Dienstag, 19. März 2024
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Julian Hessenthaler: Beschwerde beim EGMR

EGMR Bild © Tim Reckmann via flickr (Ausschnitt) / Dr. Stephanie Krisper -Julian Hessenthaler / Bild © Twitter.com (Ausschnitt)

EU-Infothek stellt der Öffentlichkeit die vor einigen Tagen beim EGMR (Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) eingebrachte Beschwerde vor.

Diese Veröffentlichung ist aus Sicht der EU-Infothek nicht nur gerechtfertigt, sondern auch absolut notwendig.

Hessenthaler beschuldigt in seiner Beschwerde die Republik Österreich, gesetzestreue Beamte, Behörden, Mitarbeiter der Justiz und Gerichte, auch Einzelpersonen massiv durch unbewiesene, unwahre Behauptungen.

Medien und seriöse Journalisten – aber auch namhafte Politiker – sollten zur Unterstützung des internationalen Ansehens unserer Justiz sowie der Ermittlungsbehörden und ihrer Mitarbeiter (welche sich wegen ihrer Verschwiegenheitspflicht nicht wehren können) den wahren Sachverhalt aus dem rechtskräftigen Urteil gegen Julian Hessenthaler entsprechend politisch und medial würdigen.

Bitte überzeugen Sie sich selbst von der charakterlosen unwahren Darstellung durch Julian Hessenthaler von unserer Justiz und Ermittlungsbehörden und anderen.

Julian Hessenthaler – Beschwerde beim EGMR – anonym.

3 Kommentare

  1. Vermutlich würde eine Auswertung der Chat`s vom Handy des RA M. als Geldgeber mehr Licht ins Dunkel bringen.
    Eine mehrheitlich von ÖVP und FPÖ gewählte Regierung wurde durch das Ibiza Video gesprengt – dagegen müsste eine Beschwerde beim EGMR eingebracht werden. Es kann wohl nicht sein, weil man eine andere politische Gesinnung vertritt eine demokratisch mehrheitlich gewählte Regierung sprengt.

    Aussage von J.H. im Standard: „Strache und Kurz hätten, nach allem was ich höre und weiß, nichts in der Politik verloren“.

  2. Die selbsternannten Aufdecker sehen ihr Boot im sinken und schlagen wie Ertrinkende um sich!
    Die erhoffte, glorreiche Zukunft entschwindet und das Pendel könnte zurückschlagen!sch.

  3. Die Beschwerde beim EGMR ist begrüßenswert, da dann belegt sein wird, dass alles korrekt gelaufen ist. Sofern sich der EGMR zuständig fühlt (angeblich wäre das gar nicht so einfach), wird er sich vom Ablauf des Verfahrens ein Bild machen und urteilen, ob Menschenrechte verletzt wurden. Nachdem die Strafprozesse öffentlich sind und der StPO folgen, wohl kaum.
    Inhaltlich urteilt der OGMR nicht; die Träume der JH-Fans, dass der EGMR ein mehrinstanzliches Urteil revidiert (inkl. des österreichischen OGHs), sind daher schon im Ansatz falsch.

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