Freitag, 29. März 2024
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FALTER und Florian Scheuba produzieren Hörspiel mit Fake-Berichten und „Informationen“ einer rumänischen Märchenerzählerin / Und: Das ehemalige Mandat des Hessenthaler-Anwaltes Dr. Oliver Scherbaum

FALTER, Bild © WhiteTimberwolf, Public domain, via Wikimedia Commons / Florian Scheuba, Bild © Manfred Werner (Tsui), CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt) / Symbolbild Frau / Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Als Ibiza-Aufdecker mit dem Rechercheergebnis von 3 ½ Jahren unbedingter Haft (nicht rechtskräftig) für den Ibiza-Videomacher Julian Hessenthaler sind EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt bösartige und auch verleumderische Hasskampagnen einer kleinen Clique wahrheitsresistenter links-linksdrallig getrimmter Ideologen, die sich in Medien verstecken und auch ähnlich gestrickter Helfer, auch unter den Rechtsvertretern, sehr gut bekannt.

Damit diese kleine Gruppe nicht in Vergessenheit gerät, produziert sie fast täglich irgendwelche Attacken gegen ihre selbstbestimmten Feindbilder.

Florian Scheuba, geheimnisvoll als Lohnschreiber und -Dichter – aus diesen seinen Kreisen finanziert – genießt als Kabarettist Artenschutz.

Unter diesem Schutzmantel erdreistet er sich zu unrichtigen Aussagen, welche stets zu Lasten seiner vermeintlichen ideologischen Feinde gehen: Aktuell beweist er seine Fähigkeiten zur ungenauen, aber anpatzerischen Aussagen in einem Mini-Hörspiel im FALTER, natürlich in Zusammenhang mit seinem „Helden“ Julian Hessenthaler.

Wider klarer Beweislage behauptet er, EU-Infothek hätte an einen der Hauptbelastungszeugen im Hessenthaler-Prozess, „Slaven K.“, ein Info-Honorar bezahlt.

Wahr ist vielmehr, dass dieses Info-Honorar ein Bekannter des „Slaven K.“ im Juni 2019 erhalten hatte.

Wahr ist vielmehr auch, dass „Slaven K.“ erst eineinhalb Jahre SPÄTER zum Zeugen avancierte.

Wider besseres Wissen behauptet Scheuba, dass nach diesem Info-Honorar eine „Fake-Info“ an EU-Infothek erfolgte.

Aus Sicht des Kabarettisten und auch aus Sicht der Anwälte des Julian Hessenthaler sind derartige Behauptungen zwischen „lustig“ und unverantwortlich einzustufen.

Die schlichte Wahrheit zu dieser „gemeinen“, völlig unrichtigen Behauptung ist klar belegt:

EU-Infothek erhielt auf Grund der Chats zwischen Julian Hessenthaler und dem späteren Zeugen „Slaven K.“ die Information über ein Equipment für eine Hanfanlage, welches Julian Hessenthaler in Hallein (Salzburg) in einer Halle eingelagert hat.

Wie aus den Chats zwischen Hessenthaler und Slaven K. zu entnehmen ist, hat Hessenthaler darauf gedrängt, dass dieses Equipment für die Hanfanlage „bis 31. 8.“ anderweitig eingelagert werden müsse.

Diese Tatsache hat EU-Infothek berichtet und auch über den RA DDr. Schimanko dem BK mitgeteilt – auch auf die Dringlichkeit der Überprüfung hingewiesen.

Wie bereits im EU-Infothek-Bericht über die tatsächlichen Aussagen der Hauptbelastungszeugin „H.“ dargestellt, kam es dann – verspätet – zu einem „Fehler“ des LKA Salzburg, welcher einige Monate später durch das BK Wien „geheilt“ wurde.

Auch „H.“ berichtete, dass Julian Hessenthaler ein Grundstück suchen wollte, um diese Hanfanlage in Betrieb zu nehmen.

Obwohl dieser Sachverhalt in der Hauptverhandlung und auch in den Akten geklärt wurde, bleiben der FALTER und Florian Scheuba bei ihrer unwahren Darstellung.

Die rote Linie der Falschinformationen des FALTER und des Florian Scheuba ist damit noch lange nicht zu Ende.

Im „Hörspiel“ wird auch eine seit Jahren im Internet als rumänische Märchenerzählerin herumgeisternde, geifernde, angeblich bei einem Fake-Pressedienst in Irgendwo „akkreditierte Journalistin“ als Quelle weiterer Unwahrheiten genannt.

