Dienstag, 19. März 2024
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Volksbegehren „Gegen TTIP, CETA und TISA“

Nach dem Eingang von 40.000 zustimmenden Erklärungen wurde Mitte September 2016 die Eintragungswoche festgelegt. © EU-InfothekIn wenigen Tagen, nämlich am 23. Jänner 2017, wird der Eintragungszeitraum für die Unterstützer des Volksbegehrens „Gegen TTIP, CETA und TISA“ eröffnet, die dann acht Tage Zeit haben werden, in allen österreichischen Gemeinden und Bezirksämtern Ihre Unterschrift dazu abzugeben. Dieses Volksbegehren ist das 39. österreichweite Begehren in der Zweiten Republik, von denen lediglich vier an der Hürde von 100.000 Unterschriften gescheitert sind, nämlich das Begehren „Pro Motorrad“ (1995), das Begehren „Raus aus Euratom“ (2011), das Begehren „gegen Kirchenprivilegien“ (2013) und die „Demokratie Jetzt“-Initiative (2013).

Einer der Mitinitiatoren des Volksbegehrens, der SPÖ-Abgeordnete zum NÖ Landtag und Bürgermeister von Traisen, Herbert Thumpser, sieht sich dabei nicht nur durch die mehr als 40.000 Personen, die am 22. August 2016 mit ihrer Unterschrift die Einleitung des Volksbegehrens ermöglicht haben, sondern vor allem auch „durch die vielen SPÖ-Parteimitglieder, die bei einer Umfrage ihr Missfallen mit den Abkommen ausgedrückt haben“, legitimiert.[1] Es gilt daher, diese Umfrage vom September des Vorjahres in Erinnerung zu rufen, vorab ist aber noch einen kurzen Blick auf die Initiatoren und den Inhalt des Volksbegehrens zu werfen.

 

Das Volksbegehren „Gegen TTIP, CETA und TISA“

Die Initiatoren[2] und sonstigen Vorstandsmitglieder[3] des Trägervereins des Volksbegehrens „Gegen TTIP, CETA & TISA“[4] sind alle Parteimitglieder der SPÖ, die in verschiedenen politischen Funktionen (Landtag, Bürgermeisteramt, etc.) und Parteigremien in NÖ tätig sind. Am 17. Mai 2016 erfolgte der Startschuss für die Sammlung der Unterstützungserklärungen. Nach dem Eingang von 40.000 zustimmenden Erklärungen wurde Mitte September 2016 die Eintragungswoche wie folgt festgelegt: vom 23. bis 30. Jänner 2017 sind alle interessierten Bürger aufgerufen, ihre Stimme gegen die beiden Freihandelsabkommen TTIP und CETA sowie gegen das Dienstleistungsabkommen TISA[5] abzugeben.

Das Volksbegehren „Gegen TTIP, CETA und TISA“ hat folgenden Wortlaut:

Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das österreichischen Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TISA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen“.

Sollte das Volksbegehren mehr als 100.000 Unterzeichner erhalten, dann müsste es von der Bundeswahlbehörde dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt werden. Der Nationalrat ist dabei lediglich verpflichtet, über einen solchen Gesetzesantrag zu beraten.[6]

Bei einem positiven Ausgang des Volksbegehrens erhoffen sich die Initiatoren auch eine gewisse Präjudizwirkung auf die einschlägige Abstimmung im Europäischen Parlament, die für den 15. Februar 2017 präliminiert ist. Am 8. Dezember des Vorjahres hatte sich bereits der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments mit 27 Stimmen, bei 24 Gegenstimmen, gegen den Abschluss des CETA-Abkommens ausgesprochen.[7] Überraschenderweise hat sich am 12. Jänner 2017 der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments mit einer deutlichen Mehrheit – d.h. mit 40 gegen 24 Stimmen, bei einer Enthaltung – für eine Empfehlung an das Plenum ausgesprochen, CETA zuzustimmen. Am 23./24. Jänner wird der für CETA hauptzuständige Handelsausschuss darüber abstimmen, ob dem Plenum eine Zustimmung oder Ablehnung zu CETA empfohlen werden soll.[8]

Der von den Initiatoren des Volksbegehrens angesprochene enge Zusammenhang mit der vor wenigen Wochen stattgefundenen Befragung der SPÖ-Parteigenossen zum selben Thema legt es nahe, das Ergebnis derselben wieder in Erinnerung zu rufen, das zwischenzeitlich durch eine Reihe innen- und außenpolitischer Vorgänge – vor allem die Präsidentschaftswahlen in Österreich und den USA – in den Hintergrund gedrängt wurde.

