Auf die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 6. März 2017, Ungarn zu erlauben, den 12,5 Mrd. teuren Ausbau seines Atomkraftwerks Paks II mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren, reagierte Österreich heftig und wies darauf hin, dass es diese staatliche Beihilfe als unzulässig erachte. [1] Regierungsamtliche Stellen denken sogar darüber nach, gegen diese Entscheidung der Kommission eine Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof einzubringen, wie dies zuletzt ja auch im Falle des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C der Fall war.
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