Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ibiza-Gate: Mag. Johann Gudenus bringt Strafanzeige gegen Berliner Anwalt des „Detektivs“ ein Redaktion Donnerstag, 23. Juli 2020 Allgemein, Top-Stories 9,777 Ansichten Das Ibiza-Video / Bildmontage: EU-Infothek / Quelle: Spiegel, SZ / Süddeutsche Zeitung Es gilt die Unschuldsvermutung. Weiterleiten Facebook Twitter Google + LinkedIn