Dienstag, 19. März 2024
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Causa Casino – Anonymer Brief an WKStA ist Ursache der ersten Hausdurchsuchung bei einem ehemaligen österreichischen Vizekanzler

Casinos Austria / Bild © Wikimedia, Ralf Roletschek

Ähnlich wie nach der ersten Veröffentlichung des Ibiza-Videos stürzen sich alle Medien auf die Analyse und die Folgen der historisch gesehen ersten Hausdurchsuchung inklusive Handybeschlagnahmung, welche in einer europäischen, demokratischen Republik bei einem ehemaligen Vizekanzler stattgefunden hat. Die Kommentatoren überschlagen sich je nach ideologisch gefärbtem Hintergrund mit inhaltlichen vor allem aber auch moralisch fundierten Meinungen über die Notwendigkeit der Hausdurchsuchung und deren politischen Folgewirkungen. Sämtliche Berichte und Kommentare basieren auf der erfolgten Handlung der Hausdurchsuchung, alle diese Kommentare und Berichte nehmen diese Hausdurchsuchung als logische Folge der anonymen Anzeige einer/s bisher unbekannt gebliebenen Verfassers/in.

Über Ursachen nicht über Symptome berichtet

Genauso wie beim Ibiza-Video wird die wichtige Frage, ob der Inhalt der anonymen Anzeige „glaubwürdig und plausibel ist und auch Fremdvergleichen standhält“, nicht gestellt. Bis auf OE24 stellt auch keines der Medien die ernsthafte Frage, welche Motive hinter dieser anonymen Anzeige stehen.

EU-Infothek ist der unerschütterlichen Auffassung, dass eine Hausdurchsuchung beim ehemaligen Vizekanzler der Republik und einem hochrangigen ehemaligen FPÖ Mandatar sowie bei zwei österreichischen, internationalen Paradebetrieben keinesfalls ein Vorgang ist, welcher mit anderen Hausdurchsuchungen, welche wöchentlich mehr als ein Dutzend Mal stattfinden, zu vergleichen ist.

Eine Hausdurchsuchung greift massiv in die Grundrechte eines österreichischen Bürgers und einer Organisation ein. Es gibt in der österreichischen Geschichte zahlreiche Fälle, wo politisch unliebsame Gegner zuerst durch politische Maßnahmen, dann durch Verleumdungen, zu guter Letzte durch brutale Kriminalisierung aus dem Verkehr gezogen wurden. Einer der bedeutendsten historischen Fälle innerhalb der ÖVP ist die Spendenaffäre im Fall Müllner, welcher Ende der 60-ger Jahre fast ein Jahrzehnt lang österreichische Medien und die Politik beschäftigte. Viktor Müllner war unter anderem einer der mächtigsten Männer der ÖVP Niederösterreich, sehr erfolgreich, Chef der Energieversorgung Niederösterreichs usw. Obwohl ihm mehrere 1.000-seitige Gutachten bestätigten, dass seine finanzielle Gebarung einwandfrei war, wurde seine politische und bürgerliche Existenz ausgelöscht.

Getrost darf festgehalten werden: Politik hat leider, immer wieder, auch eine schmutzige Seite, besonders in Vorwahlzeiten. Dieser Hinweis ist keinesfalls als Reinwaschung in der Casino-Causa oder auch bei Ibiza-Gate zu verstehen. Wenn über derartige Fälle berichtet und diese kommentiert werden, so soll jedoch auch, der Ausgewogenheit halber, die Möglichkeit einer sehr lange vorbereiteten, cleveren Manipulation nicht ausgeschlossen werden.

EU-Infothek geht in diesem Bericht zurück zu den Wurzeln der Casino-Affäre: Der am 21. oder 31. Mai 2019 (Eingangsstempel ist nicht deutlich lesbar) bei der WKStA eingegangenen anonymen Anzeige eines/r bisher unbekannten Verfasser/in.

Heinz-Christian Strache / Bild © Parlamentsdirektion, PHOTO SIMONIS

Nur die genaue Analyse dieses Schreibens kann klären, welche Motive der Anzeiger zu seinem folgenschweren Schritt hatte. Die Einreichung der anonymen Anzeige erfolgte etwa eine gute Woche vor der ersten Information der Öffentlichkeit über das Ibiza-Video. Zu diesem Zeitpunkt war – das wissen wir heute – in gut informierten Kreisen bereits bekannt, wann das Ibiza-Video zeitnah ein großes Thema wird. Es stellt sich die Frage, ob – ähnlich wie bei Profikillern – ein medialer Doppelschuss zur Vernichtung eines unliebsamen politischen Gegners – in diesem Fall HC Strache – geplant war. „Mitgenommen“ könnte von den möglichen Hintermännern auch gleich ein kräftiges Anpatzen des bei manchen ungeliebten Novomatic Konzerns sein. Diese These wird zwar sachlich nicht von besonderer Bedeutung, könnte aber die Atmosphäre und die Motive darstellen.