 

Die CETA-Befragung der SPÖ-Parteibasis

 

Bundeskanzler Christian Kern startete am 2. September 2016 eine österreichweite Befragung der über 200.000 Mitglieder der SPÖ, im Zuge derer die Parteigenossen bis zum 18. September Zeit hatten, die nachstehenden fünf Fragen via Internet, Telefon oder direkt in den Bezirksorganisationen zu beantworten:

1)                 Soll Österreich der vorläufigen Anwendung von CETA auf EU-Ebene zustimmen?

2)                 Soll CETA in Österreich in Kraft gesetzt werden, wenn darin die Möglichkeit von Schiedsverfahren enthalten ist?

3)                 Soll CETA in Österreich in Kraft gesetzt werden, wenn dadurch europäische Qualitätsstandards gesenkt werden können?

4)                 Sollen künftige Freihandelsverträge künftig so gestaltet sein, dass die hohen europäischen Qualitätsstandards (etwa für Produktsicherheit, Daten-, Verbraucher-, Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutz) beibehalten werden?

5)                 Soll für künftige Verhandlungen zu TTIP und anderen Freihandelsverträgen eine Verpflichtung zur größtmöglichen Transparenz gelten?[9]

Die Begründung für die Anberaumung der in dieser Form in der SPÖ erstmals stattfindenden Mitgliederbefragung war die, dass damit der parteipolitischen Basis und nicht dem Boulevard die Möglichkeit gegeben werden soll, sich zu diesen wichtigen Fragen zu äußern. Bundeskanzler Kern fügte auch noch hinzu, dass die Ergebnisse dieser Befragung bindend seien und nicht „gekübelt“ werden.[10])

Ganz abgesehen davon, dass es sich dabei großteils um Suggestivfragen handelt, wird in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, dass die Anhängerschaft der SPÖ über genügend Kenntnisse über das seit 2009 verhandelte und vor dem Abschluss stehende hochkomplexe CETA-Abkommen („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) zwischen der EU und Kanada, das 1.598[11]) Seiten – mit Anhängen sogar 2.286 Seiten – umfasst (!), verfügt und sich dementsprechend auch eine eigene Meinung dazu bilden konnte. Ebenso verhält es sich in Bezug auf die „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP), die zwischen der EU und den USA seit Juni 2013 verhandelt wird und für die CETA präjudiziellen Charakter hat.[12]) Vor allem die ursprünglich in beiden Abkommen vorgesehene sog. „private Schiedsgerichtsbarkeit“ im Rahmen des „Investor-To-State-Dispute-Settlement“ (ISDS) wirft äußerst komplexe rechtsdogmatische und rechtspolitische Probleme auf und war der hauptsächlichste Grund für die überwältigende Ablehnung von TTIP durch die (organisierte) Zivilgesellschaft.[13])

Im Zuge von Nachverhandlungen des CETA-Abkommens Ende Februar 2016 – deren Ergebnisse in Form eines sog. „Beipackzettels“ festgehalten wurden – kam es zwischenzeitlich zwar zur Ersetzung der inkriminierten privaten Schiedsgerichte durch einen ständigen Gerichtshof mit 15 Mitgliedern mit richterlicher Befähigung, die folgendermaßen rekrutiert werden sollen: fünf der Mitglieder müssen Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der EU sein und weitere fünf müssen die Staatsangehörigkeit von Kanada haben. Die restlichen fünf dürfen weder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates noch von Kanada sein. Die Zusammensetzung der einzelnen Dreiersenate, die die Streitfälle zu entscheiden haben, wird nach einem Zufallsprinzip erfolgen.[14] Ebenso sollen die Schiedsverfahren nunmehr öffentlich abgeführt werden. Darüber hinaus wurde auch die Einschaltung einer Berufungsinstanz vorgesehen. Für die Mitglieder des Gerichts werden strenge ethische Regeln in einem eigenen „Ethikkodex“ festgelegt.[15]) Darüber hinaus ventiliert die Kommission eine multilaterale Reform des Investitionsstreitbeilegungssystems und hat in diesem Zusammenhang Anfang Jänner 2017 eine öffentliche Konsultation zur Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs gestartet, die als Online-Befragung ausgestaltet und mit 15. März 2017 befristet ist.[16] Alle diese Verbesserungen des Rechtsschutzes haben die Gegner von TTIP und CETA aber nicht überzeugen können – wenn sie diese Verhandlungsergebnisse überhaupt entsprechend zur Kenntnis nehmen konnten bzw. genommen haben.

