Dienstag, 30. April 2024
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Ibiza-Gate: Julian Hessenthaler drohen bis zu 15 Jahre Haft – Oberlandesgericht Wien bestätigte am 22.12.2021 erneut Ablehnung seines Enthaftungsantrages

Der Justizpalast, Sitz des Oberlandesgerichts / Bild © Gugerell, CC0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt); Julian Hessenthaler, Foto: eXXpress.at

Bereits im Frühjahr 2021 lehnte das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) die Beschwerde des Julian Hessenthaler gegen die verhängte U-Haft ab.

Bitte sehen Sie dazu den Bericht nebst ANHANG von EU-Infothek:

24.11.2021:
https://www.eu-infothek.com/hessenthaler-prozess-am-24-11-2021-im-lg-st-poelten-interview-mit-prof-gert-schmidt-exxpress-tv-berichtet

Nachdem das Landesgericht St. Pölten einen in der Hauptverhandlung am 24.11.2021 von Julian Hessenthalers Rechtsanwälten wiederum gestellten Enthaftungsantrag am 1. Dezember 2021 abgelehnt hatte, legten die Rechtsanwälte im Dezember 2021 neuerlich Beschwerde ein.

Auch diese Beschwerde war eindeutig erfolglos, das OLG Wien urteilte ausführlich, sehr plausibel und präzise auf 22 Seiten – sehen Sie bitte dazu den ANHANG zum heutigen Bericht der EU-Infothek.

Alle Versuche der beiden Rechtsanwälte des Julian Hessenthaler, Zeugen unglaubwürdig zu machen, und auch der vehemente Versuch, den Enthüller des kriminellen Ibiza-Gate-Netzwerkes, die EU-Infothek und Prof. Gert Schmidt mit deren mehr als zwei Jahre andauernden intensiven Recherchen zu verunglimpfen und „anzupatzen“, konnten beim OLG Wien keinen Eindruck hinterlassen.

Die „bemerkenswerte“ Verteidigungsstrategie der beiden Rechtsanwälte, verstärkt durch einige Journalisten bzw. Medien mit dem Ziel, die „Helden-Theorie“ – inklusive Plakat-Aktion usw. – zu verbreiten, wurde vom OLG nicht erhört und auch nicht „gewürdigt“.

Bitte sehen Sie dazu die Berichte von EU-Infothek:

09.09.2021:
https://www.eu-infothek.com/ibiza-gate-anpatzer-und-falschmeldungsstrategie-des-julian-hessenthaler-und-seiner-anwaelte-legt-eine-breite-indizienspur-zu-seinen-bisher-geheimen-auftraggebern-strippenziehern-und-helfern/

21.12.2021:
https://www.eu-infothek.com/ibiza-gate-diese-teure-plakataktion-in-wien-zu-gunsten-julian-hessenthaler-sollen-justiz-und-die-oeffentlichkeit-beeinflussen/

Ganz im Gegenteil: im  Beschluss des OLG wird einer der beiden Anwälte des Julian Hessenthaler, welcher zu Beginn der Hauptverhandlung im Landesgericht St. Pölten noch massiv die Republik Österreich und die Justiz wegen der angeblich „überschießenden Verfolgung seines Mandanten“ attackierte, deutlich kritisch erwähnt.

Die von den Anwälten des Hessenthaler immer wieder vorgebrachten Einwände gegen die Zeugen H. und K. beurteilt das Oberlandesgericht unter Bezug auf „gerichtsbekannte, in derartigen Prozessen übliche Ungenauigkeiten bei den Aussagen von Suchtgift-Verdächtigten“.

Eine weitere Hauptverhandlung im Landesgericht St. Pölten könnte für Mitte Feber 2022 anberaumt werden.

Das OLG Wien sieht die akute Flucht- und Tatbegehungsgefahr bei Julian Hessenthaler nach wie vor als aufrecht und verweist in diesem Zusammenhang auf die mögliche Gefährdung der Bevölkerung und auf das immense Leid, welches Suchtgifthändler den betroffenen Menschen zufügen können.

Für Julian Hessenthaler bleibt nach diesem zweiten klaren Beschluss des OLG Wien genügend Zeit, über die Wirkung seiner Verteidigung nachzudenken und sich zu erinnern, dass ein wahrhaftiges, reuiges und  vollständiges Geständnis zu einem milderen Urteil führen kann.

Anhang:

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