Aus Sicht von EU-Infothek hat die Bevölkerung das absolute Recht über eine derartig bedeutsame Aktion der österreichischen Justiz möglichst vollständig und zeitnah informiert zu werden. Solche Justizaktionen greifen in das politische Leben und in die zukünftigen politischen Vorgänge derartig massiv ein, dass der österreichischen Wähler über die Hintergründe seriös und sachlich korrekt informiert sein muss. Der Wähler und die österreichische Bevölkerung sollen sich unabhängig von medialen Darstellungen und Kommentaren, Meinungsumfragen etc. ein eigenständiges Bild über die sachliche Basis einer bedeutsamen juristischen Aktion gegen politisch Verantwortliche machen.

Entgegen der Meinung, welche bei elitären Journalisten und Meinungsmachern herrscht, ist das „Volk“ sehr wohl in der Lage, Sachverhalte auch klar, menschenwürdig und objektiv zu beurteilen. Diese Beurteilung durch das Volk – Das Recht der demokratischen Republik und alle Staatsgewalt geht vom Volke aus – muss so vollständig als möglich erfolgen, um die Selbstreinigungskräfte der Meinung und klaren Beurteilung aktivieren zu können.

„Atemlos, atemlos…“

Gerade in den letzten Tagen erschien in Österreichs Medien eine derartig massive und fast schon erdrückende Berichterstattung über die Casino-Causa, vermischt mit etwas Ibiza-Gate. Alle diese Berichte – hoffentlich hat EU-Infothek nichts übersehen – gehen von der angenommenen fixen Tatsache aus, dass der anonyme Brief zu der bekannten Vorgangsweise berechtigt. Die nachstehende, rein sachliche Analyse des gesamten Brieftextes soll dazu dienen, dass sich der Leser, der Bürger, somit auch der Wähler, selbst ein Bild über die Hintergründe macht.

Die Rechtsgelehrten können den Brief auch als Fundament der Beurteilung dieser bekannten Vorgänge nehmen, idealerweise könnte einer der in Österreich bekannten Professoren für Strafrecht an einer Universität diesen Brief als Basis für ein Gutachten über die bekannten Vorgänge verwenden.

Eine Analyse von EU-Infothek zur Sachverhaltsdarstellung, welche anonym bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatanwaltschaft Wien eingelangt ist:

Auszug Sachverhaltsdarstellung:

  • Der Bundespräsident hat jüngst von einem ‚verstörenden Sittenbild‘ in der Politik gesprochen. Dies ist die Veranlassung Ihnen einen Sachverhalt zu übermitteln, welcher diese Charakterisierung im staatsnahen Bereich verdeutlicht.

Anmerkung EU-Infothek:

Derartige ideologisch verbrämte Erklärungen über ein verursachtes Vorhaben sind zwischenzeitlich auch aus der Ibiza Affäre bekannt. Der involvierte Wiener Rechtsanwalt hat ein ähnliches Statement abgegeben.

Auszug Sachverhaltsdarstellung:

  • Die Bestellung eines neuen Vorstandes der CASAG erfolgte vor wenigen Wochen. Dabei wurde unter den Eigentümern vereinbart, dass jede Aktionärsgruppe die Möglichkeit hat einen Vorstand zu benennen. Obwohl der Staat über die ÖBAG nur ungefähr 1/3 an der CASAG hält, war es politisch zwingend gewollt, dass in einem CASAG 3er Vorstand beide Regierungsparteien mit jeweils einem Vorstand vertreten sind. Die ÖBAB nominierte die ÖVP Kandidatin Bettina Glatz-Kremsner und SAZKA schlug Martin Skopek vor. Damit musst ein „Deal“ mit der Novomatic als dritten Kern-Eigentümer vereinbart werden, um einen FPÖ Vertreter im CASAG Vorstand direkt zu verankern. Novomatic schickte darauf hin Peter Sidlo ins Rennen.
  • Peter Sidlo ist persönlich eng mit Johann Gudenus befreundet, in FPÖ-nahen Bereichen tätig und wird FPÖ-intern als ‚Nachwuchstalent‘ gesehen. Daher vereinbarte Gudenus mit dem Vorstandsvorsitzenden der Novomatic Harald Neumann Sidlo als Kandidaten der Novomatic zu benennen. Unter enger Abstimmung mit Vizekanzler H.C. Strache wurde dabei im Gegenzug eine wohlwollende Unterstützung der Novomatic bei wesentlichen ‚regulatorischen Glücksspiel Belangen‘ durch die FPÖ vereinbart:
  • FPÖ Staatssekretär Fuchs ist im Finanzministerium unter anderem für die Ausgestaltung des Glückspielgesetzes zuständig. Die Novomatic bemüht sich; aktuell auf Bundesebene um die Erteilung einer ‚Casino Lizenz in Wien‘ und einer ‚nationalen Online Gaming Lizenz‘. Diese Lizenzen werden von der CASAG auf Basis des geltenden Glückspielgesetzes exklusiv gehalten. Staatssekretär Fuchs reiste vor der Bestellung Sidlo’s eigens nach London, um dort den Deal „Sidlo gegen Glückspiellizenzen“ persönlich mit Prof. Graf, Eigentümer der Novomatic, zu akkordieren. Sinngemäß äußerte sich Neumann, dass Sidlo ein entscheidender Teil „unseres FPÖ Deals“ mit dem Ziel einer Lizenzvergabe ist.
  • In Wien hat Gudenus der Novomatic fest zugesichert, dass im Falle eines zu erwartenden Wahlsieges der FPÖ / ÖVP bei den kommenden Gemeinderatswahlen, das „kleine Glückspielgesetz“ wieder aktiviert werde. Dies würde der Novomatic die Möglichkeit geben in deren Admiral Spielhallen in Wien wieder ‚Slotmaschinen‘ großflächig aufzustellen. Nach dem Verbot des „kleinen Glückspiels“ in Wien durch die Rot/Grüne Regierung musste Novomatic alle ‚Slotmaschinen‘ aus ihren Admiral Standorten abziehen. Da in den Admiral Standorten derzeit nur Sportwetten legal abgewickelt werden können, sind diese Standorte nicht profitabel. Die Standorte werden aber weiter betrieben, mit der konkreten Erwartung, dass sich durch die direkte Intervention der FPÖ die lokalen regulatorischen Rahmenbedingungen in Wien nach der kommenden Gemeinderatswahl nachhaltig zum Vorteil der Novomatic ändern.