Wie eine zum damaligen Zeitpunkt bereits vorliegende Umfrage, die Greenpeace bei der Österreichischen Gesellschaft für Marketing (OGM) in Auftrag gegeben hatte, belegt, erklärten nur 10 Prozent der Befragten, sich bei der TTIP „ziemlich gut auszukennen“, beim CETA waren das aber nur mehr 7 Prozent. Bedenkt man, dass bei diesen Befragungen bei „Wissensfragen“ immer „beschönigt“ wird, dann kann man die grundsätzliche Kenntnis der überaus komplexen Zusammenhänge in Bezug auf TTIP und CETA in der österreichischen Öffentlichkeit nur als äußerst minim bezeichnen. Auch was die Zustimmung zu TTIP und CETA betraf, so fiel sie eindeutig negativ aus, sprachen sich doch nur 4 Prozent der Befragten für TTIP und nur 6 Prozent davon für CETA aus (!). Die vorläufige Anwendung von CETA wiederum wurde von 72 Prozent der Befragten abgelehnt.[17]) Eine sicherere Vorschau auf das Ergebnis der SPÖ-Mitgliederbefragung konnte Bundeskanzler Christian Kern damit wirklich nicht haben und konnte so letztere problemlos, und ohne das geringste politische Risiko einzugehen, ansetzen.

Auch die unmittelbar nach Befragungsbeginn von der Sozialwissenschaftlichen Studiengesellschaft (SWS) im Auftrag der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) erstellte Studie bestätigte die Ergebnisse der OGM-Erhebung: 73 Prozent der befragten Österreicher lehnen CETA rundweg ab und nur 11 Prozent stehen ihm positiv gegenüber. 78 Prozent fühlen sich „eher schlecht“ über die Inhalte von CETA informiert und nur 17 Prozent „eher gut“.[18])

Nach Ende der Befragung wurde am 20. September 2016 seitens der SPÖ offiziell bekanntgegeben, dass nur rund 7,5 Prozent (14.387) aller SPÖ-Mitglieder sowie 9.343 Nichtmitglieder an der Befragung teilgenommen haben. Davon haben 88 Prozent der Parteimitglieder die vorläufige Anwendung von CETA abgelehnt und 92 Prozent sprachen sich dagegen aus, CETA dann in Kraft zu setzen, „wenn darin die Möglichkeit von Schiedsverfahren gegen Staaten enthalten ist“. Dass CETA in Kraft gesetzt wird, „wenn dadurch europäische Qualitätsstandards gesenkt werden können“, lehnen sogar 98 Prozent der Parteigenossen ab.[19]) Dieses Ergebnis war eindeutig vorherzusehen und setzt die österreichische Bundesregierung einer großen Belastungsprobe aus, da Vizekanzler Mitterlehner eindeutig zu den Befürwortern von CETA zu zählen ist. Die EU-Kommission sah im Übrigen im Ergebnis dieser Mitgliederbefragung „keinen massiven Widerstand“ gegen CETA.[20])

Bezeichnend für die verhandlungstaktische und inhaltliche Komplexität von TTIP und CETA, die nur ansatzweise der interessierten Öffentlichkeit – wenn überhaupt – vermittelt werden konnte, ist unter anderem die Antwort des Bundesgeschäftsführers der SPÖ, Georg Niedermühlbichler, der in der ZIB 24 vom 2. September 2016 auf die Frage des Nachrichtensprechers Roman Rafreider, was denn CETA eigentlich bedeute, antwortete: „Da haben sie mich jetzt am falschen Fuß erwischt“ (sic). Wenngleich sich die Frage des Moderators vordergründig nur auf die Übersetzung des englischen Akronyms „CETA“ bezogen hat, ist diese Antwort eines mit diesem Abkommen offensichtlich führend befassten SPÖ-Funktionärs doch symptomatisch dafür, was die intellektuelle Durchdringung dieses Abkommens betrifft: zum einen deutet die Bezeichnung „Comprehensive“ nämlich darauf hin, dass es sich beim CETA – je nach Umfang der liberalisierten Handelsmasse – unter Umständen nicht nur um ein „Freihandelsabkommen“, sondern sogar um eine „Freihandelszone“ iSv Art. XXIV Abs. 8 lit. b) GATT handeln könnte, und zum anderen ist damit die Frage verbunden, ob und inwieweit dabei überhaupt nationale Kompetenzen berührt werden, die, bejahendenfalls, CETA nur „gemischt“ abschließen lassen, sodass die Parlamente der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ein Recht auf Ablehnung des Abschlusses von CETA hätten.[21] Auch die Frage der damit eventuell verbundenen Möglichkeit einer „vorläufigen“ Anwendung der unionsrechtlichen Teile des CETA ist damit unmittelbar verbunden und juristisch hoch komplex.

