Bisher hat die Europäische Kommission bei systembedingten Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in einem ihrer Mitgliedsstaaten das an sich dafür vorgesehene Frühwarnsystem im Rahmen des Sanktionsverfahrens des Artikels 7 EU-Vertrag deswegen nicht in Gang gesetzt, da es ihr überschießend und im Grunde wie der Einsatz einer „Atombombe“[1] vorkam. Damit blieben aber zB die Vorkommnisse im Rahmen der Roma-Krise in Frankreich im Sommer 2010, die mehrfachen bedenklichen Verfassungsänderungen in Ungarn unter den Regierungen Orban I und II (im Frühjahr 2011) sowie die Rechtsstaatlichkeits- und Korruptionskrise in Rumänien im Sommer 2012 – ungeahndet.
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