Anmerkung EU-Infothek:

Mag. Johann Gudenus / Bild © Parlamentsdirektion, PHOTO SIMONIS

Der Briefschreiber unterstellt Mag. Johann Gudenus und dem Vorstandsvorsitzenden der Novomatic, Mag. Harald Neumann, den Vorstandsposten bei der CASAG durch Mag. Sidlo „gemeinsam zu besetzen“ und als Gegenleistung eine Online-Casino-Lizenz, regulatorisch günstige Maßnahmen für die Novomatic Gruppe sowie bei einem möglichen Wahlsieg der FPÖ in Wien das „Kleine Glücksspiel“ im Land Wien wieder einzuführen.

  

  

  

Mag. Peter Sidlo / Bild © Christof Wagner / Casinos Austria AG

Der Briefschreiber glaubt ferner zu wissen, dass Sportwetten in Wien nicht profitabel geführt werden und dies ebenfalls eines der Motive für den Abtausch Vorstand Sidlo gegen Lizenzen und Gesetzesvorteile zugunsten der Novomatic bedeuten.

Diese Zeilen können zweierlei bedeuten: Entweder ist der Verfasser der anonymen Anzeige mit dem österreichischen Glücksspielgesetz nicht im Geringsten vertraut und mit Sachkenntnis nicht belastet. Oder er kennt die österreichischen Gesetze sehr genau und möchte bewusst dieses sehr spezialisierte, juristische Thema dazu nutzen, um bei oberflächlichem Lesen seiner Anzeige Plausibilität und Glaubwürdigkeit vorzutäuschen. Der Leser soll denken: „Aha, so also lief der Deal“.

Jedem Kundigen aus der Glücksspielindustrie, den Finanzbehörden (als Konzessionsgeber), aber auch Fachleuten im Justizbereich fällt beim Lesen dieser Zeilen auf, dass eben keine Glaubwürdigkeit und Plausibilität vorhanden ist. Die Begründung: Die österreichische CASAG/Lotterien Gruppe hat rechtsgültige Konzessionen, insbesondere die exklusive Online-Glücksspielkonzession, bis ins Jahr 2027. Auch eine Gesetzesänderung könnte die Zusage der Republik Österreich – rechtsstaatlich – nicht hebeln.

Genauso wichtig: Die Neuvergabe einer Konzession, sei es im Online-Glücksspielbereich oder für terrestrisch betriebene Casinos bedürfen eines sehr aufwändigen, europaweiten Ausschreibungsverfahrens. Weder ein Minister noch die Regierung, auch nicht das Parlament, kann diese europäischen Bedingungen hebeln. Eine Zusage dieser Art würde bei kundigen Managern und Vorständen der Glücksspielindustrie nicht einmal ein müdes Lächeln hervorrufen. Gerade mit internationalen Konzessionen, von Australien bis zu den USA, kennen sich Manager, Vorstände oder Eigentümer in der Glücksspielindustrie besonders gut aus und wäre eine solche Zusage oder das Verlangen einer solchen Zusage undenkbar, weil sie wissen, dass derartige Vorhaben oder Wünsche nicht umsetzbar sind.

Dieses Wissen haben auch ein mit der Materie befasster Minister oder Staatssekretär im BMF und sehr wahrscheinlich auch alle führenden Politiker Österreichs. Die angebliche Zusage des Mag. Gudenus, für den Fall, dass er Bürgermeister in Wien werden würde, das „Kleine Glücksspiel“ dort einzuführen, ist ebenfalls nicht durchführbar. Für dieses Vorhaben würde er eine große Mehrheit in der Wiener Landesregierung benötigen. Diese Hürde kennen natürlich auch jene, die angeblich mit dieser Konzession belohnt werden wollen.

