Samstag, 7. Dezember 2024
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„Internet-Hass“-Gesetz: Vom Rechts- zum Linksstaat?

Bild: © CC pixabay

Seit 1.1.2018 soll das deutsche Netzwerkdurchdringungsgesetz („Netz-DG“) politischem Hass im Internet zu Leibe rücken. Exekutiert wird es von ideologisch linksstehenden Privat-Stiftungen, die bevorzugt bürgerliche und konservative Meinungen zensurieren.

„Wann kapieren das die Linken mal endlich?“, empörte sich Joachim Steinhöfel auf seiner Facebook-Seite [1]. Viel zu hasserfüllt, wie Facebook am 16.11.2017 befand – und löschte den Text.

Ähnlich Weltfrieden-gefährdend auch die Meinung von Hedwig von Beverfoerde: „Wo keine eindeutige Geschlechtszuordnung möglich ist (m/w), liegt eine biologische Anomalie, aber kein 3. Geschlecht vor“ [2]. Für die Zensoren ein glatter „Angriff auf die Geschlechtsidentität“, sie vaporisierten ihn sofort.

Orwell´scher Überwachungsstaat

„Vaporisieren“: So nannte die „Englische Sozialistische Partei“ („EngSoc“) bei George Orwell („1984“) die Löschung unerwünschter Meinungen und Personen aus dem öffentlichen Leben. Heute löscht die SPD bei Facebook, Twitter und Co.

Dabei war Justizminister Heiko Maas´ „Netz-DG“ schon bei der Entstehung so umstritten, dass von 631 Abgeordneten nur 50 zur Abstimmung geblieben waren [3], der Rest hatte den Saal fluchtartig verlassen [4]. Nun ist es also voll in Kraft, astronomische Strafen von bis zu 50 Millionen Euro (!) bedeuten für Übermütige den persönlichen Ruin [5].

Kein Wunder, dass die großen Internet-Konzerne in vorauseilendem Gehorsam alles vom Netz nehmen, was nur irgendwie politisch anrüchig klingt. Im Sommer 2017 waren es schon 15.000 Posts im Monat. 1200 Mitarbeiter kontrollieren die moralische Reinheit des Internets alleine bei „Facebook Germany“; Erinnerungen an Metternich´sche Zensur-Apparate werden wach [6].

Eigene Meinung wird zur Mutprobe

Innerhalb von 24 Stunden müssen inkriminierte Inhalte vom Netz sein und so sperrte Facebook rucki-zucki das herzzerreißende Vietnamkrieg-Foto, auf dem ein Mädchen vor dem Napalm-Angriff flüchtet. Denn das Mädchen war nackt.

„Facebook löscht Beiträge und sperrt Profile, auch wenn diese in Einklang mit deutschen Gesetzen stehen. Gleichzeitig bleiben strafbare Posts online, weil sie offenbar nicht gegen die schwammigen Gemeinschaftsstandards Facebooks verstoßen“, so der Hamburger Anwalt und Menschenrechts-Aktivist, Joachim Steinhöfel [7].

Gesperrte Satireseiten (bei Postillon und Titanic), verbotene Zeitungsausschnitte [8] und tausende kaltgestellte, politische Facebook-Profile. Timo Schutt, Fachanwalt für Internetrecht in Karlsruhe, kritisiert, dass „letztlich Betreiber von Internetplattformen in Eigenregie das Grundrecht der Meinungsäußerung beurteilen“. Auch FDP-Generalsekretärin Nicola Beer stört, dass die Mitarbeiter der Bertelsmann-Tochter Arvato keine Juristen seien und im Schnitt nur acht Sekunden Zeit hätten, um verfassungsrelevante Entscheidungen zu treffen.

DDR-Kontrollore

Richtig gelesen. Es sind private Stiftungen (mit ideologisch eindeutigem Hintergrund), die das öffentliche Gesetz vor Ort vollziehen. Da wäre etwa die Bertelsmann-Tochter Arvato. Sie gehört zum Bertelsmann-Konzern (RTL), gegründet vom sozialdemokratischen Langzeiteigentümer des Bertelsmann-Konzernes, Reinhard Mohn – Spitzname „der rote Mohn“ [9]. Seine 1977 gegründete Bertelsmann-Stiftung ist bekannt, für linke Medien entsprechend aufbereitete Reports zu produzieren [10].