Für diese und ähnliche juristisch diffizile Fragestellungen[22]) scheint aber die SPÖ-Anhängerschaft aus verständlichen Gründen nicht vorbereitet zu sein, konzentriert sie sich doch auf die von den CETA-Gegnern bereits gegen TTIP vorgebrachten medienwirksamen „Horrormeldungen“, wie zB die verbindliche Akzeptanz des amerikanischen „Chlorhuhns“, des „Hormonfleisches“, der Zulassung gentechnisch veränderter Organismen, uam.. Für eine korrekte Beurteilung der ökonomischen Vor- und Nachteile von CETA fehlt einfach die umfassende und allgemeinverständliche Information über den tatsächlichen Inhalt sowie über die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Abkommens für den „normalen“ Unionsbürger.

Trotzdem fanden am 17. September 2016 in Wien, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck im Rahmen des „Europaweiten Aktionstages gegen CETA & TTIP“ Demonstrationen statt, um den für den 22./23. September 2016 auf der Tagung der EU-Handelsminister in Bratislava geplanten Beschluss zur Unterzeichnung von CETA zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Am 12. September 2016 wiederum hatte der Bundesminister für Inneres dem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens mit der Bezeichnung „Gegen TTIP, CETA und TISA“ stattgegeben und den Eintragungszeitraum zugleich, wie vorstehend bereits erwähnt, auf die Woche vom 23. bis 30. Jänner 2017 festgelegt. 

 

Mögliche Konsequenzen des Volksbegehrens

Die große Zahl von Unterstützungserklärungen für die Einleitung des Volksbegehrens „Gegen TTIP, CETA und TISA“, die fünfmal so groß war, als gesetzlich dafür vorgeschrieben ist,[23] legt die Vermutung nahe, dass das Volksbegehren auch die Hürde von 100.000 Zustimmungserklärungen überwinden wird. Damit ist der Nationalrat aufgefordert, den Entwurf für ein einschlägiges Verfassungsgesetz, dessen Formulierung vorstehend erwähnt wurde, zu beraten.

Allein dieser Umstand wird entsprechende Auswirkungen nicht nur auf die Debatten im Europäischen Parlament, sondern auch auf eine eventuelle Genehmigungsdebatte im österreichischen Nationalrat haben, sollte es zu einer formellen Zustimmung Österreichs zum Abschluss von TTIP, CETA oder TISA kommen. Ohne Zustimmung der Republik Österreich würde es in keinem dieser drei Fälle, da deren Abschluss ja, wie vorstehend erwähnt, als „gemischte“ Abkommen zu qualifizieren ist, kommen können.

 


[1] Volksbegehren gegen TTIP, CETA, TISA startet am 23. Jänner, NEW BUSINESS vom 10. Jänner 2017; ttp://www.newbusinessnews.at/aktuelles/volksbegehren-gegen-ttip-ceta-tisa-startet-a

[2] Herbert Thumpser, Karin Scheele, Rupert Dworak, Peter Kalteis, Rainer Handlfinger und Renate Gruber.

[3] Heidemarie Edelmaier, Alfred Streicher, Daniela Wallner-Bacher, Wolfgang Schädl, Karl Slama, Knut Krems und Ender Gürbüz.

[4] Vereinssitz: 3160 Traisen, Rauchenbergergasse 10.

[5] Für die Zusammenhänge zwischen TTIP, CETA und TISA siehe Hummer, W. Was haben TTIP, CETA und TISA gemeinsam?, integration 1/2015, S. 3 ff.