Auch dieser Punkt ist aus Sicht von EU-Infothek und einem durchschnittlich kundigen Leser nicht plausibel und glaubwürdig, jeder Rechtsexperte hätte in kurzer Zeit die von EU-Infothek hier dargestellten Sachverhalte bestätigt. Entgegen der – absichtlich oder bestenfalls in Unwissenheit – dargestellten Behauptung, dass Sportwetten in Wien nicht profitabel seien, ist diese Unterstellung ebenfalls nicht nachvollziehbar. Gewiss, positive Ergebnisse im Sportwetten-Bereich sind sehr schwierig zu erzielen. Die Behauptung über den Wunsch der Wiederherstellung des „Kleinen Glücksspiels, angeblich von Novomatic Vorstandsvorsitzenden Neumann vorgetragen, ist ebenso schlichtweg unrichtig. Seit der Beteiligung der Novomatic Gruppe an der CASAG/Lotterien Gruppe konnten für beide Teile zufriedenstellende Marktbearbeitungen auch in Wien erfolgreich umgesetzt werden.

Immerhin, die Österreichische Lotterien Gruppe verfügt für ihre Tochter winwin über eine aufrechte Konzession für mehrere 1.000 Geldspielgeräte. Die gemeinsame Bearbeitung in Form einer komplett getrennten Betriebsoperation zwischen Novomatic und Österreichischen Lotterien hat das Thema „Kleines Glücksspiel“ erledigt und es gibt keinen bekannten Wunsch bei der Novomatic Gruppe dieses „Kleine Glücksspiel“ in Wien wieder einführen zu lassen.

Dieser Sachverhalt ist ebenfalls jederzeit nachprüfbar, im BMF erkennt man die Marktsituation sehr genau, zumal sämtliche Geldspielgeräte in Österreich direkt und online an das Bundesrechenzentrum angeschlossen sind. Das betrifft natürlich auch die bereits seit geraumer Zeit in Wien in Betrieb befindlichen VLT Automaten (Geldspielgeräte). Der Wiener Markt hat sich somit deutlich gewandelt und derartige Wünsche nach einen „Kleinen Glücksspiel“ sind obsolet.

Ergebnis auch hier: Die Vorwürfe im anonymen Brief halten einer Überprüfung nicht stand.

Auszug Sachverhaltsdarstellung:

  • Ungefähr eine Woche nach der Vorstandsbestellung von Sidlo ließ Gudenus in kleiner Parlamentarier-Runde verlauten, dass die FPÖ nach der Novomatic nun in der CASAG eine zweite „Glückspiel-Fee“ habe. Weiters sagte Gudenus wörtlich: „Mit Peter haben wir jetzt unseren Mann am Futtertrog. Der wird das richten.“ Gudenus stellte fest, dass dies ja nicht so schwierig wäre, denn nach Ausscheiden des SPÖ Vorstandes Hoscher „kann man mit schwarzer schwesterliche Hilfe (Glatz-Kremsner) die bisherigen roten Zuwendungen gut umleiten. Die beiden kennen sich ja schon aus der Nationalbank, da lernt man mit Geld umzugehen. – Lacht laut auf“.

Anmerkung EU-Infothek:

Diese Mag. Gudenus im anonymen Schreiben unterstellte Aussage entbehrt nicht eines gewissen Humors des Verfassers. Ja, selbstverständlich, die SPÖ hat seit 40 Jahren einen festen Fuß im CASAG/Lotterien Imperium, eine massive Säule der Macht und des Zugangs zu Sponsoring und Lenkung von Sponsoring.

Die CASAG war seit Gründung zwischen der ÖVP und der SPÖ politisch aufgeteilt, der Staatsanteil an der CASAG ist seit Bestehen in etwas gleich groß. Ursprünglich das Österreichische Verkehrsbüro (welches durch Schüssel privatisiert wurde), dann die PSK (ebenfalls roter Bereich), dann die Münze AG (Tochter der OeNB), stets waren sozialdemokratische Politiker, Funktionäre und deren Vertraute maßgeblich im Aufsichtsrat und Vorstand des Glücksspielkonzerns vertreten. Wenn nun in österreichischen Medien und auch von zahlreichen Politikern die große Abscheu einer politischen Einflussnahme durch die FPÖ verdeutlicht wird, kann der gelernte Österreicher nur sagen: „Geht’s noch?“  

Auszug Sachverhaltsdarstellung:

  • Der Prozess der Vorstandsbestellung wurde vom Headhunter Egon Zehnder begleitet. Dieser war beauftragt die Qualifikation der Kandidaten objektiv und professionell zu beurteilen. Bei Peter Sidlo kam Zehnder zum Urteil, dass es dieser auf Grund mangelnder Qualifikation für die Position eines Finanzvorstandes „im Rahmen einer regulären Suche nicht einmal in den erweiterten Kandidatenkreis geschafft hätte“. Trotz dieses negativen Urteils eines namhaften, unabhängigen Personalberaters hielt Novomatic an Sidlo fest, um den vereinbarten „Deal mit der FPÖ“ nicht zu gefährden. Dies obwohl die Bestellung Sidlo’s zum Finanzvorstand ganz offensichtlich aus Eigentümersicht nicht zum Wohle des Unternehmens war, denn mangelnde Qualifikation und zusätzlichen Glückspiellizenzen für die Novomatic sind negativ für die CASAG. SAZKA war daher gegen eine Bestellung Sidlo’s, wurde jedoch von Aufsichtsratspräsidenten Walter Rothensteiner, unter Hinweis auf negative, politische Konsequenzen für SAZKA als ‚Ausländischer Eigentümer‘ unter Druck gesetzt sich bei einer Abstimmung über Sidlo im Aufsichtsrat der Stimme zu enthalten, um damit ‚Einstimmigkeit‘ nach Außen zu kommunizieren.

