
Die Lettin wird wegen Missbrauchs von Tonaufnahme- und Abhörgeräten sowie der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht angeklagt. Einen Termin für eine Verhandlung gibt es noch nicht.
Sechseinhalb Jahre sind mittlerweile seit der Veröffentlichung des Ibiza-Videos vergangen. Dieses sorgte in der Folge für die Rücktritte des damaligen freiheitlichen Vizekanzlers Heinz-Christian Strache sowie von FPÖ-Klubchef Johann Gudenus und sprengte die türkis-blaue Bundesregierung. Im Video, das bereits im Jahr 2017 auf der Balearen-Insel mit verdeckten Kameras gedreht wurde, trat auch ein Lockvogel auf, der die vermeintliche Oligarchennichte „Alyona Makarova“ darstellte.
Nun ist der Lockvogel mit einer Anklage konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte am Donnerstag auf STANDARD-Anfrage, dass gegen die Frau, die aus Lettland stammt, ein Strafantrag beim Bezirksgericht Innere Stadt eingebracht wurde. Angeklagt ist die Lettin wegen des Missbrauchs von Tonaufnahme- und Abhörgeräten sowie wegen Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht.
„Der Strafantrag wurde bereits im Sommer eingebracht“,
sagte Behördensprecherin Nina Bussek.
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Quelle:
- Anklage gegen „Oligarchennichte“ aus Ibiza-Video erhoben, derstandard.at, 12.12.2025
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