vom Ibiza-Untersuchungsausschuss vernommenen Auskunftsperson Peter Barthold gelogen habe.

Dies vor dem Hintergrund eines zwischen den NEOS und EU-Infothek vor dem Handelsgericht Wien anhängigen Zivilprozesses.

KR Peter Barthold, Bild © Apa/Georg Hochmuth

Die NEOS klagen EU-Infothek wegen deren Berichterstattung, dass KR Peter Barthold sich über seine Aussagen im U-Ausschuss vorab mit den NEOS abgesprochen hat.

EU-Infothek konnte in diesem Zivilprozess eine richtungsweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien erlangen, dass es unehrenhaft ist, wenn eine Nationalratsabgeordnete eine Auskunftsperson trifft, bevor deren Einvernahme im parlamentarischen Untersuchungsausschuss erfolgt, um mit ihr Themen dieser Einvernahme zu besprechen.

Das Handelsgericht Wien hat in seinem Urteil vom 4. Mai dieses Jahres, womit es die Klage der Neos abgewiesen hat, festgestellt, dass die Abgeordnete Stephanie Krisper, die noch dazu die Vertreterin der Neos im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss ist, sich mit Barthold vor dessen Einvernahme im Ibiza-Untersuchungsausschuss getroffen hat, als Barthold bereits die Ladung zum Untersuchungsausschuss erhalten hatte, und dabei mit ihm vorab dessen Aussage besprochen hat.

Demnach hat sich Krisper unehrenhaft verhalten.

Die NEOS gehen gegen dieses Urteil in Berufung. Angesichts der klaren Beweisergebnisse des Zivilprozesses stellt sich allerdings schon die Frage, ob Krisper gelogen hat.

Nach den EU-Infothek vorliegenden Informationen hat sie nicht gelogen, sondern einiges verschwiegen, was die Bedeutung des Vorschlags von Andreas Hanger aufzeigt, eine Wahrheitspflicht nicht nur für Auskunftspersonen, sondern auch für Abgeordnete des Untersuchungsausschusses zu überlegen. Gemäß einer solchen Wahrheitspflicht muss man zu aufgeworfenen Fragen nicht nur wahrheitsgemäß aussagen, sondern auch vollständig.

Krisper hatte zunächst im Untersuchungsausschuss ihre Kontakte zu Barthold zugestanden, ohne sich beim Zeitraum festzulegen: „Ich habe von Anfang an offengelegt, dass ich mit Herrn Barthold schon lange Kontakt habe […]“.

In ihrer Zeugenaussage vor dem Handelsgericht Wien hatte Sie – nun selbst unter Wahrheitspflicht – das dann im Urteil festgestellte Treffen mit Barthold zugestanden, aber abgestritten, dass dabei Themen des Untersuchungsausschusses besprochen worden seien.

Die Feststellung des Gerichts, dass der Zweck und der Gegenstand dieses Treffens auch die Aussage des Barthold war, hat das Gericht auf Basis der entsprechenden Angaben des Barthold getroffen, wie sie sich aus mehreren anderen Zeugenaussagen ergeben.

Auch ihr betreffendes Klagsvorbringen haben die NEOS übereinstimmend erstattet mit den unpräzisen Behauptungen der Abgeordneten Krisper im Untersuchungsausschuss: „Nun mag es richtig sein, dass Peter Barthold mit Vertreterinnen oder Vertretern der klagenden Partei in Kontakt war, zu keinem Zeitpunkt wurde aber mit ihm seine Aussage im Untersuchungsausschuss besprochen.“

Dieses Vorbringen der NEOS sieht das Handelsgericht Wien als unrichtig an. Am Wort ist jetzt wieder das Oberlandesgericht Wien.

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