Anmerkung EU-Infothek:

Ja, es ist sehr schmerzlich, aber demokratiepolitische Realität. Von den USA bis Österreich: die neuen Machthaber sind geradezu verpflichtet, ihre vertrauten Personen in wichtige Positionen zu setzen, um ihre demokratiepolitischen Ziele umsetzen zu können.

Allerdings geht auch dieser Vorwurf faktisch ins Leere. Die CASAG ist eine Aktiengesellschaft. In Europa und in Österreich haben wir ein sehr umfangreiches, strenges Aktienrecht mit Compliance Bestimmungen und Richtlinien für das Verhalten von Vorständen und Aufsichtsräten. Rechte und Pflichten von Vorständen und Aufsichtsräten in den bestehenden Gesetzen sehr genau beschrieben und deren Einhaltung wird von mehreren Behörden strikt und permanent überwacht. Die Unterstellung, man könnte fast sagen die unterstellte Dummheit, dass jemand glaubt, ein Vorstand könne nach Gutdünken Gelder umlenken oder tun und lassen, was er will, ist ehrenrührig. Die CASAG hat bekannterweise einen Dreiervorstand, dieser entscheidet gemeinsam, einsame Beschlüsse eines Vorstandes in wesentlichen Fällen gibt es sicher nicht.

Die Bestellung des Mag. Sidlo mit der Unterstellung, er sei für diese Position nicht befähigt, bedeutet auch, dass er nicht befähigt wäre, im Aufsichtsrat der OeNB zu deren Zufriedenheit tätig zu sein. Die weitere Unterstellung, dass Sidlo sich mit stolzgeschwellter Brust auf seine FPÖ Zugehörigkeit beruft, kann auch nicht darauf basieren, dass der Briefschreiber jemals das Verhalten des Vorgängers von Sidlo, Mag. Dietmar Hoscher, ein glasklarer SPÖ Vertreter, gesehen hat.

Wichtig ist auch, dass es höchste Zeit ist, in der CASAG/Lotterien Gruppe die schlaraffenlandähnlichen Zustände für Vorstände und ähnliche Chefs den marktüblichen Gepflogenheiten anzupassen.

Wichtig ist, dass man auch in der CASAG nicht mehr einem einzigen Vorstand gestattet, wie bisher durch Mag. Hoscher geschehen, zum Beispiel seinem „guten Bekannten“ RA Dr. Gabriel Lansky sehr gut dotierte Aufträge in gesamthaft Millionenhöhe zur Vertretung der CASAG Lotterien Gruppe erteilen kann.

Wichtig ist auch, dass es nicht mehr passiert, dass von der SPÖ gewünschte Vorstände, wie zum Beispiel der Vorgänger von Mag. Hoscher, nach wenigen Jahren Tätigkeit, aufgrund persönlichen Verhaltens, nach Auflösung des Vorstandsvertrag vorzeitig mit einer 7 bis 8 Millionen Euro Abfindung und Pensionsauszahlung in Rente geschickt werden. Der noch immer junge Millionär lebt heute in Hietzing und betreibt eine kleine Beratungsfirma.

Neue Mitarbeiter, neue Ideen und solide Umsetzungen sind für die CASAG/Lotterien Gruppe überlebensnotwenig.

Auch für diese Behauptung des anonymen Briefschreibers ist aus Sicht von EU-Infothek und eines durchschnittlich kundigen Lesers somit keine Plausibilität, keine Glaubwürdigkeit zu finden.

Auszug Sachverhaltsdarstellung:

  • Mit dem Ziel dem Regierungswunsch nach einem FPÖ Kandidaten im CASAG Vorstand unbedingt zu entsprechen, musste sich Egon Zehnder auf direkte Anweisung von Rothensteiner, bei der schriftlichen Beurteilung der Qualifikation von Peter Sidlo gegenüber dem Aufsichtsrat nur auf eine Beschreibung dessen Profils beschränken. Somit wurde die entscheidende professionelle Conclusio von Egon Zehnder, wonach Sidlo’s Qualifikation nicht den Anforderungen eines Finanzvorstandes der CASAG entspricht, dem Aufsichtsrat nicht übermittelt. Speziell wurde Zehnder eine Stellungnahme gegenüber dem Aufsichtsrat, wonach es „Sidlo im Rahmen einer regulären Suche nicht einmal in den engeren Kandidatenkreis geschafft hätte“, auf direkte Intervention von Rothensteiner untersagt und somit dem Aufsichtsrat bewusst vorenthalten. Rothensteiners’s Handeln begründet sich in der Tatsache, dass dieser von Finanzminister Löger die Anweisung erhielt, beide Regierungsfarben im neuen CASAG Vorstand unbedingt durchzusetzen, da dies der FPÖ koalitionsintern Verhandlungen über Postenbesetzungen im staatsnahen Bereich verbindlich zugesagt wurde. In diesem Zusammenhang gab es kurz vor der Bestellung des CASAG Vorstandes an einem Sonntag ein persönliches Abstimmungsgespräch zwischen Bundeskanzler und Vizekanzler. Rothensteiner gab im privaten Kreis danach frustriert an, dass er die Wahl zwischen zwei Alternativen habe: entweder Sidlo aus politischer Raison ‚durchzudrücken‘ oder als Aufsichtsratspräsident zurück zu treten. Rothensteiner rechtfertige sein Handeln, dass „Sidlo’s Bestellung für das Unternehmen das kleinere Übel wäre“.