Diese Dame mit rumänischen Wurzeln hatte sich in den 90-er Jahren als „ausgebildete Buchhalterin“ beworben und war auch kurze Zeit als solche bei einer Firma an gleicher Adresse wie der Verlag des Prof. Gert Schmidt angesiedelt war, beschäftigt. Als der Steuerberater das von dieser „Buchhalterin“ angerichtete Fiasko erstmals zu Gesicht bekam, musste diese Dame sofort gekündigt werden. Ein angefertigtes Gutachten bestätigte dem Steuerberater, welcher dieser Dame „absolute buchhalterische Unkenntnis“ festgestellt hatte.

Aus den Augen, aus dem Sinn, meint man. Dann kam das Internet – und auch diese Dame begann ihren geifernden Rachefeldzug gegen Prof. Gert Schmidt – bis heute.

Auf ihrer wirren Homepage vermengt sie den sogenannten „Bomber“ Fuchs mit dem rumänischen Geheimdienst Securitate und anderen obskuren Berichten.

Damit nicht genug. Auf Grund ihres offensichtlich manischen Dranges zur Verfolgung und ihrer Sucht nach Aufmerksamkeit, dient sie ihr „Wissen“ all jenen (möglichen Gegnern) an, die sich durch Enthüllungen – wie diese von Prof. Gert Schmidt seit 15 Jahren geführten erfolgreichen Kampf gegen illegales Glücksspiel auf www.spieler-info.at – auf den Schlips getreten fühlen.

In Zusammenhang mit amtlich bekannten Erpressungs-Mails gegen einen großen Immobilienkonzern fanden sich Papiere, welche durch übersehene Kennungen dieser Dame eindeutig zuzurechnen sind:

Es waren Listen über hunderte Firmen, völlig ohne Zusammenhang, mit der Kennung ihres PCs. Ein „Berufs-Geschäftsführer“, Akademiker und unbescholten, welcher seit Jahrzehnten als solcher tätig war (ähnlich wie manche Aufsichtsräte), war auch für diese Immobilien AG tätig und gleichzeitig bei einer Firma des Prof. Gert Schmidt ebenfalls jahrelang Geschäftsführer (Geschäftsführer ist leider vor kurzem verstorben).

Daraus schloss diese Dame messerscharf und intelligent, dass alle diese hunderten Firmen wirtschaftlich Prof. Schmidt zuzurechnen seien.

Dieses Märchen hat sie nun auch dem FALTER und Florian Scheuba „verkauft“. Und die glaubten das sehr gerne.

Der „rote Faden“ zu Julian Hessenthaler, indirekt, geht leider weiter.

Ja, man glaubt es kaum, aber nun kommt RA Dr. Scherbaum, der glücklose Rechtsvertreter des Julian Hessenthaler, ins Spiel.

Bereits um 2015 vertrat er Julian Hessenthaler, ebenso erfolglos wie 2022, man könnte aber, wenn man diese alte, geheim gehaltene Causa anders sieht, auch von einer damals teilweise erfolgreichen Verteidigung sprechen.

Nur so viel: Das Verteidigungskonzept war damals ähnlich wie im Prozess in St. Pölten: „es gäbe keine glaubwürdigen Zeugen bzw. Beweise“.

Durch Zufall, weil ein Anwalt auf Urlaub war, wurde RA Dr. Scherbaum vor einigen Jahren als Medienanwalt auch EU-Infothek bzw. Prof. Gert Schmidt empfohlen.

Das ausführlich mit RA Dr. Scherbaum besprochene und mit Unterlagen dargestellte Thema: die rumänische Märchenerzählerin, welche im Internet ihr Unwesen treibt, sollte durch RA Dr. Scherbaum entsprechend abgemahnt werden.

RA Dr. Scherbaum erhielt also alle Informationen über diese Dame und auch über deren „Aktionen“ gegen EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt!

Zu diesem Zeitpunkt wusste weder EU-Infothek noch Prof. Schmidt, dass RA Dr. Scherbaum Julian Hessenthaler seit vielen Jahren sehr gut kennt und ihn auch bereits im Jahre 2015 vertreten hat!

Dann passierte viele Wochen nichts. RA Dr. Scherbaum entschuldigte seine Untätigkeit mit Urlaub bzw. Überlastung, obwohl er dieses Mandat ausdrücklich schriftlich angenommen hatte.

Ohne die vom Mandanten erwartete Abmahnung etc. wurde die Zusammenarbeit dann durch Prof. Gert Schmidt bzw. EUI beendet und mit einigen Tausend Euro Honorar abgerechnet.