[6] Vgl. Öhlinger, T. – Eberhard, H. Verfassungsrecht, 10. Aufl. (2014), S. 206.

[7] Vgl. CETA: Sozialausschuss des EU-Parlaments empfiehlt Ablehnung, Salzburger Nachrichten vom 8. Dezember 2016.

[8] CETA Abstimmung im Umweltausschuss große Enttäuschung; //www.eu-umweltbuero.at/inhalt/ceta-abstimmung-im-umweltausshcuss-grosse-enttauuschung?ref=

[9] John, G. Fünf Fragen mit erwartbarer Antwort, Der Standard vom 3./4. September 2016, S. 10.

[10] Gaul, B. – Sileitsch-Parzer, H. Fünf No-Na-Fragen zu CETA: Kern lässt SPÖ-Mitglieder abstimmen, Kurier vom 3. September 2016, S. 2.

[12] Vgl. Hummer, W. Was haben TTIP, CETA und TISA gemeinsam? (Fn. 5), op. cit.

[13] Vgl. Hummer, W. Die „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) zwischen der EU und den USA. Investitionsschutz und Streitbeilegung – Die Suche nach einem gerechten Ausgleich zwischen staatlichem Regulativ und unternehmerischen Interessen, ÖGfE-Policy Brief 12/2014, vom 6. Juni 2014.

[14] Art. 8.27.2 CETA; vgl. Kriebaum, U. Wozu Internationale Investitionsschiedsgerichte?, ÖGfE Policy Brief 25‘2016, vom 19. Oktober 2016, S. 6.

[15] European Commission, Investitionsbestimmungen im Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA); //trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2013/dezember/tradoc_151959.pdf; Reinisch, A. The European Union and Investor-State Dispute Settlement: From Investor-State Arbitration to a Permanent Investment Court, CIGI, Investor-State Arbitration Series, Paper No. 2, March 2016; Reinisch, A. Will the EU’s Proposal Concerning an Investment Court System for CETA and TTIP Lead to Enforceable Awards? – The Limits of Modifying the ICSID Convention and the Nature of Investment Arbitration, Journal of International Economic Law, 2016, 0, S. 1 ff.

[16] Vgl. Tasch-Ronner, B. Europäische Kommission startet öffentliche Konsultation zur Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs, WKO.at vom 5. 1. 2017.

[17] OGM, Studie Greenpeace, TTIP&CETA, August 2016; OGM-Umfrage für Greenpeace: Nur sechs Prozent für CETA; //www.greenpeace.org/austria/de/presse/presseaussendungen/OGM-Umfrage-fur-…

[18] ÖGfE-Umfrage: ÖsterreicherInnen sehen sich als Freihandelsskeptiker, 16. September 2016.

[19] Warum CETA trotzdem kommt, Salzburger Nachrichten, vom 21. September 2016, S. 3.

[20] Marchart, J.-M. – Reisinger, W. Bekräftigen, klarstellen, präzisieren, Wiener Zeitung, vom 21. September 2016, S. 9.

[21] In Summe bedeutet das, dass für das Inkrafttreten eines „gemischten“ Abkommens in der EU 38 einzelne Parlamente (!) – und zwar die 28 Zentralparlamente sowie alle zur Zustimmung zum Vertragsschluss berechtigten Regionalparlamente, wie zB Flandern und die Wallonie in Belgien, zustimmen müssen; vgl. Philippart, E. – Van Cutsem, M. Zwischen Rekomposition und Fragmentierung. Die Außen- und Europapolitik der föderalen Einheiten Belgiens, in: Krämer, R. (Hrsg.), Regionen in der Europäischen Union (1998), S. 204 ff.

[22] Vgl. dazu zB Stoll, P.-T. – Holterhus, T. P. – Gött, H. Die geplante Regulierungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kanada sowie den USA nach den Entwürfen von CETA und TTIP, Rechtsgutachten, erstellt im Auftrag der AK Wien, 2016; Europäische Kommission, Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA), //ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/index_de.htm

[23] Die Beantragung der Einleitung eines Volksbegehrens muss von mindestens so vielen in die Wählerevidenz eingetragenen Personen unterfertigt sein, die einem Promille der Wohnbevölkerung entsprechen (das waren 2014 insgesamt 8.401 Personen); Öhlinger, T. – Eberhard, H. Verfassungsrecht (Fn. 6), S. 205 f.

 

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