Anmerkung EU-Infothek:

Apropos: Egon Zehnder (Personalberatung und Executive Search) ist seit gut 20 Jahren fast schon monopolartig für Ausschreibungen bei staatsnahen Betrieben zuständig. Gerade Egon Zehnder muss sehr oft erlebt haben, dass der Erstgereihte in seiner Bewertung nicht unbedingt sicherer Anwärter auf die ausgeschriebene Position ist. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Sicherer Anwärter kann ein Bewerber werden, wenn die Ausschreibung von vorne herein auf ihn handverlesen zugeschnitten ist, samt Körpergröße, Augenfarbe, Studienkombination, Abgänger eine Eliteuniversität etc.

Würde ein Unternehmer oder ein Aufsichtsrat, auch ein Aufsichtsratsvorsitzender die Auswahl für eine ausgeschriebene, wichtige Position wirklich nur Egon Zehnder oder seinen Mitbewerbern überlassen, wäre das ein Armutszeugnis für die Fähigkeiten des Unternehmers oder Aufsichtsrates. Der Personalberater kann nur die Hard Facts prüfen nicht aber die viel wichtigeren Soft Skills. Diese sind absolute Zuverlässigkeit, absolute Loyalität, hoher Arbeitseinsatz, gefestigter, guter Charakter, Zug zum Tor.

Diese Eigenschaften können zwar durch verschiedene Tests dargestellt werden, das Fingerspitzengefühl und der Eindruck eines erfahrenen Unternehmensführers wird dadurch nicht ersetzt. Es ist denkunmöglich, dass einem Personalberater die endgültige Auswahl für eine Führungsposition überlassen wird. Immer nicht nur gute, auch weniger gute oder schlechte Personalberater.

Die Argumentation, dass die Bestellung des Mag. Sidlo nicht einer angeblichen Empfehlung von Egon Zehnder folgte, geht in Hinblick auf eine Unkorrektheit absolut ins Leere. Würde man dieser Logik folgen, dass nur mehr Personalberater Führungspositionen besetzen, gäbe es in Österreich bald keine namhaften Betriebe.

Somit ist auch diese Argumentationsschiene des anonymen Anzeigers aus Sicht von EU-Infothek und eines durchschnittlich kundigen Lesers nicht glaubwürdig, nicht plausibel und nicht fremdüblich (Anmerkung: Das Finanzamt verwendet den Vergleich der Fremdüblichkeit bei der Beurteilung, ob Bewertungen, Verträge etc. korrekt sind).

Auszug Sachverhaltsdarstellung:

  • Zusammenfassung:
  1. Novomatic, als CASAG Eigentümer, hat den vom unabhängigen Personalberater Egon Zehnder als nicht qualifiziert bewerteten FPÖ Vorstandskandidaten als Teil einer direkten Absprache mit der FPÖ eingesetzt, einzig mit dem Ziel damit im Gegenzug konkrete Zusagen über einseitige, unlautere Begünstigungen von Seiten der FPÖ im Bereich des gesetzlich regulierten Glücksspieles zu ‚erkaufen‘.

Anmerkung EU-Infothek:

Wie dargestellt, ist dies aus Sicht von EU-Infothek und durchschnittlich kundigen Lesern nicht richtig, nicht glaubwürdig und nicht plausibel.

Auszug Sachverhaltsdarstellung:

  1. Walter Rothensteiner, als Aufsichtsratspräsident, hat den Aufsichtsrat nicht vollinhaltlich über die negative Einschätzung von Egon Zehnder bezüglich Peter Sidlo in Kenntnis gesetzt, um so die Umsetzung des Regierungsmandates nach zwei regierungsparteilichen Vertretern im Vorstand, Glatz-Kremsner (ÖVP) und Sidlo (FPÖ), nicht zu gefährden.

Anmerkung EU-Infothek:

Wie soeben begründet kann EU-Infothek diesen Teil nicht prüfen.

Auszug Sachverhaltsdarstellung:

  1. Diese Handlungen machen ein ‚verstörendes Sittenbild‘ im staatsnahen Bereich deutlich. Daher wird erbeten eine transparente und objektive Untersuchung dieser Vorgänge zu ermöglichen mit dem Ziel Korruption und Fehlverhalten zu unterbinden.

Anmerkung und Zusammenfassung EU-Infothek:

Gerade der letzte Punkt 3 der Zusammenfassung des anonymen Briefeschreibers enttarnt die heuchlerischen Motive. Leider kennt EU-Infothek einen sehr wichtigen Teil zum Thema des anonymen Briefes an die WKStA nicht, nämlich jene Liste von Egon Zehnder, welche den Best- und Zweitbestgereihten zeigt. Diese würde EU-Infothek gerne fragen, ob sie vielleicht den anonymen Anzeiger kennt oder einen Tipp geben können.