Ähnlich die „Amadeu Antonio“-Stiftung. Gegründet und geleitet wird sie von der Kommunistin und Ex-Stasi-Agentin Anetta Kahane. Als solche spionierte sie „Dutzende Personen aus ihrem Umfeld aus; darunter Künstler, ZDF-Reporter, Westberliner Studenten und in der DDR lebende Ausländer“ [11].  Standesgemäß „bereinigt“ wurde auch Kahanes Eintrag als „Staatssicherheits-Agentin“ im englischen Wikipedia; für die deutsche Ausgabe mutierte dieser nämlich auf wundersame Weise zu „Menschenrechtsaktivistin“.

Für Heiko Maas´ Kampf gegen „Rechts“ die perfekte Besetzung.

Linker Hass ok.

Wie problematisch das Gesetz ist, zeigt die Abwesenheit jedes Ermittlungsehrgeizes gegen linken Hass. Christentum (aber nur das!) und Polizei dürfen weiterhin verächtlich gemacht werden. Kommunistische Verschwörungstheorien (von der Ausbeutung der Massen durch kleine, böse Kapitalisten-Eliten) dürfen das Land auch künftig aufhetzen, denn der Wunsch, „die Kapitalisten am Galgen zu sehen“, verstößt nicht gegen Maas´sches Recht.

Meinungsfreiheit adé?

Die Verfassungskonformität des Netz-DGs bezweifeln derweilen nicht nur FDP und AFD (und sogar Teile der Linken), sondern auch der „wissenschaftliche Dienst des Bundestags“, viele Sachverständige im Rechtsausschuss, „Reporter ohne Grenzen“, OSZE und der „UNO-Sonderbotschafter für Menschenrechte“.

Verbale Gewalt in Form von Beschimpfungen, Verleumdungen oder NS-Parolen kann schon mit bestehenden Gesetzen bekämpft werden. Was darüber hinausgeht, interessiert auf der ganzen Welt – außer Nordkorea, China und Venezuela – keinen weiteren Staat. Außer eben Deutschland.

Im Endeffekt geht es wieder einmal um Deutschlands ewiges Trauma, knapp ein Jahrhundert nach Ende des Nazi-Terrors immer noch glauben zu müssen, die Demokratie gegen blutverschmierte SA-Horden verteidigen zu müssen.

Zu Recht werden die Gräuel des Zweiten Weltkrieges in unseren Schulen tiefgreifend aufgearbeitet. Dass (die meist linken) Schulbuchautoren aber die ähnlich gelagerten Gräuel von Marxisten, Kommunisten oder dem historischen Islam weglassen, lässt junge Deutsche (und Österreicher) immer noch glauben, sie wären ein einzigartig schlechtes Volk und zur echten Demokratie unfähig. Nur so können die hektischen Alleingänge Berlins auch innerhalb Europas erklärt werden – etwa in der Migrationsfrage.

Neben einem differenzierteren Geschichtsbild in Schulen und Medien stünde Berlin etwas mehr Gelassenheit im Umgang mit politisch unerwünschten Meinungen gut zu Gesicht. Sonst läuft man Gefahr, als moralisierender Oberlehrer wieder den Falschen den Boden zu bereiten.

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[1] „Facebook-Sperre Wall of Shame“, das ist die Facebook-Seite des Hamburger Anwalts und Menschenrechtsaktivisten Joachim Steinhöfel, abgerufen am 5.1.2018.

[2] Post vom 14.12.2017, ebendort.

[3] Post vom 30.06.2017, ebendort.

[4] Beim Homoehegesetz, das eine Stunde vorher zur Abstimmung gelangt war, waren noch 600 Abgeordnete anwesend.

[5] Bei Firmen und 5 Millionen bei Privaten.

[6] „Netzwerkdurchsetzungsgesetz – kann man Hass verbieten?“, Neue Zürcher Zeitung, 02.01.2018.

[7] Wie etwa „verfickter Hurensohn“ (03.01.2018), „Du Zonenhure“ oder ein Bild, bei dem ein arabischer Soldat ein israelisches Kind erdolcht (05.01.2018).

[8] Etwa in der Frankfurter Rundschau am 20.12.2017, als Strafrechtsprofessor Holm Putzke einen liberaleren Islam fordert. Auf: „Facebook-Sperre Steinhöfel“ (Facebook), abgerufen am 05.01.2018.

[9] „Abschied von einem Scheinlinken“, taz, 04.10.2009.

[10] Den besonderen ideologischen Drall verleihen den Studien die zahlreichen Soziologen in der Stiftung.

[11] „Birthler Behörde“ ließ Stasi-Spitzel einfliegen“, Die Welt, 25.09.2017.

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