Dann tauchten Monate später einige „Informationen“ dieser rumänischen Dame, auch einige Informationen über Peter Barthold (siehe Spieler-info.at), welcher von der Grazer RA Mag. Julia Eckhart vertreten wurde, sogar in der Rede des Julian Hessenthaler im parl. Untersuchungsausschuss auf.

Abschließend, weil bemerkenswert: die NEOS, Abg. Dr. Stephanie Krisper, reichten drei parlamentarische Anfragen zum Thema Julian Hessenthaler und eine ganz besonders freundliche betreffend Prof. Gert Schmidt ein.

Das klare Resumee: Julian Hessenthaler hat eine einflussreiche Gruppe aus Politik und Medien massivst mobilisiert, welche unermüdlich und ohne besondere Rücksicht auf Fakten oder Wahrheiten gegen EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt, weil weil dessen Recherchen zur erstinstanzlichen Verurteilung (nicht rechtskräftig) des Julian Hessenthaler indirekt beigetragen haben.

(Anmerkung der Redaktion: ein Helfer des Julian Hessenthaler wurde von EU-Infothek „entdeckt“. Auf Grund einer damit zusammenhängenden schriftlichen Anzeige der EU-Infothek wegen dessen weiteren möglichen Straftaten, hat die StA Wien bzw. das BK Wien eine Telefonüberwachung angeordnet. Diese TÜ brachten die deutlichen Hinweise auf den Suchtgifthandel und damit zu guter Letzt die Verurteilung des Julian Hessenthaler wegen schwerem Verbrechen, nicht rechtskräftig.)

Die logische Schlussfolgerung: es muss schon einen sehr bedeutenden Hintergrund haben, dass Julian Hessenthaler, ein wegen schweren Suchtgifthandels (nicht rechtskräftig) verurteilter mutmaßlicher Verbrecher in der Lage ist, in Österreich derart zu „mobilisieren“ und seine Helfer sich ungeniert hinter ihn stellen, während andere, honorige Personen, erfolgreiche Unternehmer und Politiker, wegen kleinster Verdachtslagen sofort denunziert und geächtet werden.

Es gibt einen hochrangigen Trost: der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil „Mirfahkrai gegen Omnia Online Medien GmbH / EU-Infothek / Prof. Gert Schmidt“ am 15. März 2021 festgestellt:

Link:

Die Aufklärung der Hintermänner der Ibiza-Affäre ist genauso wichtig wie das Gesagte im Video.

Das OGH-Urteil bestätigt die Arbeit von EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt.

Noch eine Anmerkung zum Thema „gegen unwahre Behauptungen kann geklagt werden“ werden.

JA selbstverständlich, aber: Die Mühlen der Justiz mahlen bei gewissen Klagen extrem langsam.

Konkretes Beispiel:

EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt klagen an und stellten einen Antrag auf Einstweilige Verfügung.

58 Tage nach Einreichung der Klage und Beantragung der EV gab es vom Gericht bis jetzt keine Reaktion, auch keine EV, welche üblicherweise bevorzugt und schnell vom Gericht abgefertigt wird.

Soweit zum Thema „Gerechtigkeit durch die Justiz“.

3 Kommentare

  1. IBIZA-Video: LÜGEN standen am Anfang (veröffentlichte verfälschend-manipulative Kurzfassung des Videos), mutmaßliche LÜGEN hören wir um das Vorleben des mutmaßlichen „Haupt-Ausführungstäters“. LÜGENHAFTE Berichterstattung finden wir in den meisten Massenmedien über das Video und die Protagonisten.

    Krisper, Klenk und Scheuba: Wenn ihr die Nähe dieses Mannes so aufdringlich sucht, dann braucht ihr euch nicht zu wundern, wenn das mutmaßliche „Vorleben“ des mutmaßlichen „Haupttäters“ auch auf euch abfärbt.

  2. Kann geklagt werden…
    die einen machen das auf Rechnung der Steuerzahler
    die anderen müssen ihre Existenz herhalten
    das ist klare politische Verfolgung von Seiten gewisser Akteure in der Politik, die ihre Hinterfrauen irgendwo sitzen haben, die denen den Hintern vor der größten Pleite ihres Lebens retten sollen.

  3. „58 Tage nach Einreichung der Klage und Beantragung der EV gab es vom Gericht bis jetzt keine Reaktion, auch keine EV, welche üblicherweise bevorzugt und schnell vom Gericht abgefertigt wird.“
    Welches Interesse hätte das einschlägig geführte Justizminsterium an nicht genehmer Aufklärung?
    Warum wird auch dieses Ministerium nur einseitig und schlagseitig durchleuchtet?
    Ist es eine reine Machtfrage, wenn da mit angezogener Handbremse gearbeitet wird?

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