Nachdem Mag. Hoscher nicht mehr Vorstand werden kann, wäre der Bestgereihte logischerweise der nächste Anwärter auf den Job des Vorstands von Mag Sidlo, welcher mit größter Sicherheit seinen Vertrag bei der CASAG vollständig erfüllen wird. Zieht man das Motiv des Briefschreibers heran, so stellt sich die Frage: Cui bono? Wem nutzt es? Nützen würde der Brief vor allem den Bestgereihten, zumindest aus der Sicht des Briefschreibers, der hofft Sidlo zu stürzen.

Zu guter Letzt noch einige Worte über die Bedeutung einer Entsendung einer parteinahen Vertrauensperson in einen staatsnahen Betrieb. Der Nutzen für eine Partei für solch eine Entsendung ist fast immer sehr beschränkt bis gleich null. Kaum sitzen die Damen oder Herren in ihren gut dotierten Positionen, ausgestattet mit langjährigen Verträgen, Zusatzpensionsansprüchen, oftmals Chauffeur und 16 Gehältern, wollen sie so wenig als möglich von ihrer Partei wissen und assimilieren sich vollständig im Daunenbett ihrer neuen Umgebung. Prachtexemplare der Parteikarrieristen, um solche handelt es sich in 90 % der Fälle von Besetzungen, geistern jahrelang als politisch völlig neutrale und „wortenthaltsame“ Teilnehmer durch die Seitenblicke Gesellschaft und wollen sich nicht mehr erinnern, unter welchen Umständen und durch welche Partei sie einen Spitzenjob und ihre Position in der gehobenen Gesellschaft erreicht haben.

EU-Infothek freut sich über sachlich profunde Meinungen zum Thema „Anonymer Brief an die WKStA“.

Anhang:

12 Kommentare

  1. Probieren wir`s, es ist ja nur ein Blauer, dachten sich die willfährigen Handlanger der längst vergangen geglaubten Denunziationsjustiz vergangener Zeiten, griffen ohne mit der Wimper zu zucken zur schärfsten Waffe des Rechtsstaates neben dem Freiheitsentzug und machten den politischen Mitbewerbern die Räuberleiter. Vollkommen einleuchtend, denn beim sogenannten „Tatverdächtigen“ handelt es sich nur um den ehemaligen blauen Vizekanzler. Bei Kriminellen, Terroristen, Mörder, Vergewaltiger oder Kapitalverbrecher ist man ja bekanntlich zurückhaltender. Für Letztere gelten ja wie immer die „Unschuldsvermutung“, der Rechtsstaat und die schützenden Menschenrechte. Der „Schmierzettel- Verdacht der – zwischen den Parteien seit Jahrzehnten fein säuberlich aufgeteilten – Staatsanwaltschaft gegen Strache lautet: politische Postenbesetzung im staatsnahen Bereich. Aber hallo?, denkt sich der wissende Österreicher. Also die politisch besetzten Staatsanwälte kritisieren die politischen Postenbesetzungen der letzten 70 Jahre. Diesem offenbar erst gestern neu erfundenen Straftatbestand (Anpatzen) folgend, müssten wahrscheinlich alle Politiker der letzten 70 Jahre auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene lebenslang hinter Schloss und Riegel. Um die nicht politisch vergebenen Jobs in staatsnahen Betrieben zu zählen, genügen 2 Hände, aber österreichweit. Erschreckend, aber wahr, daher zum kotzen!!

  2. Ich glaube die schweigende Mehrheit der Wähler durchschaut diese Methoden und macht sich ein eigenes Bild , die Gegner der FPÖ übertreiben derart das Sie praktisch eine geistige Schubumkehr auslösen.
    Nationalratswahlen , Brexit , vielleicht Wahlen in Italien das wird ein interessanter Herbst .
    Ich bin zuversichtlich .

  3. Vorab vielen Dank für diesen ausgezeichneten informativen Artikel. Sehr wahrscheinlich ist die „äußerst“ schnelle Reaktion der Justiz, nämlich prompt vor einer Wahl Hausdurchsuchungen bei einem politischen Mitbewerber durchzuführen, auf das allseits beliebte Weisungsrecht zurückzuführen. Dies ist vorallem deshalb interessant, wenn man bedenkt, dass in der Ibiza-Causa bis heute keine vergleichbaren Maßnahmen stattgefunden haben. Die unter Anfrühungszeichen schnelle Reaktion der WKStA, noch dazu kurz vor einer Wahl, mehr als fragwürdig. Hierfür muss m. M. also einen Trigger gegeben haben. Und dieser Trigger kann, zumindest folgt man dem Gebot der Logik, nur politisches Kalkül gewesen. Wie man bei den EU-Wahlen gesehen hat, und letzte Umfragewerte untermauern, hatte Ibiza-Gate der FPÖ nicht so geschadet wie von manchen erhofft. Daher sah man sich gezwungen, kurz vor der Wahl nochmal eine Blendgranate abzufeuern. Das aber eigentlich Tragische ist, dass die Mainstream-Medien aus Angst um ihre Förderungen dabei mithelfen, solchen Mist zu verbreitn und die Wähler sich oft nicht die Zeit nehmen, solche Behauptungen objektiv zu bewerten bzw. einzuordnen.

  4. alles immer wieder so kurz vor den Wahlen..
    Erstaunlich,oder?
    Wenn jemand nicht mit offenen Karten spielt und aus Rachegelüsten anonyme Anzeigen erstattet,ist es schon erstaunlich,dass die Justiz „termingerecht „mal Hausdurchsuchungen veranlasst..
    Ein neutraler Beobachter könnte sich nun denken,dass dies auch eine Art Wahlbeeinflussung sein könnte..

    Termingerecht,also ein paar Wochen vor den Wahlen kommt jetzt auch ein Buch heraus von Journalisten der Süddeutschen Zeitung nämlich am 22.08.2019,also 5 Wochen vor den Wahlen über die Ibiza-Affäre..
    Wieder wohl auch eine Beeinflussung vor den Wahlen…
    Warum gibt die Süddeutsche Zeitung nicht das komplette Video frei?
    Dann können sich die Bürger ihr eigenes Bild machen…

    Aber die Süddeutsche Zeitung schreibt lieber und schreiben kann man ja viel,wenn der Tag lang ist…

    Würde man die Wahrheit nicht scheuen,gäbe man das Video in kompletter Länge frei,anstatt ein Buch zu schreiben über die Ibiza-Affäre,was für den geneigten Leser bzgl. des Wahrheitsgehaltes nicht überprüfbar ist!

    • Die Hintermänner, der tiefe Staat arbeitet perfekt! Knapp vor den Wahlen werden wieder ein paar Schmutzkübel freigegeben und die FPÖ ist wieder beschäftigt einen Kotau zu machen!
      Bin überzeugt da liegt noch viel Munition im Keller, die rechtzeitig abgeschossen wird! So sieht heute
      Demokratie aus!

  5. Man sollte vielleicht einmal das Pferd von hinten aufzäumen. Vielleicht hatten die „ Insider „ die glorreiche Idee mit einer anonymen Anzeige-um so an Straches persönliche Daten zu gelangen. Funktioniert hat es jedenfalls wunderbar

  6. Solange der Öffentlichkeit nicht das ganze Video gezeigt wird, können sich die das Video sonstwohin stecken Das ganze dient doch nur dazu eine beliebte und erfolgreiche Partei zu denunzieren um selbst am Futtertrog zu hocken. Strache hat nichts davon umgesetzt als er DANACH in der Regierung war. Wer hat eine Zeitung gekauft? Wer hat Leiner gekauft? Wer hat Wasserrechte verkauft? Dort mußt ihr nach den Schuldigen suchen. Deshalb schreiben jetzt alle noch schnell ein Buch um um ihrem bedeutungslosen Leben noch irgendwo vorzukommen und abzucaschen. Wieso heißt es sonst immer „im Zweifel für den Angeklagten“ und bei Stache findet täglich, wie im Mittelalter, der Pranger sein Publikum. Zeigt was er alles gesagt hat und laßt uns urteilen. Solange das nicht stattfindet, wissen wir, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht und die abgestraft werden, die dem ganzen so eine Plattform bieten. Wahltag ist Zahltag – da werden sich viele noch sehr wundern.

  7. Diese widerliche Selektions- oder Selektivjustiz widerspricht eindeutig den Grundprinzipien eines Rechtsstaates!

  8. Dank für diesen sehr gut recherchierten Artikel und bestätigt einmal mehr meine Vermutung des Anpatzens von unliebsamen Politikern oder Personen. Jeder Firmenbesitzer wird letztendlich entscheiden, wen er in Führungspositionen bringt, da sind Personalberater eventuell eine Orientierung und nicht mehr. Loyalität ist hier ein Thema und natürliche in Staateigentum befindlichen Firmen leider auch die Farbe, aber das war immer schon so. letzendlich zählt der Erfolg. Mir erscheint der Rechtsstaat durch „durchgefärbten Staasanwälte“ in Gefahr, da wird unverhältnismäßig eine Razzia angesetzt und das Ganze so lange verzögert bis derjenige finanziell und mental am Ende ist. Andere, wo politisch wenig zu holen ist oder politisch gleichgesinnte lässt man wiederum ungeschoren.

  9. Diesen Personalberater Egon Zehnder sollte man auch mal kritisch hinterfragen! Wer die Beurteilung von staatsnahen Personen schon jahrelang macht weiß genau was der Auftraggeber will! Sido wird Mangel an internationaler Erfahrung vorgeworfen, da befindet er sich in Österreich in guter Gesellschaft zu manchen anderen Vorständen / Aufsichtsräten! Preisfrage: Wo liegt die internationale Erfahrung des Personalberaters??

  10. Vorschlag – wir richten ein #metoopostenschacher ein. Dann kann hier jeder, der einen Fall kennt, wo Postenchacher im Spiel war, Meldung machen. Das wird sicher umfangreich, denn sehr viele Abteilungen haben Vorgesetzte die von Politikern in diese Position gehievt worden sind. Das wird lustig. Also Freunde nur zu meldet es! Natürlich auch anonym – gleiches Recht für alle!

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